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Leistungen

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für ein würdiges Lebensende zu Hause

Lesedauer weniger als 4 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Sandra Kothe (Barmer)

Ihre Barmer-Unterstützung bei der SAPV

Übernahme Ihrer Kosten

Alle Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung werden direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet.

Bestmögliche Versorgung

Im Rahmen der Versorgung ist ein spezialisiertes Palliativ-Team rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Persönliche Beratung

Sie profitieren von einer individuellen Beratung über passende Angebote und Dienste in Ihrer Nähe.

Menschen mit einer unheilbaren Krankheit haben häufig den Wunsch, zu Hause zu sterben, in Würde und möglichst ohne Schmerzen. Ihnen soll der Wunsch nach einer selbstbestimmten Gestaltung der letzten Lebensphase ermöglicht werden. Versicherte der Barmer haben Anspruch auf eine fachärztliche und fachpflegerische Versorgung die durch einen spezialisierten ambulanten Palliativdienst erbracht werden.

Was bedeutet spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)?

Bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung – SAPV – erhalten schwerstkranke und sterbende Patienten durch ein besonders qualifiziertes Palliativ-Team Beratung und konkrete Hilfe in der Endphase ihres Lebens. Ziel ist es, die Lebensqualität der betroffenen Patienten aktiv zu verbessern und so lange wie möglich zu erhalten. Sowohl die Patientinnen und Patienten als auch ihre Angehörigen werden mit ihren Problemen und den Folgen einer lebensbedrohlichen Erkrankung begleitet.

Der Hausarzt oder die Hausärztin sowie der Pflegedienst werden in die Beratung mit einbezogen. Bei Bedarf gibt es auch Unterstützung durch Palliativmedizin und spezieller Pflege. Entgegen der Versorgung in einem Hospiz soll die SAPV einen Verbleib der Patienten in ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen.

Welche Leistungen erhalten Sie in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ermöglicht schwerstkranken Menschen Lebensqualität, Selbstbestimmung und Geborgenheit – in ihrer vertrauten Umgebung, bis zum Lebensende.

Damit die Kosten für Ihre spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) übernommen werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Sie haben eine Verordnung über die Notwendigkeit für eine SAPV, ausgestellt durch einen Vertrags- oder Krankenhausarzt.
  • Es liegt eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung mit einer Lebenserwartung von wenigen Monaten, Wochen oder Tagen vor.
  • Die vorliegenden Beschwerden sind so ausgeprägt, dass die normale palliativärztliche und pflegerische Versorgung nicht ausreichend ist.

Wie können Sie SAPV-Leistungen erhalten?

Häufige Fragen und Antworten zur spezialisierten Palliativversorgung

Die SAPV ist eine spezielle Form der Palliativversorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen. Sie ermöglicht Ihnen, medizinische, pflegerische und psychosoziale Betreuung in der vertrauten häuslichen Umgebung zu erhalten, mit dem Ziel, Ihre Lebensqualität so lange wie möglich zu erhalten und Beschwerden zu lindern.
Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden und deren Symptome so komplex sind, dass die reguläre ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht, haben Anspruch auf SAPV. Die Versorgung soll Ihnen helfen, die letzte Lebensphase selbstbestimmt zu gestalten.
Die SAPV umfasst eine intensive Betreuung durch ein qualifiziertes Palliativ-Team, das aus erfahrenen Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften besteht. Dazu gehören:
✔ Ganzheitliche Begleitung von Beschwerden wie Schmerzen oder Atemnot
✔ Symptomkontrolle und Schmerztherapie
✔ Koordination der Versorgung mit weiteren Diensten (z. B. ambulante Hospizdienste)
✔ Unterstützung und Beratung von Angehörigen
✔ Rufbereitschaft und Hilfe auch nachts oder am Wochenende
Diese Leistungen dienen der bestmöglichen Begleitung bis zum Lebensende in vertrauter Umgebung.
Bei der SAPV handelt es sich um eine intensivere, spezialisierte Betreuung, die über die normale ambulante Pflege hinausgeht und bei besonders komplexen Symptomen notwendig wird. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) wird meist durch Hausärzte/Pflegedienste geleistet und deckt weniger komplexe Situationen ab.
Die SAPV wird in Ihrer vertrauten Umgebung erbracht, z. B. zu Hause, im Pflegeheim oder in einer betreuten Wohneinrichtung. Ziel ist es, Ihnen ein würdevolles Leben bis zum Lebensende in Ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Ein speziell geschultes Palliativ-Team übernimmt die Versorgung. Es kann zusätzlich mit ambulanten Hospizdiensten oder anderen palliativmedizinischen Fachkräften zusammenarbeiten, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen.
  • Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt: Ein Vertrags- oder Krankenhausarzt stellt eine Verordnung aus.
  • Auswahl eines SAPV-Teams: Sie wählen ein qualifiziertes Palliativ-Team aus.
  • Antrag und Prüfung: Das SAPV-Team reicht die Verordnung bei der Barmer ein.
  • Bestätigung: Nach Prüfung erhalten Sie die Leistungszusage – danach beginnt die Versorgung.
Die Barmer übernimmt alle Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung direkt mit den Leistungserbringern. Sie müssen diese nicht selbst bezahlen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, ambulante Hospizdienste können zusätzlich in die SAPV eingebunden werden, um Sie und Ihre Angehörigen bei der Betreuung und emotionalen Unterstützung zu begleiten.
Ja, es gibt eine spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV), die auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten ist und beispielsweise familiäre Aspekte stärker berücksichtigt.

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