Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Haarersatz Verträge mit Hilfsmittelanbietern (Haarstudios) abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.
Was ist Haarersatz?
Menschen, die krankheitsbedingt ihr Kopfhaar verlieren, müssen trotzdem nicht auf Haare verzichten. Haarersatz gibt es in unterschiedlichen Ausführungen für jede Altersklasse. In der Regel dienen Perücken als kosmetischer Ersatz für fehlendes eigenes Kopfhaar. Der Haarersatz kann aus künstlichem oder echtem Haar hergestellt werden: Es wird zur Verarbeitung gewaschen, gekämmt, gefärbt und in die gewünschte Form gebracht.
Wie erhalten Sie einen Haarersatz?
Damit wir die Kosten für Ihren Haarersatz übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an einen unserer Vertragspartner (Haarstudios) wenden. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere. Denken Sie dabei bitte daran, dem Vertragspartner Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit dieser Sie für die Beratung und/oder Anpassung Ihres Haarersatzes kontaktieren kann.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.
Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?
Die Barmer zahlt dem Vertragspartner (Haarstudio) für Ihren Haarersatz einen Vertragspreis. In diesem Betrag sind alle Produkt- und Serviceleistungen enthalten, wie das erstmalige Einfrisieren/Einschneiden/Präparieren, die Beratung über Pflege und Handhabung, der Perückenständer und die Lieferung. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Treten innerhalb von 6 Monaten am Kunsthaar bzw. 12 Monaten am Echthaar Mängel durch Herstellungs-, Verarbeitungs- oder Materialfehler auf, wird der Vertragspartner (das Haarstudio) diese kostenlos beseitigen oder kostenlos Ersatz leisten. In jedem Fall verpflichtet er sich, die jeweilige Garantie des Herstellers zu gewährleisten.
Sie erhalten den gewünschten Haarersatz in der Regel nach einer vorherigen Bewilligung durch die Barmer.
Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?
Aufgabe des Vertragspartners (des Haarstudios) ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und über die Handhabung bis zum sicheren Gebrauch und der sachgerechten Pflege zu informieren. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen/Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner (das Haarstudio) zu zahlen.
Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?
Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner (das Haarstudio) mindestens einen Haarersatz ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt entscheiden, müssen Sie über die Höhe der Mehrkosten informiert werden.
Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?
Bitte behandeln Sie Ihren Haarersatz immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und die Hinweise, die der Vertragspartner (das Haarstudio) Ihnen bei der Einweisung gibt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, würden Ihnen in Rechnung gestellt.