Hilfsmittel

Wissenswertes zur Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus

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Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Hilfsmittel gegen Dekubitus Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Was sind Hilfsmittel gegen Dekubitus?

Ein Dekubitus wird auch als Druckgeschwür oder Wundliegegeschwür bezeichnet. Es ist eine Schädigung der Haut und des darunter liegenden Gewebes, die durch konstanten Druck über einen längeren Zeitraum entsteht. Hilfsmittel gegen Dekubitus dienen der Vorbeugung und/oder unterstützen die Behandlung von Dekubitusulzera bei bettlägerigen oder ständig sitzenden Menschen. Die Hilfsmittel gegen Dekubitus reichen von einfachen Lagerungskissen (Fersenkissen, Ellenbogenkissen), Sitzkissen (Gelkissen, Rollstuhlkissen) und Lagerungshilfen (Lagerungskissen, Lagerungskeile) bis hin zu speziellen Sondermatratzen.

Für Antidekubitus-Matratzen (Wechseldruckmatratzen und Weichlagerungsmatratzen) haben wir eine gesonderte Information für Sie.

Wie erhalten Sie Hilfsmittel gegen Dekubitus?

Damit wir die Kosten für Ihr Antidekubitus-Hilfsmittel übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere. Eine vorherige  Genehmigung durch die Barmer ist in der Regel nicht erforderlich.

Bitte denken Sie daran, dem Vertragspartner auch Ihre Telefonnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?

Die Barmer zahlt dem Vertragspartner für Ihr Antidekubitus-Hilfsmittel einen Kaufpreis. Im Kaufpreis sind alle Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den  Gebrauch und die Lieferung.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das gewählte Produkt einzuweisen. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen/Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?

Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner Antidekubitus-Hilfsmittel ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.

Wie erfolgt die Lieferung des Hilfsmittels gegen Dekubitus?

Die Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Mit dem Vertragspartner vereinbaren Sie dann einen Liefertermin, an dem Ihnen das gewählte Antidekubitus-Hilfsmittel nach Hause geliefert wird.

Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?

Bitte behandeln Sie Ihr Hilfsmittel immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und die Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt.