Lifestyle-Arzneimittel werden nicht primär zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt, sondern hauptsächlich zur Verbesserung der Lebensqualität oder zur Steigerung des Wohlbefindens. Welche Arzneimittel fallen darunter?
Was sind Lifestyle-Arzneimittel und welche gibt es?
Lifestyle-Arzneimittel werden nicht in erster Linie zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt, sondern sie sollen vorrangig die Lebensqualität steigern oder das Aussehen verbessern. Sie werden unter anderem zur Behandlung von natürlichen Alterungsprozessen oder kosmetischen Befunden genutzt, deren Behandlung medizinisch nicht notwendig ist.
Zu den sogenannten Lifestyle-Arzneimitteln zählen beispielsweise Medikamente zur
- Zügelung des Appetits, Abmagerung oder Regulierung des Körpergewichts
- Raucherentwöhnung, Behandlung der Nikotinabhängigkeit,
- Verbesserung des Haarwuchses und des Aussehens (z. B. Glättung von Gesichtsfalten)
- Behandlung von Potenzstörungen (sexuelle Dysfunktion) oder Steigerung des sexuellen Verlangens
- Behandlung von kurzzeitigen nicht-organischen Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, die durch die Lebensführung bedingt sind, Jetlag nach Reisen über Zeitzonen
Übernimmt die Barmer die Kosten für Lifestyle-Arzneimittel?
Nein. Lifestyle-Arzneimittel sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb erhalten Sie ein Privatrezept, wenn Ihnen ein Lifestyle-Arzneimittel verordnet wird. Die Barmer kann die Kosten nicht erstatten.
Eine Liste von Lifestyle-Arzneimitteln, die nicht verordnet werden können, finden Sie in der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Einzelheiten zu Lifestyle-Arzneimitteln zu regeln.
Warum sind Lifestyle-Arzneimittel keine Kassenleistung?
Lifestyle-Arzneimittel wurden durch den Gesetzgeber von der Versorgung ausgeschlossen, weil sie
- nicht oder nicht ausschließlich zur Behandlung von Krankheiten vorgesehen sind,
- vorrangig zur Steigerung der Lebensqualität oder des Wohlbefindens eingesetzt werden,
- bei Befunden angewendet werden, die Folge natürlicher Alterungsprozesse sind und deren Behandlung medizinisch nicht notwendig ist oder
- bei kosmetischen Befunden angewandt werden, deren Behandlung medizinisch nicht notwendig ist.
Alles Wichtige zu Lifestyle-Arzneimitteln auf einen Blick
- Keine Kassenleistung: Eine Kostenübernahme von Lifestyle-Medikamenten durch die Barmer ist nicht möglich.
- Liste mit Arzneimitteln: Auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie eine aktuelle Übersicht an Lifestyle-Arzneimitteln.