Hilfsmittel

Elektrische Milchpumpen – um Ihr Kind mit Muttermilch zu versorgen

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Hilfsmittelbereich

1. Was sind Milchpumpen?

Die Funktionsweise der Milchpumpe – ganz gleich, ob manuell oder elektrisch – ist denkbar einfach. Generell entsteht beim Abpumpen der Muttermilch mit der Milchpumpe ein Unterdruck, erzeugt durch das Aufsetzen der Brusthaube der Milchpumpe. Durch diesen fließt die Muttermilch aus der Brust heraus, die Brusthaube fängt die Milch auf und leitet diese in den Auffangbehälter der Pumpe.

2. Bezahlt die Barmer Milchpumpen?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihre Milchpumpe und für das medizinisch notwendige Zubehör wie z. B. Absaugsets - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Milchpumpen?

Die Ausstattung mit einer Milchpumpe erfolgt zur Versorgung des Kindes. Insofern ist die Kasse des Kindes für die Leistungsgewährung zuständig. In der Praxis kommt es aber vor, dass die Verordnung für eine Milchpumpe nicht auf das Kind, sondern auf die Mutter ausgestellt wird. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind der Auffassung, dass, auch wenn die Verordnung auf die Mutter ausgestellt ist, aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten ist.

Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht (z. B. für einen bestimmten Hersteller). Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.

4. Wie erhalte ich eine Milchpumpe?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrer Milchpumpe erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie von ihrem Arzt ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus.

Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters.

Ihr Hilfsmittelanbieter bespricht mit Ihnen, welche Milchpumpe am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.

Sie erhalten Ihre Milchpumpe in der Regel ohne vorherige Bewilligung der Barmer. Nur bei Versorgung über 16 Wochen hinaus, leitet der Vertragspartner Ihre Verordnung zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit an uns weiter.

Wenn Sie einen Online-Zugang der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.

Die Einweisung in das Hilfsmittel und über die sachgerechte Handhabung und Pflege der Milchpumpe übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters (oder Ihr behandelnder Arzt). Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen oder Betreuende kostenfrei mit eingewiesen.

Wann immer Sie Fragen zu Ihrer Milchpumpe haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn bei Ihrer Milchpumpe Mängel auftreten, die auf Herstellung-, Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, oder Sie Rückfragen in den Gebrauch der Milchpumpe haben.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Hilfsmittelanbieters beraten werden.

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Milchpumpen?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Milchpumpen“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei Milchpumpen sonst noch zu beachten?

Milchpumpen werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt und sind daher ganz im Sinne der Nachhaltigkeit für einen Wiedereinsatz geeignet.

Da wir unsere Vertragspartner im Rahmen einer Tagesmiete vergüten, bleiben die Milchpumpen über den gesamten Versorgungszeitraum im Eigentum der Vertragspartner. Unsere Verträge umfassen neben der fachgerechten Versorgung mit einer Milchpumpe und den zugehörigen Zubehör- und Verbrauchsmaterialien auch diverse Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen unter anderem die Beratung, die erforderliche Einweisung in den sicheren Gebrauch und die Information über die sachgerechte Handhabung und Pflege.

Die Barmer übernimmt die Kosten einer Milchpumpe in der Regel bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats des Kindes. Im Einzelfall ist die Versorgung mit einer Milchpumpe auch über das 1. Lebensjahr hinaus nachvollziehbar.

Ist auf Ihrem Rezept keine Mietdauer angegeben, gilt dieses lediglich für vier Wochen. Sie können sich vor Ablauf der vier Wochen jedoch ein neues ärztliches Rezept ausstellen lassen und dieses dem Vertragspartner übergeben.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Milchpumpen

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Milchpumpen durchzuführen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
  • Feste Ansprechpartner: Wenden Sie sich jederzeit an Ihren Hilfsmittelanbieter, wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben.

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  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Hilfsmittelanträge einsehen
  • Alle Kosten und die Genehmigungsdauer Ihrer Hilfsmittel im Blick haben
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