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Wie hoch ist die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2026?

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Redaktion:

Barmer

Wichtiges zur Beitragsbemessungsgrenze auf einen Blick

Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze

Grundlagen: Was sind Beitragsbemessungsgrenzen und warum gibt es sie?

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem Beiträge in der Sozialversicherung fällig werden. Sie unterscheiden sich zwischen: 

  • Kranken- und Pflegeversicherung sowie
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung. 

Der Einkommensanteil oberhalb dieser Grenzen ist dann beitragsfrei. 

Die Beitragsbemessungsgrenzen stellen sicher, dass Gutverdienende (und ihre Arbeitgeber) nicht bis ins Uferlose Sozialbeiträge zahlen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenzen deckeln die Maximalbelastung für gute Einkommen. Zugleich gilt: Werden die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht, bleibt für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge davon unberührt. 
Ohne jährliche Neubewertung und Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen würde bei steigendem Lohnniveau der Beitrag von Gutverdienenden an der Finanzierung der Sozialversicherung sinken. Die Kosten für die soziale Sicherung in der Gesellschaft würden sich dadurch mehr in Richtung der niedrigeren Einkommen verschieben. Dem wirken die jährlich aktualisierten Beitragsbemessungsgrenzen entgegen.

Auswirkungen auf Lohnabrechnung und Einkommen

Die Beitragsbemessungsgrenzen bedeuten für die Lohnabrechnung, dass nur bis zu diesen Grenzen die Beiträge zur Sozialversicherung erhoben und ausgewiesen werden. Der Einkommensanteil oberhalb dieser Grenzen ist dann beitragsfrei. Da bei den Beiträgen zur Sozialversicherung Arbeitnehmende und Arbeitgeber jeweils die Hälfte zahlen, ist diese Beitragsfreiheit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen ein planbarer Vorteil sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber. Eine Ausnahme bildet die Pflegeversicherung: Der Kinderlosenzuschlag wird allein von den Arbeitnehmenden gezahlt.
Entscheidend ist, was zum Bruttoeinkommen zählt und was nicht. Während Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und auch Prämien in die Berechnung einfließen, gilt dies nicht für Zahlungen wie Reisekostenerstattungen. Bei vermögenswirksamen Leistungen kommt es darauf an, ob sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden (dann zählen sie zum Bruttoeinkommen dazu) oder ob sie aus dem Arbeitsentgelt umgewandelt werden (dann zählen sie nicht zum Bruttoeinkommen dazu).
Der Teil des Bruttoeinkommens, der über einer Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist beitragsfrei. Nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist relevant für die Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung. Arbeitnehmende müssen sich nicht selbst um die Berechnung der Beiträge kümmern, weil diese automatisch erhoben werden. Für Selbstständige gibt es Sonderregeln.

Unterschiede zu anderen Einkommensgrenzen

Während die Beitragsbemessungsgrenzen festlegen, ab welchem Einkommen die Beiträge zur Sozialversicherung nicht weiter steigen, setzt die Versicherungspflichtgrenze fest, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmende in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind.
Der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze ist lediglich ein anderes Wort für Versicherungspflichtgrenze. Deshalb gilt auch hier: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze setzt fest, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmende in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Der Begriff Beitragsgrenze ist keine offizielle Verkürzung des Begriffs Beitragsbemessungsgrenze und kann sich auf verschiedene Beiträge und Grenzen beziehen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist klar definiert als das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der Sozialversicherung fällig werden. Der Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze ist dann beitragsfrei.

Aktuelle Werte und besondere Konstellationen

Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist festgelegt auf 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. 

Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 für die allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ist festgelegt auf 101.400 Euro im Jahr beziehungsweise 8.450 Euro im Monat.

Entscheidend ist jeweils das Bruttoeinkommen.

Die Erhöhung (oder Reduzierung) der Beitragsbemessungsgrenzen ist gekoppelt an die Entwicklung der Gehälter und Löhne in Deutschland. Weil diese in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gestiegen sind, sind auch die Beitragsbemessungsgrenzen Jahr für Jahr gestiegen. Das gilt auch für 2026 im Vergleich zu 2025.

Wird mit dem eigenen Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze dauerhaft überschritten, erfolgt mit Ablauf des Kalenderjahres ein Wechsel von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in eine freiwillige Versicherung – allerdings nur dann, wenn das Einkommen auch im Folgejahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten wird (im Jahr 2026 ab einem Jahreseinkommen von 77.400 Euro). Ihr Arbeitgeber prüft dies im Rahmen der Entgeltabrechnung.


Ab diesem Zeitpunkt sind Sie versicherungsfrei. Dann können Sie wählen, ob Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln.
 

Grundsätzlich ja. Alle sozialversicherungspflichtigen Jobs fließen in die Berechnung des für die Beitragsbemessungsgrenzen relevanten Bruttoeinkommens mit ein. Es gibt Sonderfälle und Ausnahmen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten grundsätzlich nicht nur für Arbeitnehmende, sondern auch für Selbstständige, freiwillig Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende. Allerdings gibt es bei diesen Personengruppen im Vergleich zu Arbeitnehmenden zahlreiche Eigenheiten zu beachten. So erhalten zum Beispiel Selbstständige keine monatliche Lohnabrechnung; sie müssen ihre Einkünfte über den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes nachweisen.

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