- Was ist die außerklinische Intensivpflege?
- Wer kann die außerklinische Intensivpflege erhalten?
- Wie ist der Ablauf einer außerklinischen Intensivpflege?
- Wie können Sie die außerklinische Intensivpflege in Anspruch nehmen?
- Bezahlt die Barmer die außerklinische Intensivpflege?
- Das sind Ihre Barmer-Vorteile bei der außerklinischen Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege bietet eine wichtige Unterstützung bei der Betreuung von Menschen, die wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung rund um die Uhr auf medizinische Behandlungspflege angewiesen sind. Lesen Sie, wie die außerklinische Intensivpflege in Anspruch genommen werden kann.
Was ist die außerklinische Intensivpflege?
Die außerklinische Intensivpflege ist eine besondere Form der Behandlungspflege. Sie beinhaltet alle medizinischen Tätigkeiten, die ärztlich verordnet und von einer examinierten Pflegefachkraft durchgeführt werden. Sie ist darauf ausgerichtet, Patientinnen und Patienten mit komplexen medizinischen Bedürfnissen an geeigneten Orten zu versorgen, z. B. wenn diese beatmet werden oder lebenswichtige Funktionen ständig überwacht werden müssen.
Wer kann die außerklinische Intensivpflege erhalten?
Die außerklinische Intensivpflege können Sie erhalten, wenn bei Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung rund um die Uhr eine geeignete und besonders qualifizierte Pflegefachkraft anwesend sein muss, die Sie in lebendbedrohlichen Situationen umgehend versorgen kann. Z. B. ist dies der Fall, wenn Sie
- maschinell beatmet werden
- eine Trachealkanüle tragen und Ihre Atemwege zu unvorhersehbaren Zeiten verschleimen und sofort abgesaugt werden müssen
- unter epileptischen Anfällen leiden, die medikamentös durchbrochen werden müssen
Um die außerklinische Intensivpflege erhalten zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Muster 62B) Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin. Zusätzlich wird ein Behandlungsplan (Muster 62C) zu den Maßnahmen und Therapiezielen ausgestellt.
Wenn Sie beatmet werden, kann die außerklinische Intensivpflege nur von Fachärztinnen und Fachärzten mit den folgenden Bezeichnungen verordnet werden: Innere Medizin und Pneumologie, Anästhesiologie, Neurologie, Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ und Kinder- und Jugendmedizin.
Auch Hausärztinnen und Hausärzte können die außerklinische Intensivpflege verordnen, wenn sie über entsprechende Kenntnisse verfügen, insbesondere wenn Sie beatmet sind oder eine Trachealkanüle haben. Sie müssen allerdings zusätzlich eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorweisen.
Spezielle Ärzte für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege finden Sie über die Arztsuche des Bundesgesundheitsministeriums.