Ein junges Paar sitzt zusammen auf einem Sofa und schaut glücklich lachend auf einen Schwangerschaftstest.
Leistungen

Künstliche Befruchtung: Unterstützung für Paare mit Kinderwunsch

Lesedauer weniger als 6 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Stefan Daumen (Abteilung Ambulante Versorgung)

Ihre Barmer-Vorteile bei der künstlichen Befruchtung

Übernahme Ihrer Kosten

Die Kosten für die passende Methode der künstlichen Befruchtung werden zu 50 Prozent für Sie übernommen.

Mehrmalige Behandlungen

Je nach gewählter Methode erhalten Sie mehrere Versuche für Ihre künstliche Befruchtung. Nach einer Geburt haben Sie erneut Anspruch auf Behandlung.

Unkomplizierte Abrechnung

Die künstliche Befruchtung wird direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Für Ihren Eigenanteil stellt Ihnen die Praxis eine private Rechnung aus.

Lässt sich Ihr Kinderwunsch auf natürlichem Weg nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung. Hierfür gibt es spezielle Kinderwunschzentren, die sich ausschließlich der Betreuung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch widmen. Die Barmer unterstützt Paare und übernimmt einen Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung.

Was ist eine künstliche Befruchtung?

Ungewollte Kinderlosigkeit ist ein sensibles Thema, das oft auch emotional belastend sein kann. Die Ursachen dafür, dass keine Schwangerschaft eintritt, können unterschiedlich sein. So kommen beispielsweise mangelhafte Spermaqualität oder die fehlende Durchlässigkeit der Eileiter als Gründe infrage. Die Situation und die vielen Untersuchungen bedeuten für betroffene Paare häufig auch eine große psychische Herausforderung.

In speziellen Kinderwunschzentren kann in diesen Fällen über verschiedene medizinische Methoden eine Schwangerschaft ermöglicht werden. Die Behandlung ist Teil der regulären ärztlichen Versorgung, auf die Sie einen Rechtsanspruch haben. Oftmals sind mehrere Behandlungsversuche nötig und eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht.

Welche Leistungen erhalten Sie bei einer künstlichen Befruchtung?

Bezahlt die Krankenkasse die künstliche Befruchtung?

  • Die Barmer übernimmt 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung, wobei pro Methode eine maximale Anzahl an Versuchen festgelegt ist.

Das heißt konkret:

  • Insemination nach hormoneller Stimulation: bis zu drei Versuche
  • Insemination im Spontanzyklus: bis zu acht Versuche
  • In-Vitro-Fertilisation (IVF): bis zu drei Versuche
  • Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): ebenfalls bis zu drei Versuche

Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung?

Damit die Kosten von der Barmer übernommen werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat die medizinische Notwendigkeit für eine Kinderwunschbehandlung festgestellt.
  • Der Behandlungsplan Ihrer gynäkologischen Praxis muss vor Behandlungsbeginn von der Barmer genehmigt werden. Die Bewilligung ist ein Jahr lang gültig.
  • Wird ein Wechsel der Befruchtungsmethode während einer laufenden Kinderwunschbehandlung vorgenommen, muss ein neuer Behandlungsplan erstellt und genehmigt werden. Sie können sich zum Methodenwechsel gern persönlich beraten lassen.
  • Sie müssen als Paar verheiratet sein. Gleichgeschlechtliche Ehepaare haben leider keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Das ist die aktuelle Entscheidung des Gesetzgebers.
  • Bei der künstlichen Befruchtung dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
  • Beide Versicherten sind mindestens 25 Jahre alt. Die Frau ist jünger als 40 Jahre und der Mann jünger als 50 Jahre.
  • Das Ehepaar wurde von einem Arzt bzw. einer Ärztin beraten, der bzw. die die Behandlung nicht selbst durchführt.
  • Bei beiden Ehepartnern muss bekannt sein, ob sie mit HIV infiziert sind oder nicht.
  • Es muss eine realistische Aussicht auf eine erfolgreiche Schwangerschaft bestehen.

Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme nach einer vorangegangenen Sterilisation, die aus privaten oder sozialen Gründen durchgeführt wurde.

Wie können Sie die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen?

Häufige Fragen und Antworten zu künstlicher Befruchtung

Unter einer künstlichen Befruchtung versteht man medizinische Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bei unerfülltem Kinderwunsch. Sie wird in spezialisierten Kinderwunschzentren durchgeführt und kann z. B. Insemination, In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) umfassen.
Zu den gängigen Methoden gehören:
✔ Insemination: Übertragung der Samenzellen in die Gebärmutter zum optimalen Zeitpunkt
✔ IVF (In-Vitro-Fertilisation): Befruchtung von Eizellen im Labor und Rückübertragung in die Gebärmutter
✔ ICSI: Direktes Injizieren eines Spermiums in die Eizelle, z. B. bei eingeschränkter Spermienqualität
Ja, die Barmer übernimmt 50 % Ihrer Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung erfolgt einfach über Ihre Gesundheitskarte; den verbleibenden Eigenanteil stellt Ihnen die Praxis als Privatrechnung aus.
Für die Kostenerstattung gelten je nach Methode maximale Versuchs-Zahlen:
✔ Insemination nach hormoneller Stimulation: bis zu 3 Versuche
✔ Insemination im Spontanzyklus: bis zu 8 Versuche
✔ IVF: bis zu 3 Versuche
✔ ICSI: bis zu 3 Versuche
Damit die Barmer die Kosten teilt, müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllt sein:
✔ Ihr behandelnder Arzt hat die medizinische Notwendigkeit festgestellt.
✔ Sie reichen einen genehmigten Behandlungsplan Ihrer gynäkologischen Praxis vor Beginn ein.
✔ Sie sind als Ehepaar verheiratet (gesetzliche Regelung).
✔ Alters- und weitere gesetzliche Voraussetzungen (z. B. Frau < 40 Jahre, Mann < 50 Jahre) sind erfüllt.
✔ Nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner werden verwendet.
Ja, nach einer erfolgreichen Geburt infolge künstlicher Befruchtung haben Sie erneut Anspruch auf eine Behandlung, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  • Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung in einer Kinderwunschklinik.
  • Ihre gynäkologische Praxis erstellt einen Behandlungsplan.
  • Reichen Sie den Plan über den Mitgliederbereich „Meine Barmer“ zur Genehmigung ein.
  • Nach Genehmigung wird die Behandlung über die Gesundheitskarte abgerechnet. Der Eigenanteil wird separat fakturiert.
Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Kostenbeteiligung von mindestens 50 % für notwendige Befruchtungsbehandlungen wie IVF oder ICSI gemäß Sozialgesetzbuch.
Nein. Der Erfolg hängt von individuellen Faktoren ab, und es gibt keine Garantie für eine Schwangerschaft. Häufig sind mehrere Versuche notwendig, und auch nach mehreren Behandlungen kann eine Schwangerschaft ausbleiben
Fehlen gesetzliche Voraussetzungen (z. B. Ehe, Altersgrenzen oder Nutzung eigener Keimzellen), übernimmt die Barmer die Kosten nicht – Sie können die Behandlung dann privat bezahlen oder nach alternativen finanziellen Fördermöglichkeiten suchen, z. B. staatliche Zuschüsse.
Ja. Sie können sich direkt bei Barmer oder in einer Kinderwunschklinik persönlich beraten lassen, um Ihre individuellen Chancen, Voraussetzungen und mögliche Kosten im Vorfeld zu klären.