Hilfsmittel

Versorgung mit Pflege- und behindertengerechten Betten

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Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Pflegebetten Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Hinweis: Die Hilfsmittel „behindertengerechte Betten“ und „Pflegebetten“ sind in ihrer Ausführung grundsätzlich vergleichbar. Zum besseren Textverständnis verwenden wir daher hier den Begriff „Pflegebett“ für beide Arten.

Was sind Pflegebetten?

Pflegebetten sind durch ihre spezielle Konstruktion an die körperlichen Bedürfnisse von Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen angepasst. Sie können zudem die Versorgung eines Pflegebedürftigen erleichtern. Die Betten sind auf Knopfdruck stufenlos höhenverstellbar. Die Ausstattung umfasst Einstellmöglichkeiten von Kopf- und Fußteil sowie Rollen zur Fahrbarkeit des Bettes.

Pflegebetten dürfen nicht mit sogenannten Senioren- oder Krankenbetten verwechselt werden. Derartige Betten verfügen zwar über besondere Vorrichtungen (z. B. über eine in Stufen einstellbare Liegehöhe), erfüllen aber nicht die besonderen Anforderungen der individuellen Einstellbarkeit.

Wie erhalten Sie ein Pflegebett?

Beziehen Sie bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung oder haben einen Pflegeantrag gestellt, können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere (z. B. um den Kostenübernahmeantrag an die Barmer). Bitte denken Sie daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Wenn Sie keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, benötigen Sie zunächst eine Verordnung vom Arzt. Mit dieser können Sie sich dann ebenfalls direkt an unsere Vertragspartner wenden. 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?

Die Barmer zahlt dem Vertragspartner für Ihr Pflegebett eine sogenannte Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle Produkt- und Serviceleistungen, Lieferung und Montage enthalten. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. In der Versorgungspauschale ist darüber hinaus immer auch eine Standardmatratze enthalten. Sollten Sie z. B. eine Antidekubitusmatratze benötigen, ist hierfür eine gesonderte Verordnung vom Arzt notwendig.

Unsere Vertragspartner beraten Sie umfassend zur Produktauswahl. Bei Auslieferung des Bettes erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch. Es ist hilfreich, wenn hierbei der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Bettes eingewiesen werden können.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für ein Pflegebett?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent. Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, übermitteln Sie unserem Vertragspartner bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises. Dann stellt er Ihnen keine Zuzahlung in Rechnung.

Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?

Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner mindestens ein Pflegebett ohne Mehrkosten an. Hierfür werden ausschließlich qualitätsgesicherte Produkte eingesetzt. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.

Wie erfolgt die Lieferung des Pflegebettes?

Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung zur Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Genehmigung durch die Barmer.

Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?

Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen. Bitte behandeln Sie das Bett immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und die Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, würde der Vertragspartner Ihnen in Rechnung stellen. Sie erhalten das Pflegebett in der Regel leihweise. Es bleibt für die gesamte Nutzungsdauer Eigentum des Vertragspartners und darf nicht an andere Personen abgegeben werden.