Eine Frau und ein Mann im Rollstuhl
Leistungen

Außerklinische Intensivpflege – Betreuung in besonderen Fällen

Lesedauer weniger als 5 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Sandra Kothe (Barmer)

Die außerklinische Intensivpflege bietet eine wichtige Unterstützung bei der Betreuung von Menschen, die wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung rund um die Uhr auf medizinische Behandlungspflege angewiesen sind. Lesen Sie, wie die außerklinische Intensivpflege in Anspruch genommen werden kann.

Was ist die außerklinische Intensivpflege?

Die außerklinische Intensivpflege ist eine besondere Form der Behandlungspflege. Sie beinhaltet alle medizinischen Tätigkeiten, die ärztlich verordnet und von einer examinierten Pflegefachkraft durchgeführt werden. Sie ist darauf ausgerichtet, Patientinnen und Patienten mit komplexen medizinischen Bedürfnissen an geeigneten Orten zu versorgen, z. B. wenn diese beatmet werden oder lebenswichtige Funktionen ständig überwacht werden müssen.

Wer kann die außerklinische Intensivpflege erhalten?

Die außerklinische Intensivpflege können Sie erhalten, wenn bei Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung rund um die Uhr eine geeignete und besonders qualifizierte Pflegefachkraft anwesend sein muss, die Sie in lebendbedrohlichen Situationen umgehend versorgen kann. Z. B. ist dies der Fall, wenn Sie

  • maschinell beatmet werden
  • eine Trachealkanüle tragen und Ihre Atemwege zu unvorhersehbaren Zeiten verschleimen und sofort abgesaugt werden müssen
  • unter epileptischen Anfällen leiden, die medikamentös durchbrochen werden müssen

Um die außerklinische Intensivpflege erhalten zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Muster 62B) Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin. Zusätzlich wird ein Behandlungsplan (Muster 62C) zu den Maßnahmen und Therapiezielen ausgestellt.

Wenn Sie beatmet werden, kann die außerklinische Intensivpflege nur von Fachärztinnen und Fachärzten mit den folgenden Bezeichnungen verordnet werden: Innere Medizin und Pneumologie, Anästhesiologie, Neurologie, Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ und Kinder- und Jugendmedizin.

Auch Hausärztinnen und Hausärzte können die außerklinische Intensivpflege verordnen, wenn sie über entsprechende Kenntnisse verfügen, insbesondere wenn Sie beatmet sind oder eine Trachealkanüle haben. Sie müssen allerdings zusätzlich eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorweisen.

Spezielle Ärzte für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege finden Sie über die Arztsuche des Bundesgesundheitsministeriums.

Wie ist der Ablauf einer außerklinischen Intensivpflege?

Die außerklinische Intensivpflege kann an verschiedenen Orten erbracht werden, die dafür geeignet sind und Ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigen.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • spezielle Pflegeheime
  • Wohngemeinschaften
  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Ihr eigenes Zuhause

Die außerklinische Intensivpflege wird in der Regel durch besondere Pflegedienste und Pflegeheime erbracht. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie über den Barmer Pflegelotsen. Gerne ist die Barmer Ihnen bei der Auswahl des für Sie besonders geeigneten Leistungsortes und eines qualifizierten Leistungserbringers behilflich.

Wie können Sie die außerklinische Intensivpflege in Anspruch nehmen?

  1. Schicken Sie Ihre ärztlichen Unterlagen zur Barmer
    Beantragen Sie die außerklinische Intensivpflege auf der Rückseite der ärztlichen Verordnung und teilen Sie mit, wo die Leistung erbracht werden soll. Wenn Sie sich bereits für einen Leistungserbringer entscheiden haben, muss dieser die Rückseite der Verordnung ebenfalls um seine Daten ergänzen. Die ärztlichen Unterlagen (Verordnung, Behandlungsplan und, wenn Sie beatmet sind, auch den Potenzialerhebungsbogen) übersenden Sie vor Beginn der außerklinischen Intensivpflege im Original an die Barmer. Der Leistungserbringer kann die ärztlichen Unterlagen auch direkt an die Barmer schicken.
  2. Die Barmer prüft Ihren Antrag mit dem Medizinischen Dienst
    Sobald die vollständigen Unterlagen bei der Barmer vorliegen, wird der Medizinische Dienst beauftragt. Dieser stellt fest, ob die medizinischen Voraussetzungen für die außerklinische Intensivpflege bei Ihnen vorliegen und diese am gewählten Leistungsort qualifiziert erbracht wird. Über das Ergebnis des Medizinischen Dienstes werden Sie und der Leistungserbringer von der Barmer informiert.
  3. Der Medizinische Dienst besucht Sie einmal im Jahr
    Er prüft, ob die außerklinische Intensivpflege weiterhin benötigt wird und ob Sie in Ihrem Umfeld optimal versorgt werden. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes wird zuvor einen Besuchstermin mit Ihnen vereinbaren.

Besondere Betreuung mit Beatmungsgerät

Wenn Sie künstlich beatmet werden, wird Sie in regelmäßigen Abständen eine besonders qualifizierte Ärztin oder ein besonders qualifizierter Arzt untersuchen. Zusammen mit Ihnen soll darüber beraten werden, ob weitere Untersuchungen und Therapien möglich sind. Eventuell besteht die Chance, dass Sie zukünftig nur noch zeitweise oder sogar gar nicht mehr beatmet werden müssen und die Trachealkanüle entfernt werden kann. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird auf einem entsprechenden Formular (Muster 62A oder auch „Potenzialerhebungsbogen“) dokumentiert und ebenfalls an die Barmer geschickt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Barmer beraten mit der Ärztin oder dem Arzt darüber, wie die empfohlenen Untersuchungen und Therapien für Sie umgesetzt werden können.

Bezahlt die Barmer die außerklinische Intensivpflege?

Die Barmer übernimmt die Kosten für die außerklinische Intensivpflege, wenn eine Verordnung vorliegt und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sollte mit der außerklinischen Intensivpflege bereits begonnen werden, bevor die Prüfung der medizinischen Erfordernis abgeschlossen ist, übernimmt die Barmer die mit dem Leistungserbringer vereinbarten Kosten bis zur Entscheidung. Gerne beraten wir Sie hierzu umfassend in einem persönlichen Gespräch.
  • Die Kostenübernahme der Barmer unterscheidet sich je nachdem, welchen Leistungsort Sie gewählt haben. Werden Sie zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut, bezahlt die Barmer dort die medizinische Behandlungspflege. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung zahlen Sie selbst.
  • Wenn Sie in einem vollstationären Pflegeheim betreut werden, erhalten Sie in der Regel Leistungen der Barmer Pflegekasse in Höhe des bei Ihnen festgestellten Pflegegrades. Dieser Betrag reicht oft nicht aus, um die Kosten für die allgemeine Pflege und Betreuung zu decken. Haben Sie ebenfalls Anspruch auf Leistungen der außerklinischen Intensivpflege, übernimmt die Barmer neben der medizinischen Behandlungspflege dort auch die restlichen Kosten für die Pflege und Betreuung, betriebsnotwendige Investitionskosten und Entgelte für Unterkunft und Verpflegung.

Welche Zuzahlungen fallen bei der außerklinischen Intensivpflege an?

Eine gesetzliche Zuzahlung zur außerklinischen Intensivpflege müssen Sie leisten, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht bereits von der Zuzahlung befreit sind. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Ort, an dem die außerklinischen Intensivpflege erbracht wird.

Wenn sie zu Hause versorgt werden zahlen Sie

  • 10 Euro pro Verordnung und 10 Prozent der täglichen Kosten der außerklinischen Intensivpflege für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr.

Wenn Sie in einem Pflegeheim oder einer Wohngemeinschaft versorgt werden zahlen Sie

  • 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

Das sind Ihre Barmer-Vorteile bei der außerklinischen Intensivpflege

  • Hochwertige behandlungspflegerische Versorgung: Die Qualität der außerklinischen Intensivpflege wird durch besonders qualifiziertes Pflegepersonal, klare Richtlinien und regelmäßige Überprüfungen sichergestellt.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren