Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für die Sauerstofftherapie Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.
Was ist eine Sauerstofftherapie?
Bei der Sauerstoff-Langzeittherapie soll die Atemluft mindestens 16 Stunden pro Tag mit Sauerstoff angereichert werden, um einen durch Erkrankung hervorgerufenen Sauerstoffmangel des Blutes zumindest teilweise auszugleichen. Die Entlastung der Atemmuskulatur und die bessere Sauerstoffversorgung der Organe fördert die Leistungsfähigkeit und wirkt sich positiv auf die Lebenserwartung aus. Die Sauerstoffzufuhr kann durch folgende Systeme erfolgen:
- Stationärer Sauerstoffkonzentrator in Verbindung mit Druckgas-Flaschensystem
- Mobiler Sauerstoffkonzentrator
- Flüssiggas-Behältersystem
Bei Cluster-Kopfschmerzen oder schwerem Asthma bronchiale ist eine Akutbehandlung mittels Druckgas-Flaschensystem möglich, um den akuten Sauerstoffmangel auszugleichen. Bei der Auswahl der richtigen Versorgungsform ist vor allem Ihre tägliche Mobilität außer Haus von Bedeutung. Unser Vertragspartner wird Sie entsprechend beraten und die für Sie geeignete Versorgung mit Ihnen besprechen.
Wie erhalten Sie ein Sauerstofftherapiegerät?
Damit wir die Kosten für eines der oben genannten Geräte übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere. Denken Sie dabei bitte daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.
Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?
Die Barmer zahlt dem Vertragspartner bei der Sauerstoff-Langzeittherapie eine sogenannte Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung, Montage und Nachlieferung von Zubehör. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Bei technischen Problemen am Gerät bzw. am Zubehör wenden Sie sich bitte direkt an den Vertragspartner. Er wird diese umgehend durch telefonische Anleitung oder – falls nötig – bei Ihnen vor Ort beheben.
Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?
Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das gewählte Produkt einzuweisen. Die Beratung erfolgt in ruhiger Umgebung und bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen / Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel. Bei Versorgungen mit Flüssigsauerstoff hingegen ist eine monatliche Zuzahlung von 10 Euro zu entrichten. Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.
Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?
Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner das medizinisch erforderliche System ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z.B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.
Wie erfolgt die Lieferung des Sauerstofftherapiegerätes?
Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden, nachdem Sie die ärztliche Verordnung an den Vertragspartner übermittelt haben. Dieser liefert Ihnen die erforderlichen Hilfsmittel kostenlos und nimmt nach spätestens vier Wochen erneut Kontakt mit Ihnen auf, ob Sie mit der Versorgung zufrieden sind.
Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?
Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen. Da das Hilfsmittel sowie Zubehöre/Zurüstungen Eigentum des Lieferanten bleiben, bitten wir Sie das Hilfsmittel immer mit Sorgfalt zu behandeln. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und die Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, würde der Vertragspartner Ihnen in Rechnung stellen.