Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden und durch eine private Person zu Hause betreut werden. Personen mit Pflegegrad 1 bekommen kein Pflegegeld, erhalten aber andere Pflegeleistungen.
Höhe des Auszahlungsbetrags
Das Pflegegeld beträgt monatlich:
• Pflegegrad 2: 347 Euro
• Pflegegrad 3: 599 Euro
• Pflegegrad 4: 800 Euro
• Pflegegrad 5: 990 Euro
Wir überweisen Ihnen das Pflegegeld monatlich im Voraus. Spätestens zum 1. eines Monats steht Ihnen das Pflegegeld zur Verfügung.
Wenn Sie neben Ihren Angehörigen oder Freunden auch von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Sozialstation betreut werden, können Sie jeweils anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen. Dies wird dann als sogenannte Kombinationsleistung bezeichnet.
Beratungsbesuche
Erhalten Sie ausschließlich Pflegegeld, ist es erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen ein Pflegedienst oder eine Sozialstation besucht. Ziel dieses sogenannten Beratungseinsatzes ist es, Rat und Unterstützung rund um die Pflege zu Hause zu bieten. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Barmer Pflegekasse. Es ist wichtig, diese Besuche wahrzunehmen, da Ihr Pflegegeld ansonsten gekürzt oder auch die Zahlung komplett eingestellt werden kann.
Benötigen Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung, dann nutzen Sie auch die kostenlosen Beratungsangebote der Barmer Pflegekasse, z. B. den Barmer Pflegecoach, Pflegekurse oder die persönliche Beratung zu Hause.