- Was ist eine Krankenhausbehandlung?
- Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Krankenhausbehandlung?
- Bezahlt die Krankenkasse die Krankenhausbehandlung?
- Können Sie mit Ihrem Kind im Krankenhaus bleiben?
- Wie können Sie eine stationäre Krankenhausbehandlung in Anspruch nehmen?
- Häufige Fragen und Antworten zur Krankenhausbehandlung
Müssen Sie ins Krankenhaus, übernimmt die Barmer die vollständigen Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen in einem der mehr als 1.600 Vertragskrankenhäuser bundesweit. Und wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, ist die medizinisch notwendige Mitaufnahme für Sie ebenso kostenfrei.
Was ist eine Krankenhausbehandlung?
Manchmal geht es nicht anders und Sie müssen ins Krankenhaus. Kann Ihre Erkrankung nicht ambulant behandelt werden, wird Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt eine Einweisung in ein Krankenhaus ausstellen. Die Behandlung im Krankenhaus umfasst die ärztliche und pflegerische Versorgung sowie Unterkunft und Verpflegung.
Für Ihre Krankenhausbehandlung ist kein Antrag erforderlich. Falls doch, wird Sie Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin oder das Krankenhaus informieren. In der Regel erhalten Sie vom Haus- bzw. Facharzt eine Einweisung, die sogenannte Verordnung zur Krankenhausbehandlung. Ist auf dieser Einweisung keine bestimmte Klinik festgelegt, können Sie sich in ein Vertragskrankenhaus Ihrer Wahl begeben.