Hilfsmittel

Pflegebetten & behindertengerechte Betten – wenn die Pflege im Bett stattfinden muss

Lesedauer unter 6 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Hilfsmittelbereich

1. Was sind Pflegebetten?

Pflegebetten und behindertengerechte Betten sind in ihrer Ausführung grundsätzlich vergleichbar. Deswegen verwenden wir hier den Begriff Pflegebett für beide Arten.

Pflegebetten sind besonders stabil und können über verschiedene Funktionen an die Bedürfnisse von Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen oder körperlichen Beeinträchtigungen angepasst werden. Einstellmöglichkeiten von Kopf- und Fußteil bieten einen hohen Komfort im Liegen. Die Betten besitzen Rollen zur Fahrbarkeit und sind auf Knopfdruck stufenlos höhenverstellbar. So wird die Pflegeperson bei der Pflege entlastet.

Pflegebetten dürfen nicht mit sogenannten Senioren- oder Krankenbetten verwechselt werden. Derartige Betten verfügen zwar über besondere Vorrichtungen (z. B. über eine in Stufen einstellbare Liegehöhe), erfüllen aber nicht die besonderen Anforderungen der individuellen Einstellbarkeit.

2. Bezahlt die Barmer Pflegebetten?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für das Pflegebett und für das medizinisch notwendige Zubehör – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Als Zubehör werden bei medizinischer Notwendigkeit zum Beispiel Seitengitter und Aufrichthilfen wie Bettgalgen oder Strickleitern kostenfrei vom Anbieter mitgeliefert. Eine geeignete Matratze ist immer im Lieferumfang enthalten.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Pflegebetten?

Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.

Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Hierbei haben Sie in der Regel die Wahl zwischen mindestens zwei geeigneten Produkten.

Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht (z. B. besondere Farbwahl oder bestimmtes Holz). Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.

Übrigens: Der Anbieter hat die Wahl, welches für Ihre Bedürfnisse geeignete Pflegebett er Ihnen mehrkostenfrei anbietet. Wünschen Sie ein bestimmtes Produkt, fragen Sie bei verschiedenen Anbietern nach, ob es dort mehrkostenfrei angeboten wird.

4. Wie erhalte ich ein Pflegebett?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Pflegebett erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

Beziehen Sie bereits Pflegeleistungen oder haben einen Pflegeantrag gestellt? Zusätzlich liegt Ihnen bereits eine ärztliche Verordnung vor oder Ihnen wurde ein Pflegebett von Ihrer Pflegefachkraft oder dem Medizinischen Dienst empfohlen?

Dann können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Ihren gewünschten Anbieter können Sie unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters.

Wenn Sie keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, benötigen Sie ein Rezept vom Arzt. In der Regel werden Sie im Krankenhaus oder in Ihrer Arztpraxis ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation beraten. Der Arzt stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters.
Ihr Hilfsmittelanbieter bespricht mit Ihnen, welches Produkt/welche Versorgung am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen, Betreuenden, Ärzten oder Therapeuten.

Unser Vertragspartner leitet Ihre Verordnung anschließend zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.

Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.

Das Pflegebett wird zu Ihnen nach Hause geliefert und durch den Hilfsmittelanbieter aufgebaut.
Die Einweisung in das Hilfsmittel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters. Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen oder Betreuende kostenfrei mit eingewiesen.

Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Pflegebett haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Pflegebett defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder sich Ihr Gesundheitszustand ändert und Sie das Pflegebett zurückgeben möchten.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Pflegebett gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Anbieters beraten werden. 

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Pflegebetten?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Pflegebetten“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

Jetzt nach einem Anbieter suchen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei Pflegebetten sonst noch zu beachten?

Die Barmer zahlt dem Vertragspartner für Ihr Pflegebett eine sogenannte Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle Produkt- und Serviceleistungen, Lieferung und Montage enthalten. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

In der Versorgungspauschale ist darüber hinaus immer auch eine Standardmatratze enthalten. Sofern Sie aus medizinischen Gründen eine spezielle Matratze benötigen, z. B. eine Antidekubitusmatratze, ist hierfür ein gesondertes Rezept vom Arzt notwendig.

Der Anbieter berät Sie umfassend zur Produktauswahl. Bei Auslieferung des Bettes erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch. Es ist hilfreich, wenn hierbei Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Bettes eingewiesen werden können.

Bitte behandeln Sie Ihr Pflegebett immer mit großer Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen Ihr Anbieter bei der Einweisung gibt. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihnen das Pflegebett möglichst lange und reibungslos die gewünschte Unterstützung gibt. Sie vermeiden dadurch auch Schäden, die Ihnen Ihr Anbieter bei grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung sogar in Rechnung stellen würde.

Sie erhalten das Pflegebett in der Regel leihweise. Es bleibt für die gesamte Nutzungsdauer Eigentum des Anbieters und darf nicht an andere Personen abgegeben werden. Wird das Pflegebett nicht mehr benötigt, informieren Sie oder Ihre Angehörigen bitte umgehend den Anbieter.

Ändert sich demnächst Ihre Adresse? Bitte informieren Sie in diesen Fällen unbedingt rechtzeitig vorher Ihren Anbieter. Nur so kann Ihre lückenlose Betreuung sichergestellt werden.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Pflegebetten

  • Schnelle Versorgung: Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung zur Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Genehmigung durch die Barmer.
  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Pflegebetten durchzuführen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.

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  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Hilfsmittelanträge einsehen
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