Wer nach einer Praxis für Psychotherapie sucht, stößt auf eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter: Psychologen, Ärzte, Heilpraktiker …
Wir möchten Ihnen helfen, den für Sie richtigen Psychotherapeuten oder die für Sie richtige Psychotherapeutin zu finden. Zur besseren Orientierung erläutern wir hier, welche Berufsgruppen in Deutschland Psychotherapie anbieten dürfen, was sie unterscheidet und in welchen Praxen Sie sich als gesetzlich Versicherter kostenfrei psychotherapeutisch behandeln lassen können.
Anbieter von Psychotherapie
In Deutschland darf Psychotherapie von den folgenden Berufsgruppen angeboten werden:
- Psychologische Psychotherapeuten,
- Ärzte mit psychotherapeutischer Facharztausbildung oder Weiterbildung in Psychotherapie,
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie
- Therapeuten mit Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Zu beachten ist jedoch: Nicht jeder, der psychische Beschwerden und Symptome behandeln darf, kann seine psychotherapeutischen Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Daher nehmen wir im Folgenden die verschiedenen Anbieter genauer unter die Lupe.
Anbieter von Psychotherapie als Kassenleistung
Als erwachsener, gesetzlich Versicherter haben Sie bei der Therapeutensuche die Wahl zwischen psychologischen Psychotherapeuten und ärztlichen Psychotherapeuten. Nur die psychotherapeutischen Leistungen dieser beiden Anbietergruppen werden von der Krankenkasse übernommen:
Psychologische Psychotherapeuten
Das sind Psychologen, die nach ihrem Diplom- oder Master-Studium noch eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie oder systemische Therapie) abgeschlossen haben und approbiert sind.
Zu den ärztlichen Psychotherapeuten zählen:
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie;
- Ärzte mit Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren der Psychotherapie.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Für die Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind neben Psychologen auch studierte Pädagogen, Sozialpädagogen und Absolventen der sozialwissenschaftlichen Fächer zugelassen.
Neben den genannten Anforderungen muss auch eine Kassenzulassung vorliegen. Bei der Suche nach ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die mit der Krankenkasse abrechnen dürfen, helfen Ihnen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
In Zukunft verändert sich der hier geschilderte Ausbildungsweg aufgrund einer staatlichen Neuregelung. So wird seit dem Wintersemester 2020/21 erstmals ein eigenständiger Studiengang in Psychotherapie angeboten, der über ein Bachelor- und Masterstudium zur Approbation führt. Nach einer spezialisierten, vertiefenden Weiterbildung können Absolventen dann als Kinder- und Jugendlichen- oder Erwachsenen-Psychotherapeuten in eigener Praxis arbeiten.
Anbieter von Psychotherapie als Privatleistung
Alle anderen Anbieter von Psychotherapie dürfen psychotherapeutische Behandlungen lediglich als Privatleistung anbieten. Dieses Angebot richtet sich daher nur an Privatpatienten und Selbstzahler. Ob und inwieweit eine private Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, sollte immer vor Beginn der Therapie geklärt werden.
Zu diesen Anbietern zählen beispielsweise:
- Ärzte mit Weiterbildung in einem Psychotherapieverfahren, das nicht zur ärztlichen Weiterbildungsordnung gehört, wie die Hypnotherapie oder Gesprächspsychotherapie,
- Therapeuten mit Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz,
- Psychologen mit Heilkundeerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz,
- Heilpraktiker mit oder ohne Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie.