Eine Frau hält die Hand ihres Mannes
Leistungen

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für ein würdiges Lebensende zu Hause

Lesedauer weniger als 2 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Sandra Kothe (Barmer)

Ihre Barmer-Unterstützung bei der SAPV

Übernahme Ihrer Kosten

Alle Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung werden direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet.

Bestmögliche Versorgung

Im Rahmen der Versorgung ist ein spezialisiertes Palliativ-Team rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Persönliche Beratung

Sie profitieren von einer individuellen Beratung über passende Angebote und Dienste in Ihrer Nähe.

Menschen mit einer unheilbaren Krankheit haben häufig den Wunsch, zu Hause zu sterben, in Würde und möglichst ohne Schmerzen. Ihnen soll der Wunsch nach einer selbstbestimmten Gestaltung der letzten Lebensphase ermöglicht werden. Versicherte der Barmer haben Anspruch auf eine fachärztliche und fachpflegerische Versorgung die durch einen spezialisierten ambulanten Palliativdienst erbracht werden.

Was bedeutet spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)?

Bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung – SAPV – erhalten schwerstkranke und sterbende Patienten durch ein besonders qualifiziertes Palliativ-Team Beratung und konkrete Hilfe in der Endphase ihres Lebens. Ziel ist es, die Lebensqualität der betroffenen Patienten aktiv zu verbessern und so lange wie möglich zu erhalten. Sowohl die Patientinnen und Patienten als auch ihre Angehörigen werden mit ihren Problemen und den Folgen einer lebensbedrohlichen Erkrankung begleitet.

Der Hausarzt oder die Hausärztin sowie der Pflegedienst werden in die Beratung mit einbezogen. Bei Bedarf gibt es auch Unterstützung durch Palliativmedizin und spezieller Pflege. Entgegen der Versorgung in einem Hospiz soll die SAPV einen Verbleib der Patienten in ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen.

Welche Leistungen erhalten Sie in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ermöglicht schwerstkranken Menschen Lebensqualität, Selbstbestimmung und Geborgenheit – in ihrer vertrauten Umgebung, bis zum Lebensende.

Damit die Kosten für Ihre spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) übernommen werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Sie haben eine Verordnung über die Notwendigkeit für eine SAPV, ausgestellt durch einen Vertrags- oder Krankenhausarzt.
  • Es liegt eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung mit einer Lebenserwartung von wenigen Monaten, Wochen oder Tagen vor.
  • Die vorliegenden Beschwerden sind so ausgeprägt, dass die normale palliativärztliche und pflegerische Versorgung nicht ausreichend ist.

Wie können Sie SAPV-Leistungen erhalten?

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