Psychische Erkrankungen

Wer darf Psychotherapie anbieten?

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Wer nach einer Praxis für Psychotherapie sucht, stößt auf eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter: Psychologen, Ärzte, Heilpraktiker …

Wir möchten Ihnen helfen, den für Sie richtigen Therapeuten zu finden. Zur besseren Orientierung erläutern wir hier, welche Berufsgruppen in Deutschland Psychotherapie anbieten dürfen, was sie unterscheidet und in welchen Praxen Sie sich als gesetzlich Versicherter kostenfrei psychotherapeutisch behandeln lassen können.

Anbieter von Psychotherapie

In Deutschland darf Psychotherapie von den folgenden Berufsgruppen angeboten werden:

  • psychologische Psychotherapeuten,
  • Ärzte (ärztliche Psychotherapeuten und andere Ärzte),
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sowie
  • Therapeuten mit Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Zu beachten ist jedoch: Nicht jeder, der psychische Beschwerden und Symptome behandeln darf, kann seine psychotherapeutischen Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Daher nehmen wir im Folgenden die verschiedenen Anbieter genauer unter die Lupe.

Anbieter von Psychotherapie als Kassenleistung

Als erwachsener, gesetzlich versicherter Patient haben Sie bei der Therapeutensuche die Wahl zwischen psychologischen Psychotherapeuten und ärztlichen Psychotherapeuten. Nur die psychotherapeutischen Leistungen dieser beiden Anbietergruppen werden von der Krankenkasse übernommen.

Psychologische Psychotherapeuten sind Psychologen, die nach ihrem Diplom- oder Master-Studium noch eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie oder systemische Therapie) abgeschlossen haben.

Zu den ärztlichen Psychotherapeuten zählen:

  • Fachärzte mit einer Ausbildung in Psychotherapie: also Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie;
  • Ärzte mit einer anerkannten Zusatz-Weiterbildung in Psychotherapie (mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie oder psychodynamische / tiefenpsychologische Therapie) oder in Psychoanalyse.

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Patienten bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Für die Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sind neben Psychologen auch studierte Pädagogen, Sozialpädagogen und Absolventen der sozialwissenschaftlichen Fächer zugelassen.

In Zukunft verändert sich der hier geschilderte Ausbildungsweg aufgrund einer staatlichen Neuregelung. So wird ab Wintersemester 2020/21 erstmals ein eigenständiger Studiengang in Psychotherapie angeboten, der über ein Bachelor- und Masterstudium zur Approbation führt. Nach einer spezialisierten, vertiefenden Weiterbildung können Absolventen dann als Kinder- und Jugendlichen- oder Erwachsenen-Psychotherapeuten arbeiten.

Anbieter von Psychotherapie als Privatleistung

Alle anderen Psychotherapie-Anbieter dürfen psychotherapeutische Behandlungen lediglich als Privatleistung anbieten. Dieses Angebot richtet sich daher nur an Privatpatienten und Selbstzahler. Ob und inwieweit eine private Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, sollte immer vor Beginn der Therapie geklärt werden.

Zu diesen Anbietern zählen:

  • Ärzte ohne anerkannte Aus- oder Weiterbildung in Psychotherapie. Beispielsweise kann auch ein Allgemeinarzt Psychotherapie anbieten und als Privatleistung abrechnen. Manche dieser Ärzte haben sich in einem Psychotherapieverfahren weitergebildet, das jedoch nicht zur ärztlichen Weiterbildungsordnung gehört, wie Hypnotherapie oder Gesprächstherapie.
  • Therapeuten mit Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz:
  • Psychologen mit Heilkundeerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz;
  • Heilpraktiker (mit oder ohne Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie).

Die Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz wird von den Gesundheitsämtern nach dem jeweiligen Landesrecht erteilt. Um sie zu erhalten, muss man entweder ein abgeschlossenes Psychologiestudium mit dem Prüfungsfach „klinische Psychologie“ nachweisen oder eine mündliche und schriftliche Prüfung zum Heilpraktiker ablegen.

Literatur

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