Hilfsmittel

Versorgung mit elektrischen Milchpumpen

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Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für elektrische Milchpumpen Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Was sind elektrische Milchpumpen?

Milchpumpen bestehen aus einem elektrischen Grundgerät – der Saugpumpe – und dem eigentlichen Sauginstrument, bestehend aus Schlauchsystem, Milchbehälter und Brustaufsatz. Mit Hilfe des Unterdruckes kann die Milch aus der Brust in ein Sammelgefäß gesaugt werden. Das Sammelgefäß ist so gefertigt, dass die Milch im Gefäß verbleibt und nicht in die Pumpe gelangen kann.

Wie erhalten Sie eine elektrische Milchpumpe?

Damit wir die Kosten für Ihre Milchpumpe übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner (z. B. Sanitätshäuser, Apotheken) wenden. Sie stellen Ihnen die elektrische Milchpumpe dann leihweise zur Verfügung.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?

Unsere Verträge umfassen die Beratung, Auswahl und Einweisung in den Gebrauch der elektronischen Milchpumpe und erforderlichen Absaugsets.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das gewählte Produkt einzuweisen. Bei Bedarf werden Angehörige oder Betreuer in die Beratung mit einbezogen.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für eine Milchpumpe?

Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten einer elektrischen Milchpumpe. Dies ist auch der Fall, wenn die Verordnung für die Milchpumpe nicht – wie vorgesehen – auf den Namen des Kindes, sondern auf die Mutter ausgestellt ist.

Fallen zusätzliche Mehrkosten für eine elektrische Milchpumpe an?

Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner eine elektrische Milchpumpe ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.

Wie erfolgt die Lieferung der elektronischen  Milchpumpe?

Die elektrische Milchpumpe wird Ihnen im Geschäft des Vertragspartners übergeben.

Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?

Die Barmer übernimmt die Kosten einer Milchpumpe in der Regel bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats des Kindes. Verordnet der Arzt die Nutzung darüber hinaus – oder länger als 16 Wochen –, müssen wir die Notwendigkeit im Einzelfall prüfen. Ist auf der Verordnung keine Mietdauer angegeben, gilt diese lediglich für vier Wochen. Sie können sich vor Ablauf der vier Wochen jedoch eine neue ärztliche Verordnung ausstellen lassen und diese dem Vertragspartner übergeben.