Drei junge Werkstudenten sitzen zusammen vor einem Notebook.
Studierende

Werkstudenten: Alle Infos zu Gehalt, Steuern & Arbeitszeit

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Steffen Haag (Barmer)

Als Werkstudent gelten für dich und die Unternehmen, die dich beschäftigen, gewisse Regeln. Worauf du achten solltest, haben wir für dich zusammengestellt. 

Welche Vorteile habe ich als Werkstudent? 

Als Werkstudent entfallen für dich als Arbeitnehmer die Abgaben zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Dabei ist es egal, wie hoch das Entgelt ist, das du für deinen Job erhältst.

Auch das Unternehmen, das dich beschäftigt, profitiert davon, da für den Arbeitgeber ebenfalls keine Abgaben zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung fällig werden. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Werkstudenten-Privileg.  

Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung ist das etwas anders geregelt. Wenn deine Beschäftigung nicht über einen Zeitraum von drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstage hinausgeht, besteht auch hier Beitragsfreiheit. Ansonsten werden Beiträge zur Rentenversicherung fällig. 

Bitte beachte außerdem, dass du als Student auch Beiträge zur studentischen Krankenversicherung oder zur Familienversicherung zahlen musst. Du bist älter als 25 oder verdienst als Werkstudent mehr als 505 Euro im Monat? Dann brauchst du eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende.

Was genau ist ein Werkstudent? 

Als Werkstudentin oder Werkstudent werden ganz allgemein Studierende bezeichnet, die einen Job neben dem Studium ausüben, um sich ihren Lebensunterhalt zu sichern oder um bei einem Arbeitgeber ihre Berufserfahrung, Kenntnisse und Soft Skills zu erweitern.

Ihr Gehalt liegt bei über 538 Euro im Monat. Vorteil: Als Werkstudent kannst du zum Beispiel auch in Unternehmen reinschnuppern, die für dich nach dem Studium interessant werden könnten. 

Um bei einem Arbeitgeber einen Werkstudentenjob auszuüben, musst du aktuell an einer Hochschule, einer Universität oder einer staatlich anerkannten Fachschule als Student eingeschrieben sein und einen Großteil deiner Zeit in dein Studium investieren. Du darfst außerdem noch nicht schriftlich über das Gesamtergebnis deiner Abschlussprüfung informiert worden sein. Außerdem darfst du das 25. Fachsemester noch nicht überschritten haben. 
Nicht jeder Student kann auch automatisch einen Werkstudentenjob mit dem Privileg der Versicherungsfreiheit ausüben. In folgenden Fällen ist eine Einstufung als Werkstudent-Job mit dem dazugehörigen Werkstudentenprivileg nicht möglich: Wenn du ein berufsintegriertes Studium oder ein Promotionsstudium als Doktorand absolvierst, wenn du dein Studium gerade für ein Urlaubssemester unterbrochen hast, wenn du dein Studium als Gasthörer absolvierst oder wenn du bereits das schriftliche Ergebnis deiner Abschlussprüfung erhalten hast. Auch Menschen, die nach ihrem Hochschulabschluss weiterhin eingeschrieben sind, gelten nicht als ordentliche Studierende. 

Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten? 

Damit du dich weiterhin vorrangig deinem Studium widmen kannst, darfst du als Werkstudent während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Diese wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden gilt übrigens für jegliche Jobs, die du neben deinem Studium hast.

Die Anzahl der Stunden werden dann zusammengerechnet, zum Beispiel wenn du gleichzeitig für zwei Unternehmen einer Tätigkeit nachgehst. 

Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser 20-Stunden-Regelung. Wenn du als Studierender abends, nachts oder an den Wochenenden arbeitest, darfst du in Sachen Arbeitszeit durchaus auch über 20 Stunden in der Woche kommen. Dabei darf aber die Grenze von 26 Wochen (oder 182 Kalendertage) im Jahr nicht überschritten werden.

Arbeitest du also an mehr als 26 Wochen über 20 Stunden wöchentlich, entfällt dein Werkstudentenprivileg und es fallen für dich Beiträge zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung an.

Wie viel Gehalt darf ich als Werkstudent verdienen? 

Verdienst du neben deinem Studium bis zu 538 Euro, gelten für dich die Regelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijob). Wenn dein monatliches Einkommen mehr als 538 Euro beträgt, kannst du als Werkstudent angestellt werden. Bitte beachte hierbei auch die Ausführungen unter der Frage "Wer gilt als Werkstudent?" weiter oben auf dieser Seite. 

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Weitere Fragen und Antworten zum Thema Werkstudentenjobs

Du darfst in den Semesterferien mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Aber auch in den Semesterferien musst du die 26-Wochen-Grenze im Blick behalten. Überschreitest du diese, fallen für deine Tätigkeit Beiträge zur Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung an. 

Wenn du ein Urlaubssemester machst, bist du zwar weiterhin als Student immatrikuliert. Du nimmst allerdings nicht am Studienbetrieb teil und bist daher kein ordentlich Studierender im eigentlichen Sinne. Aus diesem Grund entfällt das Werkstudenten-Privileg während deines Urlaubssemesters. 

Eine Beschäftigung in dieser Zeit führt folglich zur Versicherungspflicht, wenn sie nicht im Rahmen der Regelungen einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt wird.

Dir steht als Student, genauso wie anderen Arbeitnehmern auch, der Mindestlohn zu. Dabei ist es egal, ob du als Werkstudent, Minijobber oder kurzfristig Beschäftigter arbeitest. Entscheidend ist, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt. 

Übrigens: Wenn deine Tätigkeit Bestrandteil einer Ausbildung ist, zum Beispiel im Rahmen eines dualen Studiums oder ein von deiner Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum, hast du keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Auch bei einem freiwilligen Praktikum, dass du während deines Studiums absolvierst, ist dies der Fall. Anders sieht es aus, wenn du bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hast: Dann muss dir der Mindestlohn beziehungsweise ein branchenüblicher Vergleichslohn gezahlt werden. 

Wie oben beschrieben, entfällt für dich als Student die Pflicht, Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen - sofern deine Beschäftigung die Voraussetzungen dafür erfüllt. Beiträge für die Rentenversicherung sowie für die studentische Krankenversicherung fallen jedoch an. 

Nein, diese Regelungen gelten nicht mehr. Seit Beginn des Sommersemesters 2022 sind die Universitäten weitgehend wieder zum Präsenzbetrieb zurückgekehrt. Die erweiterten Regelungen beim Werkstudenten-Privileg sind nicht mehr aktuell.

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