Hilfsmittel

Enterale Ernährung: Hilfsmittel, Nahrungsmittel & Zubehör

Lesedauer unter 6 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

1. Was ist enterale Ernährung?

Enteral bedeutet „den Darm betreffend“. Als enterale Ernährung bezeichnet man in der Medizin die Ernährung über den Magen- oder Darmtrakt. Im engeren Sinn wird der Begriff meist für die Ernährung per Sonde verwendet. Bei der Sondennahrung wird der Zugang zum Magen über einen dünnen Schlauch hergestellt. Die Sonde wird entweder durch die Nase oder direkt durch die Bauchdecke gelegt. Der Patient oder die Patientin kann durch enterale Ernährung mit allen lebenswichtigen Nährstoffen wie Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und Ballaststoffen versorgt werden. Ist die Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung eingeschränkt, aber die Nahrungsaufnahme über den Mund möglich, kann auch die Versorgung mit medizinisch notwendiger Trinknahrung in Erwägung gezogen werden.

2. Bezahlt die Barmer die enterale Ernährungsversorgung?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für die verordnungs- und erstattungsfähige Sonden- oder Trinknahrung, die Hilfsmittel zur Verabreichung dieser Nahrung und unter Umständen notwendiger Verbandmittel gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei der enteralen Ernährung?

  • Sondennahrung / Trinknahrung: Die generelle Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Die Zuzahlungsregelungen gelten erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres und nur, wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Anbieter zu zahlen. 
  • Hilfsmittel zur Applikation: Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 Prozent des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Die Zuzahlungsregelungen gelten erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Verbandmittel: Die Zuzahlungen beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Die Zuzahlungsregelungen gelten erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres und nur, wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Anbieter zu zahlen.

Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch ist die Zuzahlung auf maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf beschränkt. Die Beschränkung gilt auch dann, wenn Sie im gleichen Monat noch weitere Hilfsmittel im Verbrauch beziehen – Sie zahlen insgesamt nie mehr als 10 Euro.

Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

4. Wie erhalte ich enterale Nahrung oder Hilfs- und Verbandmittel?

Auf dem Weg zu Ihren enteralen Ernährungsprodukten erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrem Arzt sowie Ihrem Anbieter. Den Weg zu Ihren enteralen Ernährungsprodukten erläutern wir Ihnen hier ausführlich.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie im Krankenhaus von einem Arzt ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt oder die Ärztin stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie unter unseren Vertragspartnern Ihren gewünschten Anbieter auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.

Der ausgewählte Hilfsmittelanbieter - unser Vertragspartner - leitet Ihre Verordnung anschließend zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.

Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit in der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.

Die Einweisung in das Hilfsmittel zur Verabreichung der Nahrung übernimmt fachkundiges Personal unseres Vertragspartners (oder Ihr behandelnder Arzt). Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen kostenfrei mit eingewiesen. 
Spätestens zwei Wochen nachdem Sie erstmalig von Ihrem Anbieter beliefert wurden, nimmt dieser Kontakt zu Ihnen oder Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin auf, um die Eignung der Versorgung und Ihre Zufriedenheit zu prüfen. 
Wann immer Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn etwas nicht funktioniert oder Sie technische Rückfragen haben. Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifiziertem Fachpersonal des Leistungserbringers beraten werden. 

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für enterale Hilfsmittel?

Die Barmer hat mit einer Vielzahl von Anbietern Verträge für die enteralen Ernährungsprodukte abgeschlossen, sodass Sie eine große Auswahl haben.

In unserer Anbietersuche können Sie zum Beispiel unter dem Begriff „Hilfsmittel zur enteralen Ernährung“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

Jetzt nach einem Anbieter suchen

Gerne helfen wir Ihnen aber auch persönlich bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters – über die kostenfreie Telefonnummer 0800 333 1010 oder unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei der enteralen Ernährung sonst noch zu beachten?

Sie haben je nach medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf die Versorgung mit Sonden- oder Trinknahrung gemäß Ihrem individuellen täglichen Kalorienbedarf, sämtlichen Zubehör- und Verbrauchsmaterialien sowie auf Nachbetreuung und Lieferung frei Haus. Durch Ihren Anbieter ist vor jeder Lieferung Ihr Bedarf festzustellen und ein Liefertermin mit Ihnen zu vereinbaren. Die Liefermenge soll angemessen gestaltet werden und orientiert sich an Ihren räumlichen Lagerungsmöglichkeiten. Der Bedarf für 4 Wochen sollte je Lieferung nicht überschritten werden auch das stimmt Ihr Anbieter mit Ihnen ab.

Bei Unverträglichkeit der Nahrung melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei Ihrem Anbieter. Dieser kann eine Nahrungsumstellung gemäß medizinischer Indikation nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt vornehmen. Sollten Sie einmal einen vollen Kalendermonat im Krankenhaus sein müssen, so erhalten Sie alle Produkte zur enteralen Ernährung vom Krankenhaus. Bitte informieren Sie Ihren Anbieter möglichst vorab über diesen Aufenthalt. 

Ihr Ansprechpartner während der gesamten Versorgungszeit: Hilfsmittel zur Verabreichung der Nahrung, z. B. die Ernährungspumpe, bleiben Eigentum Ihres Anbieters. Wenn die medizinischen Gründe für die Versorgung entfallen, sind die Hilfsmittel zur Verabreichung der Nahrung an diesen zurückzugeben. Sollten Sie Schäden und/ oder Verschleißerscheinungen an den Hilfsmitteln zur Verabreichung der Nahrung feststellen, werden diese, nach Ihrer Meldung, vom Anbieter schnell behoben. Hat sich Ihre Adresse geändert? Bitte informieren Sie in diesen Fällen unbedingt Ihren Anbieter.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Enteraler Ernährung

  • Feste Ansprechpartner: Die Barmer-Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit allen Produkten zur enteralen Ernährung durchzuführen.
  • Geprüfte Qualität: Eine hohe Versorgungsqualität überprüfen wir unter anderem durch regelmäßiges Vertragscontrolling.
  • Schnelle Hilfe: Ggf. eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
  • Notdienst: Die Barmer-Vertragspartner stellen einen aktiven medizintechnischen 24-Stunden-Notdienst an jedem Tag im Jahr durch fachkundiges Personal sicher.
  • Ein Rezept: Für die Versorgungsdauer von 12 Monaten ist nur ein ärztliches Rezept nötig – für die Trink- bzw. Sondennahrung, das technische Zubehör sowie gegebenenfalls benötigte Verbandmittel.

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