Ein älteres Paar sitzt am Tisch und bedient ein Tablet
Pflege

Widerspruch gegen die Entscheidung zu Ihrem Pflegegutachten

Lesedauer unter 1 Minute

Was tun, wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse zu Ihrem Antrag nicht einverstanden sind?

Sie können Widerspruch einlegen

Das klingt komplizierter als es ist. Wichtig ist hierbei, dass es eine Frist für den Widerspruch gibt, die unbedingt beachtet werden muss.​ Diese beträgt einen Monat.

Wie genau ein Widerspruchsverfahren abläuft und wie lang es dauert erfahren Sie auf unserer Seite Widerspruch einlegen.

Hinweis: Ihr Widerspruch sollte begründet werden. Das heißt, Sie sollten schriftlich Stellung dazu nehmen, warum Sie mit den Ergebnissen der Begutachtung nicht einverstanden sind. Es kann sinnvoll sein, zunächst formell Widerspruch einzulegen, um die Frist einzuhalten. Das verschafft Ihnen Zeit, den Widerspruch zu begründen. Lesen Sie sich dazu das Pflegegutachten genau durch und stellen Sie fest, wo die Einschätzung der Gutachterin oder des Gutachters von Ihrer eigenen abweicht. 

Dazu können Sie den Bogen zur Selbsteinschätzung in unserer Broschüre "Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?" (ab Seite 9) nutzen. Die Broschüre steht Ihnen als Download zur Verfügung, Sie erhalten sie aber auch in jeder Geschäftsstelle. Ihre Pflegekasse unterstützt Sie bei Fragen zu den Feststellungen im Pflegegutachten.

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