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Arzneimittelähnliche Medizinprodukte: Was zahlt die Krankenkasse?

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Redaktion

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Qualitätssicherung

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Arzneimittelähnliche Medizinprodukte werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Was sind arzneimittelähnliche Medizinprodukte?

Medizinprodukte umfassen eine große Bandbreite. Hierzu gehören z. B. Verbandstoffe, Katheter, Implantate, Rollstühle oder Herzschrittmacher. Darüber hinaus gibt es Medizinprodukte, die wie Arzneimittel am oder im menschlichen Körper angewendet werden. Das sind beispielsweise künstliche Tränenflüssigkeit, Mittel zur Behandlung von Kopflausbefall, Inhalationslösungen mit Kochsalz oder Lösungen zum Spülen von Wunden.

Wie unterscheiden sich arzneimittelähnliche Medizinprodukte von Arzneimitteln?

Arzneimittel wirken pharmakologisch. Das heißt: Im Gegensatz zu Medikamenten wirken Medizinprodukte hauptsächlich physikalisch. Beispielsweise bildet sich ein Feuchtigkeitsfilm auf der Oberfläche des Auges, nachdem künstliche Tränenflüssigkeit eingetropft wurde.

Wie kommen Arzneimittel und Medizinprodukte auf den Markt?

Arzneimittel müssen in einem aufwändigen Verfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen werden. Die Arzneimittelhersteller müssen anhand von Studien die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels nachweisen.

Medizinprodukte müssen dagegen nur zertifiziert und mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Im Vergleich zu Arzneimitteln sind die Anforderungen an Medizinprodukte deutlich geringer.

Übernimmt die Barmer die Kosten für arzneimittelähnliche Medizinprodukte?

Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings gibt es Ausnahmen.

Welche Medizinprodukte werden übernommen?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Übersicht der Medizinprodukte erstellt, die von den Krankenkassen übernommen werden können. Dort werden die Handelsnamen der verordnungsfähigen Mittel in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Zudem werden beim jeweiligen Produkt die medizinisch notwendigen Fälle beschrieben, in denen es von der Arztpraxis auf einem Kassenrezept verordnet werden kann.

Beispiele für verordnungsfähige Medizinprodukte sind:

  • Läusemittel mit Dimeticon zur Behandlung von Kopflausbefall bei Kindern
  • Abführmittel mit Macrogol bei bestimmten Erkrankungen
  • Inhalationslösungen mit Kochsalz bei Mukoviszidose
  • Künstliche Tränenflüssigkeit mit Hyaluronsäure bei bestimmten Augenkrankheiten

Die Barmer übernimmt die Kosten für verordnungsfähige Medizinprodukte, wenn sie auf einem Kassenrezept verschrieben wurden. Stellt Ihnen die Arztpraxis ein Privatrezept ausstellt, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Barmer kann die Kosten dann nicht erstatten.

Alles Wichtige zu arzneimittelähnlichen Medizinprodukten auf einen Blick

  • Arzneimittelähnliche Medizinprodukte sind im Regelfall keine Kassenleistung: Sie bezahlen die Mittel in der Regel selbst.
  • Arzneimittelähnliche Medizinprodukte auf Kassenrezept: In Ausnahmefällen sind arzneimittelähnliche Medizinprodukte Kassenleistung. Sie können dann von der Arztpraxis auf einem Kassenrezept verordnet werden.