Mutterschaftsgeld
für Beschäftigte und Auszubildende

Ihre finanzielle Absicherung während des Mutterschutzes als Beschäftigte

Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld während Sie im Mutterschutz sind – sechs Wochen (42 Tage) vor der Geburt, am Entbindungstag (1 Tag) und acht Wochen (56 Tage) nach der Geburt. Bei Mehrlingen, Frühchen oder einer Behinderung des Kindes, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen (84 Tage).

Berechnen Sie den Zeitraum Ihres Mutterschutzes einfach mit unserem Mutterschutzrechner.

Bitte beachten Sie:

Sie erhalten insgesamt zwei Zahlungen von uns. Eine vor der Geburt und eine weitere nach der Geburt Ihres Kindes. Übrigens: Wenn Sie vor der Geburt noch kein Mutterschaftsgeld beantragt und erhalten haben, bekommen Sie den Betrag für beide Zeiträume nach der Geburt insgesamt ausgezahlt.

Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie ganz einfach einreichen:

  • Über die Barmer-App:
    Einfach den Antrag online stellen.
  • Über Meine Barmer:
    Einfach das Online-Formular nutzen.
  • Per Post - an:
    Barmer, 42267 Wuppertal
    (PLZ-Raum 00000 - 46999)
    Barmer, 73520 Schwäbisch Gmünd
    (PLZ-Raum 47000 - 99999)

Details zum Thema Mutterschaftsgeld für Beschäftigte und Auszubildende

Wie hoch ist mein Mutterschaftsgeld?

  • Von uns bekommen Sie bis zu 13 Euro pro Tag.
  • Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt.

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