Familienversicherte Minijobberinnen, also Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung, beantragen das Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Sie erhalten einmalig bis zu 210 Euro.
Auch wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft oder des Mutterschutzes zulässig aufgelöst wurde, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) können Sie Ihren Antrag stellen.
Wann bekomme ich die Bescheinigung für die Elterngeldstelle?
Die Elterngeldstellen benötigen Angaben zur Ihrem Mutterschaftsgeld. Wenn Sie Elterngeld beantragen, können Sie zustimmen, dass diese Daten automatisch von uns an die Elterngeldstelle übermittelt werden. Sie brauchen dann keine Bescheinigung der Barmer bei der Elterngeldstelle einzureichen.
Übrigens wird der Elterngeldstelle auch auf elektronischem Weg mitgeteilt, wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne persönlich eine Bescheinigung aus. Bitte nehmen Sie in diesem Fall einfach Kontakt mit uns auf.
Wichtig: Für den vollen Anspruch auf Elterngeld, muss der Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt bei der Elterngeldstelle eingereicht werden.