Sie waren aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verschlimmerung einer Krankheit im Krankenhaus, in ambulanter Krankenhausbehandlung oder wurden ambulant operiert. Kann der hierdurch neu entstandene Hilfebedarf nicht zu Hause oder im Familienkreis abgedeckt werden, ist eine Beteiligung der Barmer an den Kosten einer Kurzzeitpflege möglich.
Ihre Barmer-Vorteile einer Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
- Die Barmer übernimmt die Kosten für pflegerische Hilfen (z.B. Hilfe beim Anziehen, Waschen), medizinische Behandlungspflege (z.B.--zum Beispiel Verbandwechsel) und soziale Betreuung (z.B.--zum Beispiel Begleitung) bis zu einem Betrag von 1.774 Euro – für bis zu 8 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst. - Der Leistungsanspruch beginnt ab dem Tag der Krankenhausentlassung, der ambulanten Krankenhausbehandlung bzw. der ambulanten Operation
Liegt eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 vor, beteiligt sich die Pflegekasse an den Leistungen für eine Kurzzeitpflege. Eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist nur möglich, wenn bislang noch keine oder nur eine geringe Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
Unsere Leistung Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen
- Reichen Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Barmer ein.