Mann und Frau packen zusammen den Koffer für das Krankenhaus
Pflege

Klinikaufenthalt: Vorbereitung, Aufenthalt und Rückkehr nach Hause

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Katja Faßbach (Medizinjournalistin)

Qualitätssicherung

  • Juliane Diekmann (Diplom-Pflegewissenschaftlerin, Barmer Pflegekasse)

Um die Zeit vor, während und nach dem Krankenhaus so unkompliziert wie möglich zu gestalten, ist eine gründliche Vorbereitung hilfreich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie und Ihre Angehörigen diese Situation gut bewältigen.

Was ist notwendig für einen Klinikaufenthalt?

Für viele Menschen ist ein Krankenhausaufenthalt mit erhöhtem Aufwand und persönlichem Stress verbunden. Sind Sie als pflegende Angehörige selbst betroffen oder Ihre zu pflegenden Personen, stellen sich einige organisatorische Fragen, darunter beispielsweise: Wie wird die Betreuung während Ihrer Abwesenheit geregelt? Was muss das Krankenhaus über Ihre zu pflegenden Angehörigen wissen? Und was kommt nach der Entlassung auf alle Beteiligten zu?

Was braucht man für einen Klinikaufenthalt?

Folgendes gehört in die Kliniktasche:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Krankenversicherungskarte
  • Kontaktdaten der behandelnden (Haus-)Ärztin oder des (Haus-)Arztes sowie der zu benachrichtigenden Angehörigen
  • Krankenhauseinweisung und – sofern vorhanden – bisherige Befunde
  • persönliche Dinge wie Kleidung, Kulturtasche etc.
  • (wenn vorhanden) Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Medikamentenliste

Was muss bei einem Klinikaufenthalt beachtet werden?

1. Vor der Aufnahme in eine Klinik

Eine Klinik auswählen

Wenn für Sie oder Ihre zu pflegenden Angehörigen ein stationärer Aufenthalt ansteht, kann es sein, dass Ihnen selbst die Auswahl der Klinik überlassen ist.

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Mit dem Arzt oder der Ärztin sprechen

Steht der Krankenhausaufenthalt unmittelbar bevor, sollten Sie mit den einweisenden Medizinern oder Medizinerinnen klären, ob die Aufnahme nüchtern erfolgen muss. Sie werden Ihnen auch Auskunft darüber geben können, ob Medikamente abgesetzt oder weiter eingenommen werden sollen.

An Absagen denken und Hilfe organisieren

Wenn Ihre Angehörigen zu Hause bereits von einem Pflegedienst oder anderen Therapeutinnen und Therapeuten (z. B. Physio- oder Ergotherapie) betreut werden, sollte ihnen für die Dauer des Klinikaufenthalts frühzeitig abgesagt werden. Für die Zeit im Krankenhaus sollten zudem eine Kontrolle des Postkastens, das Gießen der Blumen und die Versorgung von eventuellen Haustieren gewährleistet sein.

Unterbringung und Barrierefreiheit klären

Sollten während des Klinikaufenthalts Zusatzleistungen wie ein Einbettzimmer gewünscht werden, sollten Sie das Krankenhaus bereits vor der Einweisung darüber in Kenntnis setzen und zusätzlich entstehende Kosten erfragen. Falls erforderlich, können Sie sich im betreffenden Krankenhaus schon vor dem Aufenthalt darüber informieren, ob eine Barrierefreiheit gegeben ist.

Die Wohnsituation zu Hause anpassen

Bei orthopädischen Eingriffen kann es darüber hinaus sinnvoll sein, bereits im Vorfeld die Wohnsituation entsprechend an die eventuellen körperlichen Einschränkungen nach dem Krankenhausaufenthalt anzupassen. Hierzu kann gehören, Stolperfallen zu beseitigen und lose Fußmatten oder Teppiche mit rutschfesten Unterlagen zu versehen.

Eine zusätzliche Sitzgelegenheit im Flur verkürzt lange Wege und vereinfacht das Anziehen der Schuhe. Das Bett sollte gut erreichbar sein und eine bequeme Sitzhöhe haben, ggf. kann mit einer weiteren Matratze kurzfristig Erleichterung geschaffen werden. Ein schnurloses Telefon und ggf. eine Taschenlampe auf dem Nachttisch können unnötige Wege ersparen.

Alternative Betreuung organisieren

Werden Sie selbst im Krankenhaus behandelt, so müssen Ihre zu pflegenden Angehörigen für die Zeit des Klinikaufenthalts womöglich in Kurzzeitpflege. Diese sollten Sie möglichst frühzeitig bei der Pflegekasse beantragen. Alternativ kommt eine Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld infrage.

Die Kurzzeitpflege ist auf maximal acht Kalenderwochen im Jahr beschränkt. Die Pflegeversicherung leistet hier einen festen Betrag ab Pflegegrad 2, der mit 1.774 Euro pro Kalenderjahr bemessen ist.

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2 für bis zu sechs Wochen im Jahr und bis zu einer Höhe von 1.774 Euro.

Mit dem Wissen, dass Ihre pflegebedürftige Person in guten Händen ist, können Sie sich ganz auf die Wiederherstellung der eigenen Gesundheit konzentrieren.

Notfallkarte für pflegende Angehörige ausfüllen

Da Sie – etwa wegen eines Unfalls – auch spontan in ein Krankenhaus eingewiesen werden können, sollten Sie für diese Situation stets eine sogenannte Notfallkarte für pflegende Angehörige mit sich tragen. Sie enthält wichtige Informationen zur pflegebedürftigen Person, aber auch zu Ihnen selbst.

2. In der Klinik

Das Pflegepersonal informieren

Eine Ihrer Aufgaben nach der Aufnahme im Krankenhaus ist es, das Pflegepersonal genau über die Eigenschaften und den Gesundheitszustand Ihrer zu pflegenden Person zu informieren. Hierzu zählen z. B. Hinweise auf benötigte Hilfsmittel oder das Vorliegen einer Sprachbehinderung oder Demenz. Diese Informationen können Sie für das betreuende Krankenhaus auch schriftlich festhalten.

Benötigte Hilfsmittel beantragen

Bereits bevor Sie oder Ihre zu pflegenden Angehörigen das Krankenhaus wieder verlassen, können benötigte Hilfsmittel beantragt und nach Hause geliefert werden. Der Sozialdienst des Krankenhauses informiert und begleitet diesen Prozess und steht Ihnen beratend zur Seite. Einen Zuschuss oder eine Kostenübernahme für Hilfsmittel sollten Sie mit der Pflege- oder Krankenkasse frühzeitig klären.

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Auf die Entlassungspapiere achten

Am Tag der Entlassung sollte darauf geachtet werden, dass der entsprechende Arzt- oder Entlassungsbrief und eine Kopie für Sie oder Ihre zu pflegende Person mitgegeben werden. Diese Unterlagen sollten zeitnah an die behandelnde Haus- oder Fachärztin bzw. den Haus- oder Facharzt übermittelt werden. Sie oder er wird dann entsprechend prüfen, ob Sie bzw. Ihre zu pflegende Person Rezepte für Medikamente oder Verordnungen für z. B. Krankengymnastik benötigen. Gegebenenfalls besteht auch Bedarf für eine Verordnung häuslicher Kranken- bzw. Behandlungspflege.

3. Zurück zu Hause

Den Alltag neu organisieren

Nachdem Sie oder Ihre Angehörigen aus dem Krankenhaus entlassen wurden und mögliche benötigte Medikamente sowie Hilfsmittel verordnet sind, steht die Umsetzung der therapeutischen „Hausaufgaben“ an. Hierzu können z. B. spezielle Übungen oder Gymnastik gehören. Auch gilt es, den Alltag unter den gegebenen Umständen und mit eventuellen körperlichen Einschränkungen neu zu organisieren.

Sich schulen lassen

Sofern noch nicht geschehen, kann es sinnvoll sein, dass Sie als pflegende Angehörige sich zur Pflege und Versorgung schulen lassen (Häusliche Schulungen für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI).

Pflegeberatungsstellen können darüber hinaus im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt bei Fragen zur Betreuung im häuslichen Umfeld helfen.