Im Notfall wissen, was zu tun ist

Reform der Notfallversorgung: Schneller zur richtigen Hilfe

Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung am 15. Oktober 2026 beschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens sollen die neuen Angebote schrittweise aufgebaut werden und Ihnen im Ernstfall die Orientierung erleichtern.

Das Wichtigste zur Reform der Notfallversorgung auf einen Blick 

  • Die richtige Nummer: Bei erkennbarer Lebensgefahr wählen Sie die 112. Bei dringenden Beschwerden ohne erkennbare Lebensgefahr kann die 116117 die richtige Anlaufstelle sein. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Notfall vorliegt, wählen Sie die 112.
  • Medizinische Ersteinschätzung: Fachkräfte beurteilen Ihre Beschwerden und helfen Ihnen, die passende Behandlung zu finden.
  • Gezielte Vermittlung: Je nach Bedarf werden Sie an eine Arztpraxis, Notdienstpraxis, Videosprechstunde oder Notaufnahme weitergeleitet.
  • Besser vernetzte Anlaufstellen: Die 112 und 116117 arbeiten künftig enger zusammen. Das soll unnötige Wege und wiederholte Angaben vermeiden.
  • Neue Integrierte Notfallzentren: Sollen schrittweise aufgebaut werden. Dort sollen die medizinische Ersteinschätzung, der ärztliche Bereitschaftsdienst und die Notfallversorgung enger zusammenarbeiten.
  • Schrittweise Umsetzung: Die Reform der Notfallversorgung wurde vom Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen. Nun werden die neuen Regelungen und Angebote schrittweise umgesetzt. Das bedeutet: Nicht alle Änderungen gelten sofort ab dem 1. Januar 2027.

Wen kontaktiere ich im Notfall?

Ihre SituationHier gibt es HilfeSo geht es weiter
Lebensgefahr oder schwere gesundheitliche SchädenRufnummer 112 wählen. Das gilt zum Beispiel bei: Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, schwerer Atemnot, Anzeichen eines Schlaganfalls sowie schweren Verletzungen oder starken Blutungen.Die Rettungsleitstelle ist rund um die Uhr erreichbar und organisiert die notwendige Hilfe. Warten Sie nicht ab.
Dringende Beschwerden ohne LebensgefahrWählen Sie die 116117, insbesondere außerhalb der PraxisöffnungszeitenNach einer medizinischen Ersteinschätzung erhalten Sie eine Empfehlung für eine geeignete Versorgungsform. Je nach Situation und verfügbaren Angeboten kann dies zum Beispiel eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis, eine Videosprechstunde oder eine Notfallversorgung sein.
Beschwerden, die nicht sofort behandelt werden müssenHausarzt- oder Facharztpraxis kontaktieren.Ihre Arztpraxis klärt die Beschwerden mit Ihnen und plant bei Bedarf die weitere Behandlung.

Überblick: Was ändert sich durch die Reform?

Sie werden gezielter weitergeleitet

Die Leitstellen hinter der 112 und 116117 sollen künftig digital zu einem Gesundheitsleitsystem verbunden werden. Stellt sich im Gespräch heraus, dass die andere Leitstelle besser helfen kann, soll Ihr Anliegen direkt weitergegeben werden. Bereits erfasste Informationen werden dabei mitübermittelt. So müssen Sie nicht erneut anrufen oder Ihre Angaben wiederholen.

Ihr Vorteil: Sie gelangen schneller zur passenden Hilfe und müssen nicht selbst herausfinden, welche Anlaufstelle zuständig ist.

Fachkräfte schätzen Ihre Beschwerden ein

Ein einheitliches Verfahren soll dabei helfen, die Dringlichkeit Ihrer Beschwerden zuverlässig zu beurteilen. Die Ersteinschätzung kann telefonisch, digital oder vor Ort erfolgen.

Anschließend werden Sie dorthin geleitet, wo Sie passend versorgt werden können. Das kann eine Notaufnahme sein, aber auch eine Notdienstpraxis, eine Arztpraxis oder eine telemedizinische Behandlung.

Mehr Hilfe an einem Ort

An Krankenhäusern entstehen schrittweise Integrierte Notfallzentren, kurz INZ. Dort arbeiten die Notaufnahme des Krankenhauses, eine Notdienstpraxis und eine zentrale Stelle für die Ersteinschätzung zusammen.

Sie erhalten dadurch eine klare Anlaufstelle. Vor Ort wird entschieden, welcher Bereich Ihre Beschwerden am besten behandeln kann. Für Kinder und Jugendliche sind eigene Integrierte Notfallzentren vorgesehen.

Der Rettungsdienst kann Sie vor Ort versorgen

Nicht immer ist eine Fahrt ins Krankenhaus nötig. Der Rettungsdienst kann Sie künftig auch vor Ort behandeln oder Sie zu einer geeigneten Arztpraxis bringen.

Klare Kostenregelung: Die medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst wird künftig eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. So ist eindeutig geregelt, dass die Kosten auch dann übernommen werden können, wenn keine Fahrt ins Krankenhaus erforderlich ist.

Häufige Fragen zur Reform der Notfallversorgung

Welche Behandlung Sie brauchen, klären medizinische Fachkräfte anhand Ihrer Beschwerden. Sie erhalten eine Ersteinschätzung und erfahren, ob eine telefonische Beratung ausreicht, ein Arztbesuch notwendig ist oder eine Notdienstpraxis beziehungsweise ein Krankenhaus die richtige Anlaufstelle ist. Dafür können Sie den Patientenservice 116117 kontaktieren. 

Bei Lebensgefahr wählen Sie sofort die 112.

Die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) werden schrittweise an ausgewählten Krankenhausstandorten aufgebaut. Nach der Verkündung des Gesetzes sollen die Standorte der Integrierten Notfallzentren innerhalb von sechs Monaten festgelegt werden. Wann ein INZ in Ihrer Nähe öffnet, hängt von der anschließenden regionalen Umsetzung ab.

Gut zu wissen: Einzelne Vorläufer gibt es bereits, zum Beispiel am Marienkrankenhaus Hamburg. Bis weitere INZ eröffnen, bleiben die bestehenden Notaufnahmen und Notdienstpraxen wie gewohnt für Sie da.

Ja. Bei akuten Beschwerden können Sie ein INZ direkt aufsuchen. Am besten rufen Sie vorher die 116117 an. Dort erfahren Sie, ob der Besuch notwendig ist oder ob Ihnen bereits telefonisch beziehungsweise per Video geholfen werden kann.

Wichtig: Wer vorher die 116117 anruft und eine Empfehlung für das INZ erhält, wird bei gleicher Dringlichkeit in der Regel schneller behandelt als jemand, der ohne vorherigen Anruf kommt.

Nein. Die 112 bleibt die Notrufnummer bei Lebensgefahr und schweren gesundheitlichen Störungen.

Medizinische Fachkräfte schätzen Ihre Beschwerden ein und klären, welche Hilfe Sie benötigen. Viele akute Beschwerden lassen sich bereits telefonisch oder per Videosprechstunde beurteilen. Ist eine Untersuchung oder Behandlung notwendig, erhalten Sie eine Empfehlung für die passende Anlaufstelle, zum Beispiel eine Arztpraxis, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder ein Krankenhaus.

Ihr Vorteil: Sie erhalten schnell Orientierung und müssen nicht in jedem Fall eine Notdienstpraxis aufsuchen. Dieses Angebot soll künftig bundesweit einheitlich zur Verfügung stehen.

Ja. Eine Behandlung bei Ihnen zu Hause kann vermittelt werden, wenn andere Versorgungsangebote im konkreten Fall nicht geeignet oder erreichbar sind.