Hilfsmittel

Wissenswertes zur Versorgung mit einem Dusch- und Toilettenrollstuhl

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Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Dusch- und Toilettenrollstühle Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Was sind Dusch- oder Toilettenrollstühle?

Ein Duschrollstuhl kann Ihnen die Nutzung der Dusche erleichtern, falls Sie in Ihrer Gehfähigkeit stark beeinträchtigt sind und die Dusche mit anderen Hilfsmitteln nicht nutzen können. Duschrollstühle besitzen vier Räder zum Befahren der Dusche. Die Dusche muss daher ebenerdig sein, so dass ein Befahren möglich ist.

Bei Schwierigkeiten, die Toilette zu erreichen oder zu benutzen, kann ein Toilettenrollstuhl für Sie von Nutzen sein. Der Stuhl hat einen Toiletteneimer mit Deckel, so dass er nicht zwangsläufig im Badezimmer stehen muss. Er kann aber auch über handelsübliche Toiletten geschoben werden.

Wie erhalten Sie einen Dusch- oder Toilettenrollstuhl?

Damit wir die Kosten für Ihren Dusch- oder Toilettenrollstuhl übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere (z. B. um den Antrag auf Kostenübernahme an die Barmer). Bitte denken Sie daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?

Unsere Verträge umfassen Beratung, Auswahl, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und Montage eines Dusch- oder Toiletten-rollstuhls. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei. Im Lagerbestand des Vertragspartners und der Barmer befinden sich viele gebrauchte, technisch aufgearbeitete und vollständig gereinigte Dusch- und Toilettenrollstühle. Unser Vertragspartner prüft daher, ob ein geeignetes Modell für Sie direkt verfügbar ist.

Für einen Duschrollstuhl oder XL-Toilettenrollstuhl stellt der Vertragspartner für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Barmer. Einen Toilettenrollstuhl mit einer Belastbarkeit bis 136 kg erhalten Sie in der Regel ohne vorherige Bewilligung der Barmer.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in den Gebrauch des gewählten Rollstuhls einzuweisen. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen/Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, übermitteln Sie unserem Vertragspartner bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises. Dann stellt er Ihnen keine Zuzahlung in Rechnung.

Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?

Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner mindestens ein Hilfsmittel ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.

Wie erfolgt die Lieferung des Dusch- oder Toilettenrollstuhls?

Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Ist eine Genehmigung durch die Barmer erforderlich (z. B. beim Duschrollstuhl), erfolgt die Lieferung innerhalb von 72 Stunden nach Genehmigung durch die Barmer.

Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?

Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen. Sie erhalten den Dusch- oder Toilettenrollstuhl in der Regel leihweise. Er bleibt entweder Eigentum des Vertragspartners (Toilettenrollstuhl) oder der Barmer (Duschrollstuhl). Behandeln Sie daher Ihren Dusch- oder Toilettenrollstuhl immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, würde der Vertragspartner Ihnen in Rechnung stellen.