Hilfsmittel

Orthopädische Schuhe oder Schuhzurichtungen – Ihr Hilfsmittel für ein sicheres Auftreten

Lesedauer unter 7 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

1. Was sind orthopädische Schuhe oder Schuhzurichtungen?

Orthopädische Schuhe bzw. orthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh kommen bei bestimmten Fußkrankheiten oder Beschwerden zum Einsatz. Sie korrigieren beispielsweise Fehlstellungen der Gelenke, helfen nach operativen Eingriffen am Fuß oder betten Klumpfüße, die nicht in konventionelle Schuhe passen, in handwerkliche Maßarbeit ein.

Orthopädische Schuhe sind medizinische Schuhe, die ein ausgebildeter Orthopädieschuhtechniker für einen Versicherten individuell anfertigt. Sie dienen der Stabilisierung und Verbesserung des Ganges bei schweren Fuß- oder Beinfehlstellungen und verringern Schmerzen. Auch beugen sie Fehlbelastungen vor, die bei Nichtbehandlung zu Komplikationen führen können. Orthopädische Schuhe kommen immer dann zum Einsatz, wenn maßgefertigte Schuheinlagen oder technische Anpassungen konfektionierter Schuhe nicht mehr ausreichen, um Beschwerden zu lindern.

Orthopädische Schuhe gibt es als Straßen- und Hausschuhe. Folgende Eigenschaften zeichnen orthopädische Schuhe aus:

  • Druckentlastung
  • Ermöglichung einer natürlichen Abrollbewegung
  • Stabilisierung des Fußbettes
  • Verringerung von Schmerzen beim Gehen
  • Ausgleich von Beinlängenunterschieden

Orthopädische Sportschuhe können in Betracht kommen, wenn diese für Rehasport oder eine stationäre oder ambulante Reha zu Lasten der Barmer ärztlich verordnet wurden.

Orthopädische Badeschuhe können in Betracht kommen, wenn Krankengymnastik im Bewegungsbad oder Wassergymnastik in Form einer Rehamaßnahme ärztlich verordnet wird. Im Ausnahmefall kann sich eine Notwendigkeit zur Versorgung bei fehlender Steh- oder Gehfähigkeit im häuslichen Nassbereich ergeben.

Arbeitssicherheits- oder Arbeitsschutzschuhe sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei bestehendem Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Orthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh dienen dazu, den vorhandenen Konfektionsschuh so zu gestalten, dass durch einzeln oder in Kombination vorgenommene

  • Arbeiten am Absatz
  • Arbeiten zur Schuherhöhung
  • Arbeiten an der Sohle
  • Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung 

Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden.

Die Konfektionsschuhe müssen so hergestellt sein, dass die eingebauten orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh ihre vorgesehene therapeutische Wirkung entfalten können.

2. Wer benötigt orthopädische Schuhe oder Schuhzurichtungen?

Viele Erkrankungen beziehungsweise Fußeigenschaften können das Tragen von orthopädischen Schuhen notwendig machen. Dazu zählen vor allem:

  • Fußfehlstellungen, zum Beispiel Plattfuß, Hohlfuß oder Klumpfuß
  • Durchblutungs- und Empfindungsstörungen mit Geschwürbildung bei zuckerkranken Patienten (Diabetisches Fußsyndrom)
  • Stabilisierung des Restfußes nach Amputation von Fußanteilen
  • Arthrose im Sprunggelenk oder in den Fußwurzelgelenken
  • Lähmungen im Beinbereich
  • Rheumatische Erkrankungen im Fuß
  • Gelenkinstabilitäten
  • Beinlängenunterschied von mehr als drei Zentimetern

Die Versorgung mit orthopädischen Schuhen stellt erst die letzte Möglichkeit der Behandlung dar und wird in der Regel erst dann in Betracht kommen, wenn Krankengymnastik, die Zurichtung von Konfektionsschuhen, orthopädische Einlagen oder die Anpassungen durch einen Orthopädieschuhtechniker keinen Erfolg gezeigt haben.

Mit orthopädischen Schuhzurichtungen können gesundheitliche Funktionsdefizite behandelt werden, wie z. B. Achillessehnenprobleme, Gelenkprobleme, Knickfuß, Kniefehlstellungen, Platt-, Spitz- und Spreizfuß. Orthopädische Schuhzurichtungen können den Aufbau eines Konfektionsschuhs verändern.

Bei orthopädischen Schuhzurichtungen wird der vorhandene Schuh so gestaltet, dass durch einzelne oder in Kombination vorgenommene Arbeiten, Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden.

Häufig vorkommende orthopädischen Schuhzurichtungen sind zum Beispiel die Schuherhöhung zum Ausgleich eines Beckenschiefstandes, Schmetterlingsrollen bei erheblichen Spreizfüßen, Außenranderhöhungen oder Innenranderhöhungen bei statischen Beschwerden im Fuß oder Knie, Fersenpolster mit Aussparung im Schuh bei Fersenspornproblemen. Bitte fragen Sie Ihren Arzt und Orthopädie-Schuhmachermeister.

3. Bezahlt die Barmer orthopädische Schuhe oder Schuhzurichtungen?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, leiten Sie dieses an einen unserer Vertragspartner (Orthopädieschuhtechniker) weiter. Dieser beantragt die für Sie notwendige Versorgung bei Ihrer Barmer.

In der Regel übernimmt Ihre Barmer die Kosten für das orthopädische Schuhwerk bzw. die orthopädischen Schuhzurichtungen – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Bei der Erstversorgung mit orthopädischen Zurichtungen können bis zu 3 Paar Schuhe zugerichtet werden. Für Folgeversorgung kann eine Zurichtung nach 6 Monaten mit 1 Paar erfolgen. Es kommen maximal zwei Versorgungen jährlich in Betracht.

4. Welche weiteren Kosten gibt es bei orthopädischen Schuhen oder Schuhzurichtungen?

Die Barmer zahlt Ihrem Vertragspartner (Orthopädieschuhtechniker) einen festgelegten Vertragspreis für die erforderliche Versorgung. Ihre Zuzahlung beträgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Versorgung mit orthopädischen Schuhen / orthopädischen Schuhzurichtungen, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung entrichten Sie direkt an Ihren Orthopädieschuhtechniker.

Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

Wird ein Hilfsmittel in Verbindung mit einem Gebrauchsgegenstand verwendet oder ersetzt es diesen (wie z. B. bei orthopädischen Schuhen), beschränkt sich die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf das eigentliche Hilfsmittel. Den auf den Gebrauchsgegenstand entfallenden Kostenanteil haben Versicherte selbst zu tragen. Dieser Anteil ist direkt an den Orthopädieschuhtechniker zu entrichten. 

Bei orthopädischen Schuhzurichtungen entfallen die Kosten für den Gebrauchsgegenstand.

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Orthopädieschuhtechniker im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren.

PS: Im Barmer Hilfsmittelkompass erhalten Sie nach erfolgter Genehmigung eine Übersicht über die Kosten Ihrer Versorgung mit orthopädischen Schuhen / orthopädischen Zurichtungen.

5. Wie erhalte ich orthopädische Schuhe oder Schuhzurichtungen?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihren orthopädischen Schuhen bzw. orthopädischen Zurichtung erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

Damit wir die Kosten für Ihre Versorgung mit orthopädischen Schuhen oder orthopädischen Schuhzurichtungen übernehmen können, benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Facharzt (i. d. R. Orthopäden). 

Erst nach der orthopädischen Diagnose erhalten Sie und der Orthopädieschuhtechniker exakte Informationen, über welche Ausstattungsmerkmale Ihre orthopädischen Schuhe / orthopädischen Schuhzurichtungen verfügen sollten. Da orthopädische Schuhe / orthopädische Schuhzurichtungen handwerklich und nach Maß angefertigt werden, erhalten Sie ein rundum passgenaues Schuhwerk. 

Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Orthopädieschuhtechniker unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters.

Unser Vertragspartner leitet Ihr Rezept zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.

Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.

Wann immer Sie Fragen zu Ihrer Versorgung mit orthopädischen Schuhe / orthopädischen Schuhzurichtungen haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein.

6. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für orthopädische Schuhe oder Schuhzurichtungen?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „orthopädische Schuhe“ oder „Schuhzurichtungen“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

Jetzt nach einem Anbieter suchen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

7. Was gibt es bei orthopädischen Schuhen oder Schuhzurichtungen noch zu beachten?

Durch unseren Vertragspartner erhalten Sie eine mehrkostenfreie Versorgung. Hiervon ausgenommen sind die gesetzliche Zuzahlung und der Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstand. Die Versorgung mit Ihren orthopädischen Schuhen oder orthopädischen Schuhzurichtungen umfasst die Beratung, die Auswahl und Anpassung, die erforderliche Einweisung in den Gebrauch, die sachgerechte Handhabung und Pflege sowie Reparaturen.

Die Haltbarkeit und Tragedauer Ihrer orthopädischen Schuhe bzw. orthopädischen Schuhzurichtungen ist von vielen Faktoren abhängig, z. B. den Belastungen, denen sie ausgesetzt sind aber auch der Pflege. Im Allgemeinen beträgt die Tragedauer von orthopädischen Schuhen für Straßenschuhe ca. zwei Jahre und für Hausschuhe vier Jahre. Eine Folgeversorgung von orthopädischen Schuhen kann erfolgen, wenn diese aufgrund von Verschleiß oder aufgrund von Veränderungen der Veränderungen des Fußes (Fußdeformitäten) erforderlich ist.

8. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit orthopädischen Schuhen oder Schuhzurichtungen

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit orthopädischen Schuhen oder orthopädischen Schuhzurichtungen durchzuführen.
  • Hochwertige Beratung: Unsere Verträge verpflichten unsere Vertragspartner dazu, hohe Versorgungsstandards einzuhalten. Alle Vertragspartner setzen qualifizierte Fachkräfte ein, die über entsprechende Berufserfahrung in der Versorgung mit orthopädischen Schuhen verfügen. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen und Produktschulungen sind die Fachkräfte der Vertragspartner stets in der Lage, eine qualitativ hochwertige Beratung durchzuführen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.

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