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Biosimilars: Hochwertige biologische Arzneimittel zum günstigen Preis

Lesedauer weniger als 5 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich Arzneimittel Barmer

Ihre Barmer-Vorteile bei Biosimilars und Biologika

Volle Übernahme Ihrer Behandlungskosten

Die Kosten für Ihre Behandlung mit Biosimilars bzw. Biologika werden 100 % übernommen, sofern diese medizinisch sinnvoll sind.

Moderne Arzneimittel zum günstigen Preis

Biosimilars sind in der Regel kostengünstiger als Original-Biologika. Die Einsparungen kommen langfristig Ihrer besseren Versorgung zugute.

Gleiche Wirksamkeit wie das Original

Biosimilars sind Nachahmerpräparate von bestehenden Arzneimitteln. Sie erhalten eine vergleichbare Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit.

Biologische Arzneimittel, auch Biologika genannt, haben die Behandlungsmöglichkeiten deutlich erweitert und werden zur Therapie vieler verschiedener Krankheiten eingesetzt. Wenn der Patentschutz dieser Biologika ausläuft, können sie auch als günstige Biosimilars angeboten werden. Lesen Sie, in welchen Fällen es sein kann, dass Sie Biosimilars erhalten und welche Kosten die Barmer übernimmt.

Was sind Biosimilars bzw. Biologika?

Die Wirkstoffe von Biologika bestehen häufig aus komplexen Eiweißstoffen (Proteinen), die biotechnologisch hergestellt sind. Sie werden innerhalb von biologischen Zellen oder Organismen produziert und anschließend aus diesen extrahiert und weiterverarbeitet.

Zu den biologischen Arzneimitteln zählen:

  • Hormone wie Insulin und Wachstumshormone
  • Antikörper zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen wie Rheuma oder Multipler Sklerose
  • Wirkstoffe zur Therapie verschiedener Krebserkrankungen

Meist werden Biologika per Injektion unter die Haut oder per Infusion in die Vene verabreicht.

Sind Biologika zugelassen und auf dem Markt erhältlich, stehen sie eine Zeit lang unter Patentschutz. Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen andere Firmen hiervon Nachahmerpräparate herstellen, sogenannte Biosimilars. Biosimilars sind in der Wirkung mit dem Original-Biologikum vergleichbar, können aber zu einem günstigeren Preis angeboten werden.

Wie unterscheiden sich Biosimilars und Biologika?

Bezahlt die Krankenkasse Biosimilars?

  • Wer bei der Barmer versichert ist, erhält auch Biologika bzw. Biosimilars, sofern diese für die Therapie medizinisch sinnvoll sind.

Was müssen Sie beim Erhalt von Biologika bzw. Biosimilars in der Apotheke beachten?

In der Regel entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu Beginn der Behandlung, ob für Sie ein Biosimilar in Frage kommt. Allerdings kann es in der Apotheke vorkommen, dass Sie nicht das gewohnte Arzneimittel erhalten. 

Momentan wird unterschieden zwischen 

  • Arzneimitteln, die in der Apotheke patientenindividuell zubereitet werden und
  • Fertigarzneimitteln, die direkt injiziert werden können.

Patientenindividuelle Zubereitungen sind Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt und in der Arztpraxis verabreicht werden. Verwendet die Apotheke zur Herstellung ein preisgünstiges Biologikum, müssen mindestens die Darreichungsform und Anwendungsgebiete mit dem verordneten biologischen Arzneimittel übereinstimmen. Wurde die Ersetzung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgeschlossen, muss die Apotheke das verordnete Biologikum verwenden.

Viele Fertigarzneimittel werden bereits seit vielen Jahren durch preisgünstige Generika ausgetauscht. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass diese Regelung auch für Biologika gelten soll. Ab April 2026 sind Apotheken verpflichtet, einen Austausch gegen ein rabattiertes oder preisgünstiges Biologikum vorzunehmen. Für den Austausch gelten feste Regeln.

Das abzugebende Arzneimittel hat die gleiche Wirkstärke und Packungsgröße. Es muss die gleiche oder austauschbare Darreichungsform haben. Ist das Behältnis des Arzneimittels angegeben wie zum Beispiel Fertigpen oder Patrone, muss auch dieses übereinstimmen. 

Das ausgetauschte Arzneimittel muss für die gleichen Applikationsarten und für mindestens ein übereinstimmendes Anwendungsgebiet zugelassen sein.

Ein Austausch darf nicht vorgenommen werden, wenn die Ärztin oder der Arzt das Rezept entsprechend kennzeichnet oder sich die Apotheke aufgrund von konkreten pharmazeutischen Bedenken gegen einen Austausch entscheidet.

Wo finden Sie bei Fragen weitere Informationen zu Biosimilars?

Sie haben Bedenken, weil Ihnen ein anderes Arzneimittel als Ihr gewohntes verordnet wird? Keine Sorge, wenn Sie anstelle des Original-Arzneimittels ein Biosimilar erhalten. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird den Austausch mit Ihnen besprechen und genau erklären, wenn Sie etwas Besonderes bei der Anwendung beachten müssen.

Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie sich bei Fragen zu Ihrer Medikamentenverschreibung auch jederzeit an den Barmer Teledoktor wenden. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Patienteninfo zum Download.

Patienteninformation Biologische Arzneimittel (Biologika) und Biosimilars

Download PDF 35,06 KB

Wie können Sie Biosimilars bzw. Biologika in Anspruch nehmen?

Die Grafik zeigt einen Ausschnitt aus der eCare-App zum Thema Akte

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Häufige Fragen und Antworten zu Biosimilars

Biologika sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, deren Wirkstoffe oft aus Proteinen oder komplexen Molekülen bestehen, die in lebenden Zellen oder Organismen produziert werden. Sie werden z. B. bei Autoimmunerkrankungen, Krebs, Hormon- oder Stoffwechselerkrankungen eingesetzt und meist per Injektion oder Infusion verabreicht.
Ein Biosimilar ist ein Nachahmerpräparat eines Biologikums, das nach Ablauf des Patentschutzes des Originals hergestellt wird. Es hat vergleichbare Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit wie das Original-Biologikum, darf aber zu einem günstigeren Preis angeboten werden.
Biologika und Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Medikamente, doch während ein Biologikum das Originalpräparat ist, ist ein Biosimilar ein vergleichbares Nachfolgeprodukt mit gleicher klinischer Wirkung. Biologika sind meist komplexer und in der Herstellung aufwendiger, weshalb Biosimilars eine kostengünstige Alternative sein können.
Ja, in der Apotheke wird geprüft, ob Ihr verordnetes Biologikum durch ein preisgünstigeres Biosimilar ersetzt werden kann. Dies erfolgt sofern keine medizinischen Bedenken bestehen und in Abstimmung mit der ärztlichen Verordnung.
Zu Beginn einer Therapie entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, ob ein Biosimilar passend ist. Bereits laufende Biologika-Behandlungen werden ebenfalls regelmäßig geprüft, ob ein Biosimilar infrage kommt.
Ja, bevor ein Biosimilar zugelassen wird, muss es nachweisen, dass Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit vergleichbar mit dem Original-Biologikum sind. Obwohl die Wirkstoffe nicht exakt identisch sind, bewegen sich die Unterschiede in engen Grenzen, sodass ein Wechsel in der Regel unbedenklich ist.

Sie können zusätzliche Informationen zum Beispiel über:

  • Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt
  • den Barmer Teledoktor
  • die Patienteninfo „Biologische Arzneimittel (Biologika) und Biosimilars“
    einholen.

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