Ein Mädchen mit Zahnspange
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Zahnversiegelung – Kariesschutz durch Fissuren- und Glattflächenversiegelung

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Marion Weiß (BARMER)

Eine Zahnversiegelung hilft dabei, die Zähne vor Karies zu schützen. Besonders bei Kindern kommt sie häufig zum Einsatz. Die Barmer übernimmt die Kosten einer Zahnversiegelung für Kinder und Jugendliche im Rahmen der regelmäßigen Zahnvorsorge. Auch bei einer kieferorthopädischen Behandlung beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. 

Besonders bei Kindern und Jugendlichen zählt regelmäßiges Zähneputzen nicht zur Lieblingsbeschäftigung. Und bis zum Beginn der Schulzeit sind Kinder häufig auch nicht in der Lage, die Zähne richtig zu putzen. Zudem sind vor allem die Molaren, also die hintersten Backenzähne, aufgrund ihrer Vertiefungen schwierig zu reinigen. Hier bietet eine Zahnversiegelung zusätzlichen Kariesschutz.

Was ist eine Zahnversiegelung?

Bei einer Zahnversiegelung werden Zähne mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff vor Karies geschützt. Neben der Fissurenversiegelung, die im Rahmen der Zahnvorsorge bei Kindern durchgeführt wird, gibt es auch die so genannte Glattflächenversiegelung, die bei einer kieferorthopädischen Behandlung zum Einsatz kommen kann. Eine Glattflächenversiegelung bietet bei Kindern und Jugendlichen mit fester Zahnspange einen zusätzlichen Schutz vor Karies.

Als Fissuren werden die Rillen und Furchen der hinteren Backenzähne bezeichnet. Diese sind mit der Zahnbürste nur schwierig zu reinigen oder werden beim Putzen gerne vergessen. Deswegen sind die hintersten Backenzähne (auch Molaren genannt) besonders anfällig für Karies. Um diese Zähne besser zu schützen, wird die Fissurenversiegelung durchgeführt. Dabei wird ein Versiegelungslack meist aus Kunststoff auf die Zähne aufgebracht, der als schützende Barriere Kariesbefall verhindern soll. Ob Ihr Kind eine Zahnversiegelung benötigt, besprechen Sie einfach mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Auch die Glattflächen der Zähne sind anfällig für Karies – gerade wenn Ihr Kind eine festsitzende Zahnspange trägt. Dann ist besonders viel Sorgfalt bei der Mundhygiene gefragt. Gründliches Zähneputzen ist sehr wichtig, damit sich an der Zahnspange keine Speisereste ablagern, die Karies begünstigen. Zahnärzte oder Kieferorthopäden können deshalb vor dem Befestigen der Brackets eine Versiegelung der Zahnflächen durchführen. Dies wird auch als Glattflächen- oder Bracketumfeldversiegelung bezeichnet. Dabei wird ein Versiegelungslack auf die Glattflächen, also die Vorderseiten der Zähne aufgetragen. Das Ergebnis ist eine hochwirksame Schutzschicht gegen Säurebakterien, die viele Jahre halten kann.

Welche Kosten übernimmt die Barmer bei einer Zahnversiegelung?

Die Barmer übernimmt die folgenden Kosten:

Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr

  • Bei Zahnvorsorge werden einmal pro Kalenderhalbjahr die Kosten für eine Fissuren- und Grübchenversiegelung der Backenzähne 6 und 7 (Molaren) übernommen. Die Molaren sind die letzten hinteren Backenzähne vor dem Weisheitszahn.
  • Möchten Sie andere Zähne versiegeln lassen, so ist dies eine Privatleistung.
  • Zur Abrechnung benötigen Sie nur Ihre Barmer Gesundheitskarte. 
     

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in kieferorthopädischer Behandlung

  • Kinder und Jugendliche, die in einer von der Barmer bewilligten kieferorthopädischen Behandlung sind und eine festsitzende Zahnspange (Brackets) tragen, haben einmalig Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Glattflächenversiegelung – bis maximal 50 Euro.
  • Bitte reichen Sie zur Erstattung die Rechnung bei der Barmer ein.

Eine Zahnversiegelung kann auch für Erwachsene sinnvoll sein. Da dies keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, müssen Sie die Kosten dafür allerdings selbst tragen. Nutzen Sie auch die regelmäßige Zahnvorsorge für Erwachsene, um Ihre Zähne vor Karies zu schützen.

Ihre Barmer-Vorteile bei Zahnversiegelungen

  • Volle Kostenübernahme für eine Fissurenversiegelung: Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren werden zweimal im Jahr die Kosten für die Versiegelung der Backenzähne 6 und 7 übernommen.
  • Einmalige Übernahme der Kosten für eine Glattflächenversiegelung: Bei einer durch die Barmer genehmigten kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzender Zahnspange (Brackets) erstatten wir Ihnen einmalig die Kosten für eine Glattflächenversiegelung bis maximal 50 Euro.