Als Werkstudent gelten für dich und die Unternehmen, die dich beschäftigen, gewisse Regeln. Worauf du achten solltest, haben wir für dich zusammengestellt.
Welche Vorteile habe ich als Werkstudent?
Als Werkstudent entfallen für dich als Arbeitnehmer die Abgaben zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Dabei ist es egal, wie hoch das Entgelt ist, das du für deinen Job erhältst.
Auch das Unternehmen, das dich beschäftigt, profitiert davon, da für den Arbeitgeber ebenfalls keine Abgaben zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung fällig werden. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Werkstudenten-Privileg.
Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung ist das etwas anders geregelt. Wenn deine Beschäftigung nicht über einen Zeitraum von drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstage hinausgeht, besteht auch hier Beitragsfreiheit. Ansonsten werden Beiträge zur Rentenversicherung fällig.
Bitte beachte außerdem, dass du als Student auch Beiträge zur studentischen Krankenversicherung oder zur Familienversicherung zahlen musst. Du bist älter als 25 oder verdienst als Werkstudent mehr als 485 Euro im Monat? Dann brauchst du eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende.
Was genau ist ein Werkstudent?
Als Werkstudentin oder Werkstudent werden ganz allgemein Studierende bezeichnet, die einen Job neben dem Studium ausüben, um sich ihren Lebensunterhalt zu sichern oder um bei einem Arbeitgeber ihre Berufserfahrung, Kenntnisse und Soft Skills zu erweitern.
Ihr Gehalt liegt bei über 520 Euro im Monat. Vorteil: Als Werkstudent kannst du zum Beispiel auch in Unternehmen reinschnuppern, die für dich nach dem Studium interessant werden könnten.
Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?
Damit du dich weiterhin vorrangig deinem Studium widmen kannst, darfst du als Werkstudent während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Diese wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden gilt übrigens für jegliche Jobs, die du neben deinem Studium hast.
Die Anzahl der Stunden werden dann zusammengerechnet, zum Beispiel wenn du gleichzeitig für zwei Unternehmen einer Tätigkeit nachgehst.
Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser 20-Stunden-Regelung. Wenn du als Studierender abends, nachts oder an den Wochenenden arbeitest, darfst du in Sachen Arbeitszeit durchaus auch über 20 Stunden in der Woche kommen. Dabei darf aber die Grenze von 26 Wochen (oder 182 Kalendertage) im Jahr nicht überschritten werden.
Arbeitest du also an mehr als 26 Wochen über 20 Stunden wöchentlich, entfällt dein Werkstudentenprivileg und es fallen für dich Beiträge zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung an.
Wie viel Gehalt darf ich als Werkstudent verdienen?
Verdienst du neben deinem Studium bis zu 520 Euro, gelten für dich die Regelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijob). Wenn dein monatliches Einkommen mehr als 520 Euro beträgt, kannst du als Werkstudent angestellt werden. Bitte beachte hierbei auch die Ausführungen unter der Frage "Wer gilt als Werkstudent?" weiter oben auf dieser Seite.