Die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch die sogenannte Erstbegutachtung.
Was ist ein Pflegegutachter oder eine Pflegegutachterin?
Die Begutachtung wird durch den Medizinischen Dienst (kurz: MD) oder unabhängige Gutachterinnen und Gutachter durchgeführt. Mit dieser Aufgabe werden Ärztinnen und Ärzte oder Pflegefachkräfte betraut, die die Situation pflegebedürftiger Menschen gut kennen und einschätzen können.
Welche Aufgaben hat eine Pflegegutachterin?
Im Rahmen der Erstbegutachtung für einen Pflegegrad ermittelt die Gutachterin bzw. der Gutachter im persönlichen Gespräch, wie viel Unterstützung die hilfsbedürftige Person benötigt. Das Ziel dabei ist es festzustellen, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Nach dem Gespräch wird ein Gutachten erstellt. Dieses ist dann die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse.
Sind Pflegegutachter unabhängig?
Das Sozialgesetz garantiert die fachliche Unabhängigkeit des MD. Die Gutachterinnen und Gutachter sind nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Sie halten sich an fachliche Qualitätsstandards und sozialrechtliche Bestimmungen.
Hinweis: Das Infoblatt des MD gibt es auch in leichter Sprache.