Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für elektrisch betriebene Rollstühle Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.
Was sind elektrisch betriebene Rollstühle?
Ein elektrisch betriebener Rollstuhl hilft Ihnen, wenn Sie in Ihrer Gehfähigkeit stark beeinträchtigt bzw. gehunfähig sind und einen manuellen Rollstuhl nicht mehr alleine bewegen können. Er bietet Ihnen Mobilität in der eigenen Wohnung und die Möglichkeit, alltägliche Dinge in der näheren Umgebung zu erledigen. Elektrisch betriebene Rollstühle haben aufladbare Batterien (Akkus) werden über Elektromotoren angetrieben und lassen sich über einen Schalthebel (Joystick) steuern.
Es handelt es sich zum Beispiel um:
- Elektrorollstühle
- Elektromobile (Scooter)
- Zusatzantriebe für manuelle Rollstühle
Je nach medizinischer Notwendigkeit kann auch umfangreiches Zubehör (z. B. Kopfstütze, Stockhalter, Therapietisch etc.) an den Rollstuhl angebracht werden.
Wie erhalten Sie einen elektrisch betriebenen Rollstuhl?
Damit wir die Kosten für Ihren Rollstuhl übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Falls spezielles Zubehör nötig ist, sollte der Arzt dies auf der Verordnung angeben. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere (z. B. den Antrag auf Kostenübernahme an die Barmer). Denken Sie dabei bitte daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.
Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?
Unsere Verträge umfassen Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und Montage des Rollstuhls. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Zubehör (wie z. B. Kopfstütze, Stockhalter, höhenverstellbare Armlehnen etc.) wird Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls zur Verfügung gestellt. Sie erhalten zudem die Möglichkeit einer Probefahrt, bei der Sie testen können, welcher elektrisch betriebene Rollstuhl zu Ihnen passt.
Im Lagerbestand des Vertragspartners und der Barmer befinden sich viele gebrauchte, technisch aufgearbeitete und vollständig gereinigte Rollstühle. Unser Vertragspartner prüft daher, ob ein geeigneter Rollstuhl für Sie direkt verfügbar ist.
Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?
Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in den Gebrauch des gewählten Rollstuhls einzuweisen. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen/Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.
Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, übermitteln Sie unserem Vertragspartner bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises. Dann stellt er Ihnen keine Zuzahlung in Rechnung.
Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?
Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner mindestens einen Rollstuhl ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.
Unser Tipp: Der Vertragspartner hat die Wahl, welchen Rollstuhl er Ihnen mehrkostenfrei anbietet. Möchten Sie ein ganz bestimmtes Produkt, fragen Sie bei verschiedenen Vertragspartnern nach, ob es mehrkostenfrei ist.
Wie erfolgt die Lieferung des elektrisch betriebenen Rollstuhls?
Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Genehmigung durch die Barmer. Bei Rollstühlen, die der Vertragspartner nicht vorrätig hat oder bei denen individuelle Anpassungen notwendig sind, gilt diese Frist nicht.
Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?
Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen. Sie erhalten Ihren Rollstuhl in der Regel leihweise. Er bleibt für die gesamte Nutzungsdauer Eigentum des Vertragspartners oder der Barmer. Daher ist es besonders wichtig, dem Rollstuhl immer mit Sorgfalt zu behandeln. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt. Dies gilt besonders auch für das Aufladen der Akkus. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, würde der Vertragspartner Ihnen in Rechnung stellen.