- 1. Was ist Haarersatz?
- 2. Bezahlt die Barmer Haarersatz?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es beim Haarersatz?
- 4. Wie erhalte ich Haarersatz?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Haarersatz?
- 6. Was gibt es bei Haarersatz sonst noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer Vorteile bei der Versorgung mit Haarersatz
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was ist Haarersatz?
Haarersatz dient dazu, die natürlich gewachsenen Haare bei Haarverlust zu ergänzen oder zu ersetzen. Zum Ersatz des Kopfhaares stehen Vollperücken oder Teilbereichsperücken zur Verfügung. Vollperücken sollen das nicht mehr vorhandene Haupthaar vollständig ersetzen, Teilbereichsperücken den vom Haarverlust betroffenen Bereich des Oberkopfes.
Das Material der verwendeten Haare besteht entweder aus Synthetik- bzw. Kunstfaser, Mischhaar oder Echthaar. Es wird zur Verarbeitung gewaschen, gekämmt, gefärbt und in die gewünschte Form gebracht. Haarersatz ist in vielen Farben und Größen lieferbar und kann bedingt in Größe und Form der Kopfform angepasst werden.
2. Bezahlt die Barmer Haarersatz?
Mit einem ärztlichem Rezept, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für eine Perücke. Eventuell fällt noch Ihre gesetzliche Zuzahlung an.
Als Hilfsmittel gilt nur Haarersatz, der so wirkt, dass der Haarverlust anderen nicht auffällt. Bestimmte Frisuren und Haarlängenfallen nicht darunter - die Mehrkosten dafür werden nicht übernommen.
Üblicherweise besteht der Haarersatz aus Kunsthaar. Echthaar kann nur übernommen werden, wenn ein Allergietest von einer Fachärztin oder einem Facharzt eine Allergie gegen Kunsthaar bestätigt.
3. Welche weiteren Kosten gibt es beim Haarersatz?
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Hierbei haben Sie in der Regel die Wahl zwischen mindestens zwei geeigneten Produkten. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht (z. B. bestimmte Frisur oder Haarlänge). Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.
Kopfbedeckungen wie Mützen, Kappen, Hüte, Kopftücher oder Turbane sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, und fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Haarbefestigungen (außer zur Befestigung von Teilbereichsperücken mittels Hairweaving, bei dem der Haarersatz in das verbliebene Resthaar eingebunden wird), Haarverlängerung und Haartransplantationen sind ebenfalls keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kompensieren keinen (stellenweise) totalen Haarverlust, sondern dienen allein kosmetischen Zwecken, um dichteres oder längeres Haar zu erhalten.
4. Wie erhalte ich Haarersatz?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Haarersatz erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel
In der Regel werden Sie im Krankenhaus von einem Arzt einer Ärztin ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Die Arztpraxis stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus.
Mit Ihrem Rezept können Sie anschließend einen Hilfsmittelanbieter aus unseren Vertragspartnern auswählen. Nutzen Sie dafür einfach die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Hilfsmittel in Ihrer Nähe.
Unser Vertragspartner leitet Ihre Verordnung anschließend zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.
Wenn Sie ein Barmer Benutzerkonto haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit mit der Kompass-Funktion im Mitgliederbereich Meine Barmer per App oder im Web einsehen.
Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Haarersatz haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn bei Ihrem Haarersatz Mängel auftreten, die auf Herstellung-, Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, oder Sie Rückfragen zum sachgerechten Gebrauch oder der Pflege haben.
Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Leistungserbringers beraten werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Haarersatz?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Haarersatz“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
Jetzt nach einem Anbieter suchen
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters – über das Barmer Telefon 0202 568 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
6. Was gibt es bei Haarersatz sonst noch zu beachten?
Unsere Vertragspartner werden Sie umfassend zu Ihrer persönlichen Versorgungssituation beraten und mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten besprechen.
Die Versorgung mit Haarersatz umfasst:
- die Beratung und Auswahl, Anpassung und Lieferung,
- die erforderliche Einweisung in den sicheren Gebrauch,
- die Information über die sachgerechte Handhabung und Pflege,
- notwendige Reparaturen (z. B. Nachnäharbeiten, Ersatz von Gummibändern) und Ersatzlieferungen für den gelieferten Haarersatz für den gesamten Zeitraum der Versorgung.
Das erstmalige Einfrisieren/Einschneiden/Präparieren des Haarersatzes auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse sowie die Abgabe eines Perückenständers erfolgen ohne weitere Kosten für Sie.
Im Allgemeinen beträgt die Haltbarkeit einer Kunsthaarperücke bei sachgerechter Handhabung und Pflege mindestens 6 Monaten, bei einer Echthaarperücke bis 15 Monaten.
Treten Mängel innerhalb der jeweiligen Garantie des Herstellers nach der Lieferung auf, die auf Herstellungs-, Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, verpflichtet sich der Anbieter diese Fehler kostenlos zu beseitigen oder kostenlos Ersatz zu leisten. Davon ausgenommen bleiben Leistungen auf Grund unsachgemäßer Behandlung und Pflege.
Demgegenüber können Frisier- und Friseurkosten sowie die Kosten für spezielle Pflegeprodukte für den Haarersatz, Färbemittel, Kämme, Bürsten und ähnliche Produkte zur Frisur-Modellierung grundsätzlich nicht übernommen werden.
7. Ihre Barmer Vorteile bei der Versorgung mit Haarersatz
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Haarersatz durchzuführen.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
- Feste Ansprechpartner: Wenden Sie sich jederzeit an Ihren Hilfsmittelanbieter, wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben.