Hilfsmittel

Aufsaugende Inkontinenzartikel – Hilfsmittel, die Ihren Alltag zu Hause erleichtern

Lesedauer unter 6 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Hilfsmittelbereich

1. Was sind aufsaugende Inkontinenzartikel?

Aufsaugende Inkontinenzartikel dienen Personen, die nicht in der Lage sind, Harn- und/oder Stuhlabgang willkürlich zu kontrollieren. Ursache können Fehlbildungen bzw. verschiedene Krankheits- oder Verletzungsfolgen sein.

Sie sind mehrschichtig aufgebaut und saugen Urin und fangen Stuhlgang auf. Durch die Ausstattung mit einem weichen Innenvlies und aufsaugenden Materialien sollen sie eine Dauerbefeuchtung der Haut im Anwendungsbereich vermeiden und Gerüche binden. Geeignet sind Produkte, die körpernah getragen werden und dabei eine feuchtigkeitsdichte Außenschicht aufweisen.

Zu den aufsaugenden Inkontinenzartikeln zählen:

  • Vorlagen und anatomisch geformte Vorlagen
  • Fixierungshosen/Netzhosen (zur Fixierung der Vorlage)
  • Inkontinenzhosen
  • Inkontinenzwindelhosen (Windeln mit Klebestreifen)
  • Inkontinenzunterhosen ohne Verschlusssystem (z. B. Pants)

2. Bezahlt die Barmer aufsaugende Inkontinenzartikel?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für aufsaugende Inkontinenzartikel - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei aufsaugenden Inkontinenzartikel?

Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch, wie hier die aufsaugenden Inkontinenzartikel, ist die Zuzahlung auf 10 Prozent bzw. auf maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf beschränkt. Wichtig für Sie: Die Beschränkung gilt auch dann, wenn Sie im gleichen Monat noch weitere Hilfsmittel im Verbrauch beziehen – Sie zahlen insgesamt nie mehr als 10 Euro.

Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Hierbei haben Sie in der Regel die Wahl zwischen mindestens zwei geeigneten Produkten. Zudem wird er Ihnen die Produkte in der für Sie erforderlichen Menge liefern. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht (z. B. eines bestimmten Herstellers). Zudem können Mehrkosten entstehen, wenn Sie mit mehr Produkten versorgt werden möchten, als medizinisch erforderlich ist.

Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.

4. Wie erhalte ich aufsaugende Inkontinenzartikel?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie Ihrem Anbieter. Den Weg zu Ihren aufsaugenden Inkontinenzartikeln erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie von Ihrer Arztpraxis ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt oder die Ärztin stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus.

Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters.

Ihr Hilfsmittelanbieter bespricht mit Ihnen, welches Produkt/welche Versorgung am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.

Grundsätzlich vereinbart der Vertragspartner mit Ihnen zunächst einen telefonischen Beratungstermin. Auch eine gleichgeschlechtliche Beratung ist bei aufsaugenden Inkontinenzartikeln möglich. Aufgabe des Hilfsmittelanbieters ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das ausgewählte Produkt einzuweisen. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen und Betreuern.

Im Beratungsgespräch wird gemeinsam mit Ihnen eine Vorauswahl von geeigneten Produkten getroffen. Anschließend stellt Ihnen der Vertragspartner ein Paket mit Produktmustern zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, verschiedene geeignete Produkte (Produktarten, Größen und Saugstärken) zu testen. Haben Sie danach das passende Produkt noch nicht gefunden oder hat sich Ihr Bedarf verändert, können Sie sich weitere Produktmuster zum Testen zusenden lassen.

Unser Vertragspartner leitet Ihre Verordnung anschließend zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.

Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.

Die Einweisung in den Gebrauch der aufsaugenden Inkontinenzartikel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters (oder Ihr behandelnder Arzt). Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen oder Betreuende kostenfrei mit eingewiesen.
Die Lieferung der Produkte erfolgt auf Wunsch an Ihre Haustür und in neutraler Verpackung.
Spätestens 4 Wochen nachdem Sie erstmalig von unserem Vertragspartner beliefert wurden, nimmt dieser Kontakt zu Ihnen oder Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin auf, um die Eignung der Versorgung zu prüfen und um Ihre Zufriedenheit zu erfahren.

Wann immer Sie Fragen zu Ihren aufsaugenden Inkontinenzartikeln haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Sie Rückfragen zur Anlegetechnik haben.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Leistungserbringers beraten werden.

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für aufsaugende Inkontinenzartikel?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Inkontinenzhilfen, saugend, in der Häuslichkeit“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

Jetzt nach einem Anbieter suchen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei aufsaugenden Inkontinenzartikeln sonst noch zu beachten?

Die Barmer zahlt dem Vertragspartner für Ihre Inkontinenzartikel eine monatliche Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle medizinisch notwendigen Produkte und Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch und die Lieferung.

Die Liefermenge stimmen Sie mit dem Vertragspartner ab. In der Regel beträgt sie einen Monatsbedarf. Sollten Ihre Lagermöglichkeiten eine Monatslieferung nicht zulassen, liefert Ihr Vertragspartner auch kleinere Mengen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in neutraler Verpackung und meist über einen Zustelldienst. Wunschtermine werden, wenn möglich, berücksichtigt. Die Auslieferung kann auf Wunsch auch an Dritte (z. B. Nachbarn) erfolgen.

Der Vertragspartner wird die Liefertermine so ausrichten, dass Sie immer ausreichend Produkte vorrätig haben. Sollte dieses einmal nicht der Fall sein, informieren Sie ihn bitte frühzeitig, dass Sie eine neue Belieferung benötigen.

Wenn Sie während Ihrer Versorgung eine zusätzliche Beratung benötigen, wenden Sie sich kostenfrei an Ihren Leistungserbringer.

Bitte beachten Sie: die Versorgung mit sogenannten Pants & Inkontinenzunterhosen ist nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln durchzuführen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
  • Feste Ansprechpartner: Wenden Sie sich jederzeit und kostenfrei an Ihren Hilfsmittelanbieter, wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben.
  • Geprüfte Qualität: Eine hohe Versorgungsqualität überprüfen wir unter anderem durch regelmäßiges Vertragscontrolling. Hierzu zählt beispielsweise auch die Durchführung von Versichertenbefragung zur Hilfsmittelversorgung.
  • Dauerversorgung: Wir erteilen langfristige Genehmigungen – ganz unbürokratisch bis zu 12 Monaten.

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