Eine junge Frau absolviert ihr FSJ in einer Senioreneinrichtung.
Beiträge & Vorteile

FSJ und Krankenversicherung: Alles Wichtige im Überblick

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt dir die Möglichkeit, dich in vielen Bereichen auszuprobieren – und dabei rundum abgesichert zu sein: Die Krankenversicherung während eines FSJ in einer gesetzlichen Krankenkasse ist klar geregelt. Welche Formen der Krankenversicherung es beim FSJ gibt, liest du hier.

Etwas Neues ausprobieren, sich engagieren, anderen Gutes tun – oder einfach ein bisschen praktische Erfahrung sammeln, bevor die Entscheidung für eine Ausbildung oder ein Studium fällt: Die Gründe für ein Freiwilliges Soziales Jahr sind so vielfältig wie die Möglichkeiten.

Neben den klassischen Einsatzgebieten im gesundheitlich-sozialen Bereich kann ein FSJ auch in einem Sportverein, in einer Kultureinrichtung oder in der Denkmalpflege geleistet werden. Doch wie bist du beim FSJ krankenversichert? Dafür gibt es klare Regeln, die wir dir hier erklären.

Krankenversicherung während des FSJ über den Träger

Während eines Freiwilligen Sozialen Jahres besteht Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, du bist während dieser Zeit als eigenständiges Mitglied krankenversichert.

Die Beiträge hierfür übernimmt komplett der Träger oder die Einsatzstelle, bei der du das FSJ absolvierst – beispielsweise die Sozialstation, Kindertagesstätte, der Sportverein oder das Museum. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht wie sonst bei einem versicherungspflichtigen Job auf dich und den Arbeitgeber aufgeteilt. Das liegt daran, dass du bei einem FSJ kein Arbeitsentgelt erhältst, sondern üblicherweise ein Taschengeld – so der offizielle Begriff.

Du brauchst dich um nichts weiter zu kümmern, außer dem Träger oder der Einsatzstelle mitzuteilen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du versichert bist.

Warst du vorher familienversichert, ruht die Familienversicherung während dieser Zeit. Sie kann nach Abschluss des FSJ wieder aufgenommen werden, wenn nach wie vor die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

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Krankenversicherung während des FSJ über die Familienversicherung

Falls die Einsatzstelle oder der Träger kein Taschengeld zahlt, brauchst du auch keine eigenständige Versicherung bei deiner Krankenkasse. In diesem Fall kannst du weiterhin über die Eltern familienversichert sein. Da ein Freiwilliges Soziales Jahr in diesem Fall wie ein Studium oder eine schulische Ausbildung eingestuft wird, kann sich die Familienversicherung dadurch bis zum 25. Geburtstag verlängern.

Zudem gibt es eine weitere Besonderheit: Wird durch das FSJ deine Ausbildung oder dein Studium unterbrochen, kann sich die Familienversicherung um weitere zwölf Monate verlängern.  

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Weitere Informationen zum freiwilligen sozialen Jahr

Nein – während eines FSJ besteht die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn du vorher privat krankenversichert warst. Fragen zur Unterbrechung der privaten Krankenversicherung solltest du vorab mit der privaten Krankenkasse klären.

Das Freiwillige Soziale Jahr soll das bürgerschaftliche Engagement und die Bildungsfähigkeit junger Menschen fördern, außerdem soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln. So steht es im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Ein FSJ ist also weder ein Arbeits- noch ein Ausbildungsverhältnis, sondern ein sogenanntes Bildungsjahr.

Im Jugendfreiwilligendienstegesetz ist auch alles Weitere zum Freiwilligen Sozialen Jahr geregelt – von Rahmenbedingungen, Sozialversicherung über Urlaubsanspruch bis zum Recht auf ein Abschlusszeugnis. Dass ein FSJ pädagogisch betreut werden muss, ist dort ebenfalls festgehalten.

Ebenso ist vorgeschrieben, dass ein Freiwilliges Soziales Jahr verpflichtend 25 Seminartage beinhaltet – darunter ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar. Es geht also im FSJ nicht nur darum, einen Freiwilligendienst zu leisten, sondern auch um die Bildung und eine angemessene Betreuung der Teilnehmenden am FSJ

Grundsätzlich gilt: Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist zwar kein Arbeitsverhältnis, aber hinsichtlich der rechtlichen Schutzvorschriften sind die Freiwilligendienste einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Das bedeutet: Die üblichen Bestimmungen wie das Arbeitsschutz-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz gelten auch im FSJ.

  • Wer kann ein FSJ machen? Für ein FSJ zugelassen sind alle Personen, die ihre sogenannte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben – diese beträgt je nach Bundesland zwischen neun und zehn Jahren. Die obere Altersgrenze ist der 27. Geburtstag. Wer älter ist, kann stattdessen einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.
  • Wie lange dauert das FSJ? Üblicherweise dauert das Freiwillige Soziale Jahr, wie der Name verrät, zwölf Monate. Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben: Die Mindestdauer liegt bei sechs Monaten, die Höchstdauer bei 18 Monaten. Unter bestimmten Bedingungen kann das FSJ im Ausnahmefall bis zu 24 Monate dauern.
  • Bin ich im FSJ sozialversichert? Ja – die Sozialversicherungspflicht schließt nicht nur die Krankenversicherung mit ein, sondern auch die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eingeschlossen ist auch eine gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür übernimmt wie bei der Krankenversicherung komplett der Träger oder die Einsatzstelle.
  • Verdiene ich etwas während des FSJ? Für ein FSJ wird kein Gehalt oder Lohn gezahlt – üblich ist jedoch ein sogenanntes Taschengeld. Die Höhe des Taschengelds wird mit dem Träger oder der Einsatzstelle vereinbart, es gibt jedoch eine Höchstgrenze: Sie liegt im Jahr 2024 bei 584 Euro monatlich und wird jährlich neu angepasst. Außerdem kann der Träger oder die Einsatzstelle Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung bereitstellen. 

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