Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung am 15. Oktober 2026 beschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens sollen die neuen Angebote schrittweise aufgebaut werden und Ihnen im Ernstfall die Orientierung erleichtern.
| Ihre Situation | Hier gibt es Hilfe | So geht es weiter |
|---|---|---|
| Lebensgefahr oder schwere gesundheitliche Schäden | Rufnummer 112 wählen. Das gilt zum Beispiel bei: Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, schwerer Atemnot, Anzeichen eines Schlaganfalls sowie schweren Verletzungen oder starken Blutungen. | Die Rettungsleitstelle ist rund um die Uhr erreichbar und organisiert die notwendige Hilfe. Warten Sie nicht ab. |
| Dringende Beschwerden ohne Lebensgefahr | Wählen Sie die 116117, insbesondere außerhalb der Praxisöffnungszeiten | Nach einer medizinischen Ersteinschätzung erhalten Sie eine Empfehlung für eine geeignete Versorgungsform. Je nach Situation und verfügbaren Angeboten kann dies zum Beispiel eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis, eine Videosprechstunde oder eine Notfallversorgung sein. |
| Beschwerden, die nicht sofort behandelt werden müssen | Hausarzt- oder Facharztpraxis kontaktieren. | Ihre Arztpraxis klärt die Beschwerden mit Ihnen und plant bei Bedarf die weitere Behandlung. |
Die Leitstellen hinter der 112 und 116117 sollen künftig digital zu einem Gesundheitsleitsystem verbunden werden. Stellt sich im Gespräch heraus, dass die andere Leitstelle besser helfen kann, soll Ihr Anliegen direkt weitergegeben werden. Bereits erfasste Informationen werden dabei mitübermittelt. So müssen Sie nicht erneut anrufen oder Ihre Angaben wiederholen.
Ihr Vorteil: Sie gelangen schneller zur passenden Hilfe und müssen nicht selbst herausfinden, welche Anlaufstelle zuständig ist.
Ein einheitliches Verfahren soll dabei helfen, die Dringlichkeit Ihrer Beschwerden zuverlässig zu beurteilen. Die Ersteinschätzung kann telefonisch, digital oder vor Ort erfolgen.
Anschließend werden Sie dorthin geleitet, wo Sie passend versorgt werden können. Das kann eine Notaufnahme sein, aber auch eine Notdienstpraxis, eine Arztpraxis oder eine telemedizinische Behandlung.
An Krankenhäusern entstehen schrittweise Integrierte Notfallzentren, kurz INZ. Dort arbeiten die Notaufnahme des Krankenhauses, eine Notdienstpraxis und eine zentrale Stelle für die Ersteinschätzung zusammen.
Sie erhalten dadurch eine klare Anlaufstelle. Vor Ort wird entschieden, welcher Bereich Ihre Beschwerden am besten behandeln kann. Für Kinder und Jugendliche sind eigene Integrierte Notfallzentren vorgesehen.
Nicht immer ist eine Fahrt ins Krankenhaus nötig. Der Rettungsdienst kann Sie künftig auch vor Ort behandeln oder Sie zu einer geeigneten Arztpraxis bringen.
Klare Kostenregelung: Die medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst wird künftig eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. So ist eindeutig geregelt, dass die Kosten auch dann übernommen werden können, wenn keine Fahrt ins Krankenhaus erforderlich ist.
Welche Behandlung Sie brauchen, klären medizinische Fachkräfte anhand Ihrer Beschwerden. Sie erhalten eine Ersteinschätzung und erfahren, ob eine telefonische Beratung ausreicht, ein Arztbesuch notwendig ist oder eine Notdienstpraxis beziehungsweise ein Krankenhaus die richtige Anlaufstelle ist. Dafür können Sie den Patientenservice 116117 kontaktieren.
Bei Lebensgefahr wählen Sie sofort die 112.
Die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) werden schrittweise an ausgewählten Krankenhausstandorten aufgebaut. Nach der Verkündung des Gesetzes sollen die Standorte der Integrierten Notfallzentren innerhalb von sechs Monaten festgelegt werden. Wann ein INZ in Ihrer Nähe öffnet, hängt von der anschließenden regionalen Umsetzung ab.
Gut zu wissen: Einzelne Vorläufer gibt es bereits, zum Beispiel am Marienkrankenhaus Hamburg. Bis weitere INZ eröffnen, bleiben die bestehenden Notaufnahmen und Notdienstpraxen wie gewohnt für Sie da.
Ja. Bei akuten Beschwerden können Sie ein INZ direkt aufsuchen. Am besten rufen Sie vorher die 116117 an. Dort erfahren Sie, ob der Besuch notwendig ist oder ob Ihnen bereits telefonisch beziehungsweise per Video geholfen werden kann.
Wichtig: Wer vorher die 116117 anruft und eine Empfehlung für das INZ erhält, wird bei gleicher Dringlichkeit in der Regel schneller behandelt als jemand, der ohne vorherigen Anruf kommt.
Medizinische Fachkräfte schätzen Ihre Beschwerden ein und klären, welche Hilfe Sie benötigen. Viele akute Beschwerden lassen sich bereits telefonisch oder per Videosprechstunde beurteilen. Ist eine Untersuchung oder Behandlung notwendig, erhalten Sie eine Empfehlung für die passende Anlaufstelle, zum Beispiel eine Arztpraxis, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder ein Krankenhaus.
Ihr Vorteil: Sie erhalten schnell Orientierung und müssen nicht in jedem Fall eine Notdienstpraxis aufsuchen. Dieses Angebot soll künftig bundesweit einheitlich zur Verfügung stehen.