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Apps auf Rezept: Medizinische Hilfe durch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Lesedauer weniger als 4 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Dagmar Wieczorek (Psychologin, Barmer)

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch Apps auf Rezept genannt, sind eine neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bieten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, Krankheiten mit digitaler Hilfe zu behandeln. Die Barmer übernimmt die Kosten für alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.

Ärzte und Therapeuten können digitale Gesundheitsanwendungen genauso wie Behandlungen und Medikamente verordnen und für die medizinische Therapie einsetzen.

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?

Digitale Gesundheitsanwendungen sind, allgemein gesagt, Medizinprodukte in Form von Apps oder Webanwendungen, die einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung nachweisen können. Alle zugelassenen Apps sind im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet.

Um in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen mehrere Anforderungen erfüllt sein:

  • Der Anbieter der DiGA hat nachgewiesen, dass diese bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Krankheiten bzw. Verletzungen und Behinderungen unterstützt.
  • Der Anbieter könnte belegen, dass die Anforderungen an Qualität, Funktion, Datensicherheit und Datenschutz erfüllt werden.

Der Nachweis dieser Anforderungen wird vom BfArM innerhalb von drei Monaten überprüft. Wird eine DiGA in das DiGA-Verzeichnis beim BfArM aufgenommen, handelt es sich ab dem Zeitpunkt der Aufnahme um eine Kassenleistung.

Im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte finden Sie alle Apps und Webanwendungen, für die wir die Kosten übernehmen können.

Welche digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gibt es?

Derzeit sind derzeit knapp 40 Apps auf Rezept im DiGA-Verzeichnis gelistet, beispielsweise zur Unterstützung bei:

  • Stoffwechselerkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Erkrankungen an Muskeln, Knochen und Gelenken (z. B. bei Knie- oder Rückenschmerzen)
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Störungen beim Geschlechtsverkehr
  • Erkrankungen des Hörsystems (z. B. bei Tinnitus)
  • Psychische Erkrankungen (z. B. bei Nikotin- oder Alkoholsucht, Depressionen, Schlafstörungen)
  • Erkrankungen des Sprech- und Sprachzentrums
  • Stressbewältigung
  • Verdauungserkrankungen

Die Anwendungen stehen für Android- und iOS-Geräte oder als Webanwendung zur Verfügung.

Es ist offen, für welche Erkrankungen es künftig weitere digitale Gesundheitsanwendungen geben wird. Politik und Wirtschaft schreiben den DiGA allerdings ein großes Potenzial bei der Digitalisierung unseres Gesundheitssystems zu.

Werden die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von der Barmer übernommen?

Ja, die Barmer übernimmt die Kosten einer DiGA für die empfohlene Therapie- bzw. Behandlungsdauer, wenn

  • eine entsprechende Krankheit, Verletzung oder Behinderung von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt wurde und
  • es eine dazu passende digitale Gesundheitsanwendung im Verzeichnis des BfArM gibt.

Wie kann ich eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) beantragen?

Sie haben zwei Möglichkeiten, eine DiGA in Anspruch zu nehmen:

  1. Sie reichen eine Verordnung Ihres Arztes oder Psychotherapeuten bei uns ein.
  2. Sie beantragen die DiGA ohne eine Verordnung, wenn entsprechende medizinische Nachweise vorliegen. 

Um eine DiGA zu nutzen, benötigen Sie einen sogenannten Rezept-Code. Diesen können Sie über unser Online-Formular oder die Barmer-App beantragen.  Hier können Sie auch Ihre ärztliche Verordnung oder Ihre medizinischen Nachweise hochladen.
Wenn Ihre DiGA genehmigt wurde, erhalten Sie von uns den 16-stelligen Rezept-Code bzw. Freischaltcode. Mit diesem können Sie die App oder Webanwendung freischalten und sofort nutzen.

Ihre Barmer-Vorteile bei digitalen Gesundheitsanwendungen 

  • Volle Kostenübernahme: Die Barmer übernimmt die Kosten für alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind.
  • Hohe Datensicherheit: Digitale Gesundheitsanwendungen müssen besonders hohe Voraussetzungen an die Sicherheit und den Datenschutz erfüllen.
  • Einfach online beantragen: Ob mit oder ohne Verordnung – Sie können Ihre DiGA ganz einfach über die BARMER-App oder über Meine BARMER beantragen.
  • Elektronische Patientenakte: Die Daten aus Ihrer DiGA können Sie in die Barmer eCare, Ihre elektronische Patientenakte, übertragen und dort für Ihre Ärztinnen und Ärzte freigeben.

Häufige Fragen und Antworten zu Apps auf Rezept

„Apps auf Rezept“ sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): medizinische Apps oder Webanwendungen, die Krankheiten oder Beschwerden erkennen, überwachen, behandeln, lindern oder kompensieren können. Sie gelten als Medizinprodukt und haben einen nachgewiesenen Nutzen.
Sie werden offiziell „DiGA“ genannt. Das steht für Digitale Gesundheitsanwendung. Umgangssprachlich spricht man oft von Apps auf Rezept.
Ja. Die Barmer übernimmt die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen, die im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, wenn sie medizinisch angezeigt sind und von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin verordnet oder beantragt wurden.
Im DiGA-Verzeichnis gibt es derzeit zahlreiche Anwendungen für unterschiedliche Gesundheitsbereiche, z. B.:
✔ Stoffwechsel­erkrankungen
✔ Muskel-, Knochen- und Gelenkbeschwerden
✔ Nervensystemerkrankungen
✔ Störungen wie Tinnitus oder psychische Beschwerden
✔ Schlaf- und Stressprobleme
Die Zahl der verfügbaren DiGA wächst kontinuierlich.
  • Sie können eine DiGA über eine ärztliche oder therapeutische Verordnung erhalten.
  • Alternativ können Sie diese auch auch selbst bei der Barmer beantragen, wenn entsprechende medizinische Nachweise vorliegen – z. B. Diagnosen oder ärztliche Empfehlung.
Nachdem Sie eine DiGA beantragt oder von einer Ärztin/einem Arzt verordnet bekommen haben, erhalten Sie einen Rezept- bzw. Freischaltcode. Mit diesem Code können Sie die App oder Webanwendung auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC aktivieren und direkt nutzen.
Ja. Damit eine App als DiGA zugelassen wird, muss der Anbieter nachweisen, dass sie medizinischen Nutzen bringt und hohe Anforderungen an Qualität, Funktion, Datenschutz und Datensicherheit erfüllt. Erst dann wird sie ins BfArM-Verzeichnis aufgenommen.

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