- Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen?
- Ist es notwendig, sich in der Arztpraxis „gesundschreiben“ zu lassen?
- Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Laufe eines Arbeitstages beginnt?
- Teilkrankschreibung: Was ist geplant und was gilt aktuell?
- Wer zahlt bei einer Teilkrankschreibung?
- FAQ: Fragen und Antworten zum Arbeiten trotz Krankschreibung
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gilt manchmal länger, als die Beschwerden anhalten. Doch dürfen Sie trotz Krankschreibung arbeiten? Ja, vorausgesetzt, Sie schätzen die eigene Belastbarkeit richtig ein und auch Ihr Arbeitgeber ist an Bord. Mehr zu den gesetzlichen Regelungen, was für Gehaltsfortzahlung und Versicherungsschutz gilt und was eine Teilkrankschreibung ist.
Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen?
Grundsätzlich gilt: Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, sondern eine ärztliche Prognose. Arbeiten trotz Krankmeldung kann erlaubt sein, wenn Sie tatsächlich wieder arbeitsfähig sind und Ihre Genesung dadurch nicht gefährden.
Kann der Arbeitgeber trotz Krankschreibung verlangen, dass ich arbeite?
Nein. Arbeitgeber dürfen eine arbeitsunfähige Person nicht dazu drängen, trotz Krankschreibung zu arbeiten.
Eine frühere Rückkehr muss freiwillig sein und darf weder Ihre eigene noch die Gesundheit Ihrer Arbeitskollegen und -kolleginnen gefährden.