Familienversicherte Minijobberinnen, also Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung, beantragen das Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Sie erhalten einmalig bis zu 210 Euro.
Auch wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft oder des Mutterschutzes zulässig aufgelöst wurde, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) können Sie Ihren Antrag stellen.
Wann bekomme ich die Bescheinigung für die Elterngeldstelle?
Sobald uns die Geburtsurkunde oder der Geburtsnachweis Ihres Kindes vorliegt, senden wir Ihnen die Bescheinigung zu. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, Sie erhalten dann den Bescheid für die Elterngeldstelle.
Wichtiger Hinweis: Für den vollen Anspruch auf Elterngeld müssen Sie den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt bei der Elterngeldstelle einreichen.