Bezahlt die Krankenkasse Biosimilars?
- Wer bei der Barmer versichert ist, erhält auch Biologika bzw. Biosimilars, sofern diese für die Therapie medizinisch sinnvoll sind.
Was müssen Sie beim Erhalt von Biologika bzw. Biosimilars in der Apotheke beachten?
In der Regel entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu Beginn der Behandlung, ob für Sie ein Biosimilar in Frage kommt. Allerdings kann es in der Apotheke vorkommen, dass Sie nicht das gewohnte Arzneimittel erhalten.
Momentan wird unterschieden zwischen
- Arzneimitteln, die in der Apotheke patientenindividuell zubereitet werden und
- Fertigarzneimitteln, die direkt injiziert werden können.
Patientenindividuelle Zubereitungen sind Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt und in der Arztpraxis verabreicht werden. Verwendet die Apotheke zur Herstellung ein preisgünstiges Biologikum, müssen mindestens die Darreichungsform und Anwendungsgebiete mit dem verordneten biologischen Arzneimittel übereinstimmen. Wurde die Ersetzung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgeschlossen, muss die Apotheke das verordnete Biologikum verwenden.
Viele Fertigarzneimittel werden bereits seit vielen Jahren durch preisgünstige Generika ausgetauscht. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass diese Regelung auch für Biologika gelten soll. Ab April 2026 sind Apotheken verpflichtet, einen Austausch gegen ein rabattiertes oder preisgünstiges Biologikum vorzunehmen. Für den Austausch gelten feste Regeln.
Das abzugebende Arzneimittel hat die gleiche Wirkstärke und Packungsgröße. Es muss die gleiche oder austauschbare Darreichungsform haben. Ist das Behältnis des Arzneimittels angegeben wie zum Beispiel Fertigpen oder Patrone, muss auch dieses übereinstimmen.
Das ausgetauschte Arzneimittel muss für die gleichen Applikationsarten und für mindestens ein übereinstimmendes Anwendungsgebiet zugelassen sein.
Ein Austausch darf nicht vorgenommen werden, wenn die Ärztin oder der Arzt das Rezept entsprechend kennzeichnet oder sich die Apotheke aufgrund von konkreten pharmazeutischen Bedenken gegen einen Austausch entscheidet.
Sie haben Bedenken, weil Ihnen ein anderes Arzneimittel als Ihr gewohntes verordnet wird? Keine Sorge, wenn Sie anstelle des Original-Arzneimittels ein Biosimilar erhalten. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird den Austausch mit Ihnen besprechen und genau erklären, wenn Sie etwas Besonderes bei der Anwendung beachten müssen.
Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie sich bei Fragen zu Ihrer Medikamentenverschreibung auch jederzeit an den Barmer Teledoktor wenden. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Patienteninfo zum Download.
Patienteninformation Biologische Arzneimittel (Biologika) und Biosimilars
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