Eine junge Ärztin berät einen Patienten zu Arzneimitteln
Arzneimittel

Biosimilars: Hochwertige biologische Arzneimittel zum günstigen Preis

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Heidi Günther (Apothekerin bei der Barmer)

Biologische Arzneimittel, auch Biologika genannt, haben die Behandlungsmöglichkeiten deutlich erweitert und werden zur Therapie vieler verschiedener Krankheiten eingesetzt. Wenn der Patentschutz dieser Biologika ausläuft, können sie auch als günstige Biosimilars angeboten werden. Lesen Sie, in welchen Fällen es sein kann, dass Sie Biosimilars erhalten und welche Kosten die Barmer übernimmt.

Was sind Biologika bzw. Biosimilars?

Die Wirkstoffe von Biologika bestehen häufig aus komplexen Eiweißstoffen (Proteinen), die biotechnologisch hergestellt sind. Sie werden innerhalb von biologischen Zellen oder Organismen produziert und anschließend aus diesen extrahiert und weiterverarbeitet.

Sind Biologika zugelassen und auf dem Markt erhältlich, stehen sie eine Zeit lang unter Patentschutz. Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen andere Firmen hiervon Nachahmerpräparate herstellen, sogenannte Biosimilars. Biosimilars sind in der Wirkung mit dem Original-Biologikum vergleichbar, können aber zu einem günstigeren Preis angeboten werden.

Übernimmt die Barmer die Kosten für Biologika bzw. Biosimilars?

Wer bei der Barmer versichert ist, erhält auch Biologika bzw. Biosimilars, sofern diese für die Therapie medizinisch sinnvoll sind.

Ihre Barmer-Vorteile bei Biosimilars

  • Moderne Arzneimittel zum günstigen Preis: Biosimilars sind preisgünstiger als die Original-Biologika.
  • Verringerung der Arzneimittelausgaben: Durch die Verschreibung von Biosimilars spart Ausgaben, die an anderer Stelle in der Versorgung eingesetzt werden können.

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Was ist, wenn ich Biosimilars verschrieben bekomme?

Grundsätzlich entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zu Beginn einer Therapie, ob für Sie ein Biosimilar in Frage kommt. Bei der Verschreibung richtet sich die Arztpraxis nach der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. 

Wenn Sie bereits mit einem Biologikum behandelt werden, prüft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, ob das vorhandene Medikament durch ein Nachahmerprodukt ersetzt werden kann. Die Erstverordnung oder Umstellung auf Biosimilars wird von der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft grundsätzlich empfohlen.

Hat die Barmer Rabattverträge über Biologika abgeschlossen, sollten Ärztinnen und Ärzte diese sowohl bei der erstmaligen Verschreibung als auch bei der Umstellung beachten.

Was müssen Apotheken bei Biologika bzw. Biosimilars beachten?

Apotheken orientieren sich bei der Abgabe von Biologika bzw. Biosimilars an den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und den Verträgen mit den Gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, sie müssen in bestimmten Fällen prüfen, ob das verordnete biotechnologisch hergestellte Arzneimittel durch ein preisgünstiges Arzneimittel ersetzt werden kann.

  • Dies gilt für Bioidenticals: Dabei handelt es sich um biologische Arzneimittel, die im gleichen Herstellungsprozess vom selben Hersteller nach identischen Regeln produziert werden, aber unter verschiedenen Handelsnamen erhältlich sind. Hat die Krankenkasse einen Rabattvertrag über ein als Bioidentical eingestuftes Arzneimittel geschlossen, so ist dieses Vertragsarzneimittel von den Apotheken vorrangig abzugeben.
  • Folgendes gilt für patientenindividuelle Zubereitungen, die in der Arztpraxis verabreicht werden: Verwendet die Apotheke ein preisgünstiges Biologikum, müssen mindestens die Applikationsarten und Anwendungsgebiete mit dem verordneten Biologikum übereinstimmen. Hat Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Ersetzung ausgeschlossen, muss die Apotheke das verordnete Biologikum verwenden.

Was ist, wenn ich weitere Fragen zu Biosimilars habe?

Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie sich bei Fragen zu Ihrer Medikamentenverschreibung auch jederzeit an den Barmer Teledoktor wenden. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Patienteninfo zum Download.