Eine Behandlung mit Akupunktur kann Ihre Beschwerden bei chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder im Kniegelenk lindern, wenn die Ursache eine Abnutzung durch Gonarthrose ist. Als Behandlungsleistung übernimmt die Barmer die Kosten für Sie.
Akupunktur: Voraussetzungen, Behandlung und Kosten der Schmerztherapie mit Nadeln
Redaktion:
BarmerQualitätssicherung:
Stefan Daumen (Abteilung Ambulante Versorgung)Die Behandlungsform Akupunktur zählt zu den alternativen Heilmethoden und gehört als therapeutische Maßnahme fest zum Leistungskatalog Ihrer Barmer. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kommen wir für die Behandlung Ihrer Beschwerden mittels Akupunktur auf.
Was ist Akupunktur?
Die Akupunktur entstammt der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Bei der Behandlung werden spezielle Nadeln auf Akupunkturpunkte (sogenannte Meridiane) gesetzt, wodurch die Selbstheilungskräfte des Körpers angeregt werden sollen. Die Akupunktur-Behandlung nimmt dabei einen direkten Einfluss auf das Schmerzempfinden und erzielt deshalb sehr gute Ergebnisse bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen.
Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Akupunktur-Behandlung?
Akupunktur ist ein sehr sicheres Verfahren und hat nur selten unerwünschte Nebenwirkungen. Der Ablauf einer Akupunkturbehandlung ist in der Regel sanft und gut verträglich.
Akupunktur ist ein sehr sicheres Verfahren und hat nur selten unerwünschte Nebenwirkungen. Der Ablauf einer Akupunkturbehandlung ist in der Regel sanft und gut verträglich.
Was bezahlt die Krankenkasse bei Akupunktur?
Die Barmer übernimmt die Kosten für zehn Akupunktursitzungen ohne elektrische Stimulation, wenn
- Ihre Beschwerden seit mindestens sechs Monaten bestehen,
- Sie unter chronischen Lendenwirbelsäulenschmerzen oder chronischen Kniegelenksschmerzen (durch Gonarthrose verursacht) leiden,
- die Behandlung innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen ist.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Kostenübernahme für fünf weitere Sitzungen (innerhalb von 12 Wochen) möglich.
Eine Abrechnung ist nur mit Vertragsärzten möglich, die eine qualitativ hochwertige Zusatzausbildung im Bereich Akupunktur nachweisen können. Wird Ihre Akupunkturbehandlung durch Heilpraktiker, Heilpraktikerinnen und Hebammen erbracht, ist dies eine private Leistung, die Sie selbst bezahlen.