Patientenrecht

Lebenserhaltende Maßnahmen - ein wichtiger Punkt, der in der Patientenverfügung zu regeln ist

Lesedauer weniger als 1 Min

Redaktion:

Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung:

almeda GmbH

Eine Patientin/ein Patient kann entscheiden, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Entsprechende Regelungen können Sie in einer Patientenverfügung festlegen.

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