Wir zahlen Ihnen Mutterschaftsgeld, während Sie im Mutterschutz sind – sechs Wochen (42 Tage) vor der Geburt, am Entbindungstag (1 Tag) und acht Wochen (56 Tage) nach der Geburt, wenn Sie zum Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld haben. Bei Mehrlingen, Frühchen oder einer Behinderung des Kindes, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen (84 Tage).
Berechnen Sie den Zeitraum Ihres Mutterschutzes einfach mit unserem Mutterschutzrechner.
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten insgesamt zwei Zahlungen von uns. Eine vor der Geburt und eine weitere Zahlung nach der Geburt Ihres Kindes. Übrigens: Wenn Sie vor der Geburt noch kein Mutterschaftsgeld beantragt und erhalten haben, bekommen Sie den Betrag für beide Zeiträume nach der Geburt insgesamt ausgezahlt.
Sie erhalten grundsätzlich 70 Prozent von dem Arbeitseinkommen, das zuletzt vor Beginn Ihres Mutterschutzes für die Berechnung Ihrer Beiträge zugrunde lag. Der Höchstsatz für Ihr Mutterschaftsgeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 2023 maximal 116,38 Euro täglich.
Wenn Sie uns den voraussichtlichen Geburtstermin mitgeteilt haben, senden wir Ihnen eine Erklärung zu Ihren Einkünften zu. Diese schicken Sie uns bitte ausgefüllt zurück.
Sobald uns der Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin und die Erklärung zu Ihren Einkünften vorliegt, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum vor der Geburt. Frühestens mit Beginn des Mutterschutzes.
Wir benötigen von Ihnen die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis Ihres Kindes. Reichen Sie diese einfach online über Meine Barmer, in der Barmer-App oder postalisch ein. Sollten Sie die Erklärung zu Ihren Einkünften noch nicht vor der Geburt eingereicht haben, brauchen wir diese nun zusätzlich.
Wenn Ihr Kind bereits auf der Welt ist, Sie aber vor der Geburt kein Mutterschaftsgeld beantragt haben, dann reichen Sie uns bitte die Geburtsurkunde oder einen Geburtsnachweis sowie die Erklärung zur Ihren Einkünften ein. Sie erhalten dann Ihr Mutterschaftsgeld insgesamt ausgezahlt.
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit der Barmer-App wissen Sie jederzeit, wann das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wurde.
Der Service steht allen Versicherten der Barmer, die einen Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt haben, exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer.
Der Bearbeitungsstatus ist Teil der Funktion Kompass. Sie können diese Funktion über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über die Barmer-App aufrufen.
Stellen Sie den Antrag auf Familienversicherung gerne schon vor der Geburt mit dem Online-Antrag. Alternativ gibt es das Formular als PDF-Download.
Der Name und Geburtstermin Ihres Kindes bleiben frei. Wir tragen dies ein, sobald uns die Geburtsurkunde vorliegt. So ist Ihr Kind von der ersten Sekunde an versichert.
Man spricht von einer Frühgeburt, wenn
Der Arzt stellt Ihnen in diesem Fall eine Bescheinigung aus, die Sie dann bei uns einreichen.
Bei einer Frühgeburt erhalten Sie zwölf Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld.
Sie haben vollen Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, wenn Ihr Kind still geboren wurde.
Wenn das Kind über 500 Gramm wiegt und im Mutterleib oder bei der Geburt verstirbt, wird das medizinisch als stille Geburt bezeichnet. Diese muss beim Standesamt angemeldet werden. Für das verstorbene Kind wird eine Geburtsurkunde ausgestellt.
Bereits vor Ablauf des Mutterschutzes können Sie auf eigenen Wunsch wieder arbeiten. Falls Sie das möchten, informieren Sie uns bitte.