Hilfsmittel

Dusch- und Badehilfe: Eigenständige Körperpflege

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Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Badehilfen Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Was sind Badehilfen?

Dusch- und Badehilfen ermöglichen Ihnen eine selbständige Ausübung der täglichen Körperpflege. Zu den vertraglich vereinbarten Hilfen zählen Badewannenbretter, Badewannensitze, Duschhilfen, Duschsitze, Duschhocker, Duschstühle, Duschliegen, Badewanneneinsätze, Badewannenverkürzer, Badeliegen, Badewannengriffe, Stützgriffe für Waschbecken und Toilette sowie Boden-Deckenstangen.

Übliche Gebrauchsgegenstände zählen nicht zu den Badehilfen, wie Badewanneneinstieghilfen (Fußbänkchen, Trittstufen), Bade- und Duschmatten, Nacken- und Schulterpolster, Seifenschalen, Toilettenpapierhalter, Brausehalter, Handtuchhalter und Spritzschutz. Dies sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie erhalten Sie eine Badehilfe?

Damit wir die Kosten für Badehilfen übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere. Eine vorherige Genehmigung durch die Barmer ist in der Regel nicht erforderlich.

Bitte denken Sie daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?

Unsere Verträge umfassen die Beratung, Auswahl, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und ggf. Montage der Badehilfe.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das gewählte Produkt einzuweisen. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen/Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für eine Badehilfe?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?

Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner Badehilfen ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.

Wie erfolgt die Lieferung der Badehilfe?

Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Die Badehilfe wird Ihnen im Geschäft des Vertragspartners übergeben oder kann nach Absprache zu Ihnen nach Hause geliefert werden.

Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?

Bitte behandeln Sie Ihre Badehilfe immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt.