Alle unter einem Dach: In eine Familienversicherung lassen sich Kinder und Enkel, Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner beitragsfrei aufnehmen. Damit Ihre ganze Familie den gleichen umfassenden Schutz genießt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Außerdem zeigen wir Ihnen, von welchen Vorteilen und Leistungen Sie bei Abschluss einer Familienkrankenversicherung bei der Barmer profitieren.
Die gesetzliche Familienversicherung bietet einen umfassenden Schutz für Sie und Ihre Angehörigen. Beitragsfrei mitversichert sind Familienangehörige, die kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Grundsätzlich gilt: Ihre zu versichernden Familienmitglieder
Die Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse kostet Sie keine zusätzlichen Beiträge. Ihre Angehörigen sind beitragsfrei mitversichert, solange sie die oben genannten Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen. Die Höhe Ihrer Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich weiterhin nach Ihrer beruflichen Situation: ob Sie angestellt, selbstständig oder bereits in Rente sind.
Berechnen Sie Ihren individuellen Krankenversicherungsbeitrag selbst mit unserem Beitragsrechner für Arbeitnehmer oder für Selbstständige.
Sie sind schon bei der Barmer krankenversichert und möchten ein Familienmitglied mitversichern? Das geht ganz einfach per Online-Antrag. Hierfür ist ein Meine Barmer Benutzerkonto notwendig. Alternativ können Sie den Antrag auch als PDF downloaden und an uns schicken.
Tipp: Mit dem Online-Antrag können Sie Ihr Kind schon vor der Geburt bei der Barmer anmelden. Alternativ gibt es das Formular als PDF-Download.
Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Egal, ob Sie bereits bei uns kranken- beziehungsweise familienversichert sind oder nicht: Mit unserem Vorteilsrechner können Sie mit wenigen Klicks Ihre persönlichen Vorteile und Leistungen ermitteln.
Sie möchten Ihre Liebsten bei Ihrer Krankenkasse mitversichern oder sind selbst daran interessiert, familienversichert zu werden? Kein Problem – das geht schnell und einfach. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen für eine Familienversicherung bei der Barmer für Sie und Ihre Angehörigen gelten.
Für die Mitgliedschaft in der Familienversicherung gilt eine bestimmte Einkommensgrenze: Familienversichert sind Angehörige, deren monatliches Einkommen maximal 485 Euro (Stand: 2023) und bei Ausübung eines Minijobs 520 Euro beträgt. Diese Einkommensgrenzen gelten für alle Personengruppen – auch für Kinder, Studierende und Angehörige im Ruhestand.
In diesen Betrag fließen ein:
Eltern- und Kindergeld sowie BAföG werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht angerechnet.
Hinweis: Wer ein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 485 Euro beziehungsweise bei Ausübung eines Minijobs 520 Euro hat, darf nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein. Dies betrifft keine kurzfristigen Beschäftigungen, die auf maximal drei Monate befristet oder auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sind.
Erzielen Familienmitglieder kein Einkommen mit ihrer unentgeltlichen Arbeit, beispielsweise im Rahmen eines unbezahlten Praktikums, hat das keine Auswirkungen auf ihren Versichertenstatus in der Familienversicherung.
Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner können Sie familienversichern, wenn sie oder er:
Eine Familienversicherung bei der Barmer bietet Rundumschutz für Groß und Klein.
Eine Familienversicherung mit Kindern abzuschließen, geht bei der Barmer schnell und unkompliziert. Ob eigene oder adoptierte Kinder, Enkel- oder Pflegekinder: Familienversichert ist der Nachwuchs auf jeden Fall – bis zu festgelegten Altersgrenzen. Gern informieren wir Sie über genaue Konditionen und Ausnahmen.
Familienversichert werden Kinder
Die Familienversicherung verlängert sich bis zum 25. Geburtstag, wenn Ihr Kind
Unterbricht der Wehr- oder Jugendfreiwilligendienst die Ausbildung Ihres Kindes, kann sich seine Familienversicherung um weitere zwölf Monate verlängern.
Wenn Sie Kinder mit einer Behinderung haben, die sich nicht selbst versorgen können, bleiben diese dauerhaft familienversichert. Beachten Sie bitte: Das ist nur möglich, wenn die Behinderung innerhalb der festgelegten Altersgrenzen der Familienversicherung eintrat.
Sie oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner sind nicht gesetzlich krankenversichert, sondern zum Beispiel privat versichert? Dann ist eine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V), wenn Folgendes zutrifft:
*Stand 2023: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 66.600 Euro.
Erhalten junge Erwachsene während ihres Freiwilligen Sozialen, Kulturellen oder Ökologischen Jahres einen Lohn, können sie nicht familienversichert bleiben – unabhängig von der Höhe des Gehalts. In diesem Fall sind sie als Arbeitnehmende versichert und ihr Arbeitgeber übernimmt die kompletten Krankenkassenbeiträge.
Leisten junge Erwachsene ihren Jugendfreiwilligendienst unentgeltlich und erfüllen auch sonst alle Voraussetzungen für die Familienversicherung, bleiben sie bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über ihre Familie versichert. Danach müssen sie sich selbst versichern – oder ihre Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner nimmt sie in ihre beziehungsweise seine Familienversicherung auf.
Eine weitere Alternative ist eine freiwillige Versicherung bei der Barmer.
Einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen? Mit der Barmer-App geht das ganz einfach und digital. Wussten Sie, dass Sie die Familienversicherung für Ihr Kind in Ruhe vor der Geburt beantragen können? Wie das geht, erklären wir Ihnen in unserem Video. Und nicht nur das: Wir zeigen Ihnen außerdem unsere Leistungen und Angebote für werdende Eltern. Ein Audiotranskript des Sprechertexts gibt es zum Download als PDF.
Wer studiert und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genießt weiterhin alle Vorzüge einer Familienversicherung. Studierende können über ihre Eltern, aber auch über ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise ihren Ehe- oder Lebenspartner familienversichert sein.
Es gibt allerdings Sondersituationen, zum Beispiel, wenn Studierende einem Nebenjob nachgehen. Detailliertere Informationen zu Sondersituationen und darüber wie Sie als Student oder Studentin krankenversichert sind, finden Sie auf unserer Informationsseite zur studentischen Krankenversicherung.
Wenn Sie in der Barmer Familienversicherung als Studentin oder Student einen maximal dreimonatigen Nebenjob annehmen, bleiben Sie weiterhin familienversichert – unabhängig von der Höhe Ihres Verdienstes. Ausnahme: Die Beschäftigung führt zu einer Versicherungspflicht.
Handelt es sich um einen regelmäßigen Nebenjob, gilt: Familienversichert dürfen Studierende bleiben, die monatlich nicht mehr als 485 Euro an Gesamteinkommen erzielen beziehungsweise 520 Euro bei Ausübung eines Minijobs. Auch hier gilt die Ausnahme, dass die Familienversicherung nicht möglich ist, wenn die Beschäftigung versicherungspflichtig ist.
Krankenversicherung für Studenten
Sie studieren, erfüllen allerdings die Kriterien für die Familienversicherung nicht (mehr)? Kein Problem: Dann können Sie unkompliziert in die attraktive Krankenversicherung für Studierende der Barmer wechseln.
Jetzt Mitglied werden
Sie sind selbstständig, beziehen Rente oder waren bisher freiwillig versichert und möchten nun in eine Familienversicherung aufgenommen werden? Dies ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich.
Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann sich nicht familienversichern. Nebenberuflich Selbstständige können hingegen familienversichert werden, wenn sie
Wenn Sie als Selbstständige beziehungsweise Selbstständiger die Kriterien für die Aufnahme in die Familienversicherung nicht erfüllen, sind Sie herzlich willkommen in der Freiwilligenversicherung für Selbstständige.
Ja. Wer als freiwillig versicherte Person in die Familienversicherung wechseln will und dafür alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, muss seine bestehende freiwillige Krankenversicherung kündigen. In diesem Fall entfällt die übliche zwölfmonatige Bindungsfrist. Informieren Sie sich am besten vor der Kündigung, ob Ihr Antrag bewilligt wurde und wann genau die Familienversicherung beginnt.
Rentnerinnen und Rentner können sich familienversichern, wenn
Sie waren bisher privat versichert und möchten nun in die gesetzliche Familienversicherung wechseln? Wir erklären, unter welchen Bedingungen das möglich ist und worauf Sie bei der Kündigung der Privatversicherung achten sollten.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie in die Familienversicherung wechseln, falls Sie die oben genannten Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen.
Ausnahme: Während der Mutterschutzfrist und in der Elternzeit ist der direkte Wechsel nicht möglich. Zudem sind die besonderen Kündigungsbedingungen der Privatversicherungen zu beachten.
Gut zu wissen: Ihre private Krankenversicherung müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung rückwirkend kündigen. Ansonsten ist eine Kündigung nur zum Ende des jeweiligen Monats möglich. Das bedeutet: Wenn Sie die Frist verpassen, bestehen zwei Versicherungen gleichzeitig – und Sie zahlen den Beitrag für die private Versicherung weiterhin. Denken Sie zudem daran, Ihrer ehemaligen privaten Krankenversicherung Ihre Mitgliedsbescheinigung der Barmer vorzulegen – und das innerhalb von zwei Monaten. Die Bescheinigung soll den Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung begründen.
Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, können gemeinsame Kinder beitragsfrei familienversichert werden, falls eine dieser beiden Bedingungen zutrifft:
Diese Voraussetzungen treffen bei Ihnen nicht zu? Gern versichern wir Ihr Kind freiwillig. In diesem Fall zahlen Sie monatlich
Füllen Sie einfach den Aufnahmeantrag online aus. Danach können Sie sich zurücklehnen: Wir klären mit Ihrer bisherigen Krankenkasse alles Weitere.
Weiterführende Literatur: