Mutter mit Kleinkind auf dem Arm im Garten
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Mutter- oder Vater-Kind-Kur: Vorsorge und Reha in speziellen Kurkliniken

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Ihre Barmer-Vorteile bei der Mutter- oder Vater-Kind-Kur

Übernahme Ihrer Kosten

Die Kosten für Ihre Mutter- oder Vater-Kind-Kur werden übernommen. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Individuelle Spitzentherapie

Ihre Kur findet in speziell ausgewählten Regionen sowie in qualitätsgeprüften Einrichtungen statt, die auf die Therapie von Müttern, Vätern und Kindern ausgerichtet sind.

Gut vorbereitet zur Kur

Mit der Barmer-Checkliste überprüfen Sie ganz einfach, ob Sie alles Wichtige für Ihre Mutter- oder Vater-Kind-Kur eingepackt haben.

Durch Kindererziehung, Haushalt und Beruf sind Eltern im Alltag oftmals vielen Belastungen ausgesetzt. Reicht die ambulante Behandlung nicht aus, um gesundheitlichen Problemen und Folgeschäden entgegenzuwirken, kann eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur eine wertvolle Maßnahme sein. Auch die Kinder profitieren davon.

Was ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur?

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Maßnahme für Mütter und Väter, wenn Gesundheitsprobleme in Verbindung mit der Belastung durch die Mutter- oder Vater-Rolle zu einer Krankheit führen. Häufig reicht dabei die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr aus, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Das Ziel von Mutter- oder Vater-Kind-Kuren ist es, Gesundheitsstörungen oder Erkrankungen in speziellen Einrichtungen zu behandeln, damit Mütter und Väter wieder fit für den Alltag werden. Das Leistungsangebot von Mutter- oder Vater-Kind-Kuren ist auf die besonderen Bedürfnisse von Müttern und Vätern und ihren Kindern ausgerichtet.

Steht die Behandlung Ihres Kindes im Vordergrund, kann eine Kinderkur sinnvoll sein. Der Antrag kann sowohl bei der Krankenversicherung als auch bei der Rentenversicherung gestellt werden. Die Begleitung durch einen Elternteil ist grundsätzlich möglich, die Kostenübernahme hängt aber von der individuellen Situation ab.

Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur?

Bezahlt die Krankenkasse eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur?

  • Die Barmer übernimmt die Kosten für die Mutter- oder Vater-Kind-Kur, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die medizinische Notwendigkeit festgestellt hat.

Die gesundheitlichen Probleme und die persönlichen Umstände von Müttern und Vätern können sehr vielfältig sein. Daher ist die individuelle Einschätzung Ihrer Situation durch den Arzt oder die Ärztin erforderlich.

Die gesetzliche Zuzahlung zur Kur beträgt für Versicherte ab 18 Jahren zehn Euro pro Behandlungstag. Die Fahrkosten werden in Höhe der öffentlichen Verkehrsmittel erstattet, ggf. abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von maximal zehn Euro je Fahrt. Die Kostenzusage enthält dazu ein Antragsformular mit detaillierten Informationen.

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme nicht möglich, wenn bereits innerhalb der letzten vier Jahre eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur in Anspruch genommen wurde.

Wie können Sie eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur in Anspruch nehmen?

So beantragen Sie eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur

Wie kann eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur beantragt werden? Und wie lange dauert es, bis mein Antrag geprüft ist? Genau diese Fragen beantwortet unser Video. Ein Audiotranskript des Sprechertextes gibt es zum Download als PDF.

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  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Anträge einsehen
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  • Volle Transparenz über die Kostenerstattung erhalten bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme im Ausland

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