Wie hoch ist die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Redaktion:
BarmerHäufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze
Grundlagen: Was sind Beitragsbemessungsgrenzen und warum gibt es sie?
Die Beitragsbemessungsgrenzen legen das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem Beiträge in der Sozialversicherung fällig werden. Sie unterscheiden sich zwischen:
- Kranken- und Pflegeversicherung sowie
- Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Der Einkommensanteil oberhalb dieser Grenzen ist dann beitragsfrei.
Auswirkungen auf Lohnabrechnung und Einkommen
Unterschiede zu anderen Einkommensgrenzen
Aktuelle Werte und besondere Konstellationen
Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist festgelegt auf 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 für die allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ist festgelegt auf 101.400 Euro im Jahr beziehungsweise 8.450 Euro im Monat.
Entscheidend ist jeweils das Bruttoeinkommen.
Wird mit dem eigenen Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze dauerhaft überschritten, erfolgt mit Ablauf des Kalenderjahres ein Wechsel von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in eine freiwillige Versicherung – allerdings nur dann, wenn das Einkommen auch im Folgejahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten wird (im Jahr 2026 ab einem Jahreseinkommen von 77.400 Euro). Ihr Arbeitgeber prüft dies im Rahmen der Entgeltabrechnung.
Ab diesem Zeitpunkt sind Sie versicherungsfrei. Dann können Sie wählen, ob Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln.