Eine junge Frau in der Küche nimmt Tabletten ein und hält ein Wasserglas
Leistungen

Arzneimittel zur Rauchentwöhnung: Was zahlt die Krankenkasse?

Lesedauer weniger als 3 Min

Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich Arzneimittel (Barmer)

Das Rauchen aufzugeben ist eine große Herausforderung – doch Arzneimittel zur Rauchentwöhnung können den Ausstieg erleichtern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Medikamente gegen Nikotinsucht auf Rezept erhältlich und werden von der Krankenkasse übernommen.

Arzneimittel zur Raucher- bzw. Tabakentwöhnung waren bisher reine Lifestyle-Arzneimittel und deshalb keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem 20.08.2025 kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestimmte Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf einem Kassenrezept verordnen, wenn Sie an schwerer Tabakabhängigkeit leiden und an einem Tabakentwöhnungsprogramm teilnehmen.

Was sind Arzneimittel zur Rauchentwöhnung?

Zur Unterstützung bei der Tabakentwöhnung stehen Ihnen in der Apotheke verschiedene Präparate zur Verfügung. Verordnungsfähig sind Nikotinersatzpräparate und ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Vareniclin. Die Nikotin-Präparate gibt es als Kaugummi, Lutschtabletten, Pflaster zum Aufkleben auf die Haut, Mundspray und Inhaler. Der Wirkstoff Vareniclin wird als Tablette eingenommen.

Die Arzneimittel sollen das Verlangen nach Nikotin reduzieren, die Entzugssymptome abschwächen und den langfristigen Erfolg beim Rauchstopp erhöhen. 

Die unterschiedlichen Nikotin-Präparate können miteinander kombiniert werden, z. B. können Nikotin-Pflaster und Nikotin-Kaugummis gleichzeitig angewendet werden. Nikotin-Präparate können allerdings nicht mit Vareniclin kombiniert werden.

Bezahlt die Barmer Arzneimittel zur Rauchentwöhnung?

Ja, die Barmer übernimmt die Kosten

  • wenn Sie von der Ärztin oder vom Arzt ein Kassenrezept verschrieben bekommen,
  • wenn Sie an schwerer Tabakabhängigkeit leiden
  • und an einem Tabakentwöhnungsprogramm teilnehmen.

Eine schwere Tabakabhängigkeit besteht ab einem Punktwert von 6 im Fagerströmtest oder wenn ein Tabakverzicht trotz bestehender Risiken wie COPD, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht gelingt. Ob Sie an einer schweren Tabakabhängigkeit leiden, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt beurteilen.

Wichtiger Hinweis: Wenn der Rauchstopp nicht gelingt oder wenn Sie rückfällig werden, können Sie sich frühestens 3 Jahre, nachdem Sie die Behandlung abgeschlossen haben, erneut Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnen lassen.

Wie können Sie Arzneimittel zur Rauchentwöhnung erhalten? 

Wenn Sie mit dem Rauchen aufhören möchten, sprechen Sie am besten zunächst mit Ihrer Arztpraxis. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird dann prüfen, ob bei Ihnen eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt und ob Nikotin-Präparate oder Vareniclin-Tabletten für Sie geeignet sind. Suchen Sie sich anschließend ein geeignetes Tabakentwöhnungsprogramm und weisen Sie in der Arztpraxis nach, dass sie daran teilnehmen oder sich dort angemeldet haben.

Gut zu wissen: Arzneimittel zur Rauchentwöhnung müssen nicht im Voraus bei der Barmer beantragt werden.

Wie unterstützt Sie die Barmer mit Tabakenentwöhnungsprogrammen?

Zertifizierte Kurse zur Rauchentwöhnung gibt es sowohl online als auch vor Ort. Die Barmer beteiligt sich gerne an den Kosten für Ihren Gesundheitskurs

Nutzen Sie bis zu 200 Euro für Gesundheitskurse pro Jahr

Egal ob Bewegung, gesunde Ernährung oder Stressbewältigung: Finden Sie mit nur wenigen Klicks den für Sie passenden Gesundheitskurs – online oder vor Ort. 

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Alternativ können Sie auch digitale Gesundheitsanwendungen für den Rauchstopp nutzen. Hierfür stehen Ihnen derzeit die Apps "Nichtraucherhelden" und "Smoke Free" zur Verfügung. Diese beiden Apps sind im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Die Barmer übernimmt hierfür die Kosten.

Ihre Barmer-Leistung bei Arzneimitteln zur Rauchentwöhnung

  • Kostenübernahme auf Kassenrezept: Wenn Sie schwer tabakabhängig sind und an einem Nichtraucherprogramm teilnehmen, kann Ihre Arztpraxis Ihnen Nikotinersatzpräparate oder Vareniclin auf einem Kassenrezept verordnen. Es fällt die für Arzneimittel übliche Zuzahlung an.
  • Kein Antrag nötig: Ihre Arzneimittel zur Rauchentwöhnung müssen nicht im Voraus bei der Barmer beantragt werden.
  • Wiederholung möglich: Sollte Ihre Rauchstopp-Therapie nicht erfolgreich sein, können Sie sich nach drei Jahren erneut Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnen lassen.