Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt dir die Möglichkeit, dich in vielen Bereichen auszuprobieren – und dabei rundum abgesichert zu sein: Die Krankenversicherung während eines FSJ in einer gesetzlichen Krankenkasse ist klar geregelt. Welche Formen der Krankenversicherung es beim FSJ gibt, liest du hier.
Etwas Neues ausprobieren, sich engagieren, anderen Gutes tun – oder einfach ein bisschen praktische Erfahrung sammeln, bevor die Entscheidung für eine Ausbildung oder ein Studium fällt: Die Gründe für ein Freiwilliges Soziales Jahr sind so vielfältig wie die Möglichkeiten.
Neben den klassischen Einsatzgebieten im gesundheitlich-sozialen Bereich kann ein FSJ auch in einem Sportverein, in einer Kultureinrichtung oder in der Denkmalpflege geleistet werden. Doch wie bist du beim FSJ krankenversichert? Dafür gibt es klare Regeln, die wir dir hier erklären.
Krankenversicherung während des FSJ über den Träger
Während eines Freiwilligen Sozialen Jahres besteht Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, du bist während dieser Zeit als eigenständiges Mitglied krankenversichert.
Die Beiträge hierfür übernimmt komplett der Träger oder die Einsatzstelle, bei der du das FSJ absolvierst – beispielsweise die Sozialstation, Kindertagesstätte, der Sportverein oder das Museum. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht wie sonst bei einem versicherungspflichtigen Job auf dich und den Arbeitgeber aufgeteilt. Das liegt daran, dass du bei einem FSJ kein Arbeitsentgelt erhältst, sondern üblicherweise ein Taschengeld – so der offizielle Begriff.
Du brauchst dich um nichts weiter zu kümmern, außer dem Träger oder der Einsatzstelle mitzuteilen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du versichert bist.
Warst du vorher familienversichert, ruht die Familienversicherung während dieser Zeit. Sie kann nach Abschluss des FSJ wieder aufgenommen werden, wenn nach wie vor die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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Krankenversicherung während des FSJ über die Familienversicherung
Falls die Einsatzstelle oder der Träger kein Taschengeld zahlt, brauchst du auch keine eigenständige Versicherung bei deiner Krankenkasse. In diesem Fall kannst du weiterhin über die Eltern familienversichert sein. Da ein Freiwilliges Soziales Jahr in diesem Fall wie ein Studium oder eine schulische Ausbildung eingestuft wird, kann sich die Familienversicherung dadurch bis zum 25. Geburtstag verlängern.
Zudem gibt es eine weitere Besonderheit: Wird durch das FSJ deine Ausbildung oder dein Studium unterbrochen, kann sich die Familienversicherung um weitere zwölf Monate verlängern.