Teilnahmebedingungen für den Barmer Erfolgsbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten

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Barmer Erfolgsbonus - Ihr Weg zu mehr Gesundheit und attraktiven Geldprämien.

Die Barmer belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten.

Teilnahme

Der Barmer Erfolgsbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten ist ein freiwilliges Zusatzangebot der Barmer gemäß § 38 der Barmer-Satzung in Verbindung mit der Anlage.

Teilnehmen können alle Versicherten der Barmer

  • im Alter von 6 bis 14 Jahren mit dem Barmer Erfolgsbonus Kids
  • ab dem 15. Lebensjahr mit dem Barmer Erfolgsbonus

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie mindestens zwei gesundheitsbezogene Erfolge nachweisen können. Einer davon muss eine qualitätsgesicherte sportliche Aktivität sein, der Sie regelmäßig nachgehen.

Ihre Teilnahme starten Sie, indem Sie die passenden Nachweise - Rechnungen oder ärztliche Bescheinigungen - digital bei uns einreichen. Dafür stellen wir Ihnen einen geschützten Zugang zur Verfügung. Alternativ können Sie eine Bonuskarte verwenden.

Bonus-fähige Aktivitäten

Gesundheitliche Erfolge können Sie in verschiedenen Bereichen nachweisen:

  • Werte im Normbereich für Blutdruck, Blutzucker, Body-Mass-Index (BMI) oder Taille-Hüft-Verhältnis (WHR)
  • Regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Sport-Kursen
  • Nichtraucherstatus - ärztlich bestätigt
  • Ausreichender Versorgungsstatus mit wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen, wie Vitamin D, Vitamin B12, Kalium und Magnesium - ärztlich bestätigt
  • Teilnahme an verhaltensbezogener Prävention gemäß §20 Abs. 5 SGB V

Bonus beantragen und bekommen 

Ihren Bonus beantragen Sie, indem Sie uns Nachweise für Ihre Aktivitäten übermitteln. Geeignet sind Rechnungen oder ärztliche Bescheinigungen.

  • Nachweise für Barmer Erfolgsbonus und Barmer Erfolgsbonus Kids sammeln Sie jeweils für ein Kalenderjahr und schicken sie uns bis spätestens 31. März des Folgejahres. Das können Sie alle zwei Jahre tun

Die Bonus-Höhe richtet sich nach dem Programm, an dem Sie teilnehmen:

  • Barmer Erfolgsbonus Kids: 60 Euro für 2 Nachweise, je einer aus den Bereichen Sport und Prävention gemäß §20 Abs. 5 SGB V
  • Barmer Erfolgsbonus: 100 Euro für Nachweise aus 2 Bereichen, einer davon Sport

Steuerrechtliche Berücksichtigung

Bonuszahlungen bis zu 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr sind steuerfrei und werden nicht auf den Sonderausgabenabzug angerechnet. Überschreiten die Zahlungen diesen Betrag, ist der darüber hinausgehende Anteil als Beitragsrückerstattung steuerlich zu berücksichtigen.

Damit wir Ihre Daten korrekt elektronisch ans Finanzamt übermitteln können, brauchen wir Ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Bitte teilen Sie uns diese 11-stellige Nummer mit diesem Dokument mit: Steuerrechtliche Berücksichtigung von Prämien- und Bonusprogrammen (PDF). Sie finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Steuerbescheid. Falls Sie Ihre Steuer-ID nicht zur Hand haben, können wir diese für Sie bei der Finanzverwaltung ermitteln.

Weitere Auskünfte bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt. Mehr zu steuerrechtlichen Auswirkungen von Bonuszahlungen erfahren Sie in unserem Artikel zu Beiträgen und Steuern.

Verfall des Anspruchs, Änderungen und Beendigung

Wenn Sie Ihren Bonus nicht rechtzeitig beantragen oder keine Nachweise einreichen, verfällt Ihr Anspruch. Das ist auch der Fall, wenn Sie Ihre Versicherung bei der Barmer beenden.

Falls Sie gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, behalten wir uns das Recht vor, Sie vom Barmer Erfolgsbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten auszuschließen.

Die Barmer behält sich das Recht vor, den Barmer Erfolgsbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten jederzeit zu ändern oder zu beenden. Über Änderungen informieren wir die Versicherten rechtzeitig.

Datenschutz

Wir schützen Ihre Daten. Alles, was zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten wichtig ist, erfahren Sie in den Datenschutz-Hinweisen zum Barmer Erfolgsbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Anbieter

Barmer Krankenkasse

barmer.de

Barmer Telefon 0202 568 333 1010