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Finanzamtsbescheinigung für Entgeltersatzleistungen

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Wer aus gesundheitlichen Gründen seiner Berufstätigkeit nicht nachgehen kann, erhält als Ersatz für den ausbleibenden Lohn Entgeltersatzleistungen.

Welche Entgeltersatzleistungen werden dem Finanzamt gemeldet?

Die Barmer meldet die Höhe und den Zeitraum für folgende Entgeltersatzleistungen an das Finanzamt:

  • Krankengeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Verletztengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Übergangsgeld
  • Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Versorgungskrankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Verletztengeld bei Erkrankung eines Kindes

Wie erfolgt die Meldung an das Finanzamt?

Die Barmer übermittelt dem Finanzamt immer bis zum 28. Februar (im Schaltjahr zum 29. Februar) die Höhe und die Zeiträume aus dem vorherigen Jahr.

Die Meldung ans Finanzamt erfolgt in Höhe der Brutto-Entgeltersatzleistung (Auszahlungsbetrag inklusive eventueller Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Ausgezahlt wird Ihnen dagegen der Nettobetrag (abzüglich dieser Beiträge).

Hinweis: Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei. Sie werden jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes, dem Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen in der Steuererklärung unterliegt, berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).

Steueridentifikationsnummer

Die elektronische Datenübermittlung erfolgt mit der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer. Diese 11-stellige Nummer wird für alle Bürger vergeben und ist lebenslang gültig. Wir bitten Sie schriftlich um die Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer für die Datenübermittlung. Wissen Sie diese nicht oder haben Sie sie nicht zur Hand, ermitteln wir die Steueridentifikationsnummer im Vorfeld der Datenübermittlung direkt bei der Finanzverwaltung. Ist die Steueridentifikationsnummer nicht zu ermitteln, darf ausnahmsweise auch die bisherige eTIN für die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung genutzt werden.

Wann erhalten Sie eine Information über die dem Finanzamt gemeldeten Entgeltersatzleistungen?

Die Information über die gemeldeten Entgeltersatzleistungen erhalten Sie entweder bis März des Folgejahres nach dem Kalenderjahr, in dem Sie die Leistungen bezogen haben. Oder rückwirkend nach Bewilligung einer Rente.

  • Da Rente und Krankengeld nicht parallel in Anspruch genommen werden können, verrechnen die Barmer und der Rentenversicherungsträger die Beträge untereinander. Wurde Ihnen der Zeitraum für Krankengeld bereits bescheinigt, erhalten Sie eine korrigierte Bescheinigung.
  • Bei Rentennachzahlung für mehrere Jahre erhalten Sie einzelne Korrekturbescheinigungen mit separater Post.
  • Wenn bei einer zeitlichen Überschneidung von Krankengeld und Rente der Rentenbetrag höher als das Krankengeld ist, erhalten Sie nur vom Rentenversicherungsträger eine Meldung für die abgelaufenen Jahre.

Haben nachträgliche Änderungen Auswirkungen auf eine Steuererstattung?

Möglicherweise wirken sich diese positiv auf Ihre Steuererstattung aus. Konkrete Auskunft dazu erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt.

Was passiert, wenn Sie Entgeltersatzleistungen für frühere Jahre rückwirkend zurückzahlen müssen?

Die Finanzamtsmeldung bleibt für den vergangenen Zeitraum unverändert bestehen. Für das Jahr der Rückzahlung erfolgt von der Barmer jeweils am Jahresende eine gesonderte Meldungen an das Finanzamt.

Welchem Jahr werden Entgeltersatzleistungen zugeordnet?

Die Zuordnung erfolgt nach dem Zuflussprinzip. Stichtag ist der 10. Januar für Zahlungen des laufenden Jahres. D.h. die Barmer ordnet alle Zahlungen, die im Vorjahr bis zum 10. Januar des laufenden Jahres überwiesen wurden, den Entgeltersatzleistungen des Vorjahres zu.

Alle Zahlungen, die nach dem 10. Januar dieses Jahres gezahlt wurden, werden erst für das jetzt aktuelle Jahr beim Finanzamt berücksichtigt. Über die gemeldeten Zahlungen werden Sie bis März des darauffolgenden Jahres informiert.

Mehr über Einsparungen bei der Steuererklärung erfahren Sie unter Beiträge und Steuern.