Sozialversicherung von A bis Z

Lexikon für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Was gilt aktuell in der Sozialversicherung? Das Barmer-Lexikon für Firmenkunden bietet Daten, Zahlen und Fakten rund um die Themen Steuerrecht, Personalrecht und Sozialrecht. Unser Nachschlagewerk liefert Ihnen kurze, prägnante Erklärungen und Definitionen. Zudem finden Sie zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit.

Sozialversicherung A-Z

Index für Buchstabe "B"

Befristung: Arbeitsvertrag, Gründe und Beendigung

Unter einer Befristung wird ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag verstanden, welcher unterteilt wird in kalendermäßig befristeter und zweckbefristeter Arbeitsvertrag.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach den individuellen beitragspflichtigen Einnahmen, höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, berechnet.

Beitragsberechnung: Beiträge zur Sozialversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung wurde laut Gesetz auf 14,6 % festgesetzt. Darüber hinaus können die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.

Beitragserstattung

Eine Beitragserstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen ist grundsätzlich möglich. Zu viel berechnete oder gezahlte Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung können grundsätzlich auf-, verrechnet oder erstattet werden.

Beitragsfälligkeit

Nach dem Sozialversicherungsgesetz werden Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bemessen sind, spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig.

Beitragsgruppenschlüssel und Beitragsgruppen

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen zur Sozialversicherung und im Insolvenzgeld verschlüsselt.

Beitragsnachweis

Der Beitragsnachweis enthält die abzuführenden Beiträge getrennt nach Beitragsgruppen und ist vom Arbeitgeber der Krankenkasse je Entgeltabrechnungszeitraum rechtzeitig vorzulegen.

Beitragspflichtige Einnahmen

Der Ausgangswert für die Berechnung der Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten.

Beitragssätze

Die Beitragssätze zu allen Zweigen der Sozialversicherung - mit Ausnahme der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze - werden durch Gesetz bzw. das Bundesgesundheitsministerium festgesetzt.

Beitragszahlung

Die Beitragszahlung ist laut Beitragsverfahrensverordnung nur dann pünktlich erfolgt, wenn sie am Fälligkeitstag auf dem Bankkonto der Einzugsstelle wertgestellt ist.

Beitragszuschuss zur Krankenversicherung

Arbeitnehmer, die krankenversicherungsfrei sind, weil ihr Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) übersteigt, haben einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung.

Berufsgenossenschaft: Aufgaben, Finanzierung und Mitglieder

Die aktuell neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallversicherung tritt für Personenschäden durch Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheiten ein.

Beschäftigte Rentner

Ziele der Flexi-Rente sind eine Verlängerung der individuellen Lebensarbeitzeit der Beschäftigten und eine Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand.

Beschäftigungsverbote

Bestehen für Arbeitnehmer Beschäftigungsverbote, dürfen Sie Ihre Arbeit nicht mehr oder nur in eingeschränktem Umfang aufnehmen. Es gibt unterschiedliche Formen des Beschäftigungsverbotes.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung soll dabei beitragen, die die gesundheitlichen Belastungen von Beschäftigten zu reduzieren und die Arbeitskraft zu erhalten.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement hilft bei der Rückkehr in den Betrieb nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit.

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle vier Jahr eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern durch. Im Wesentlichen geht es dabei um die Überprüfung der korrekten versicherungsrechtlichen Beurteilung sowie der Beitragsberechnung und -abführung.

Betriebsrente

Die Vorsorge für die finanzielle Absicherung im Alter sollte in drei Schichten aufgebaut sein: Basisversorgung wie Rürup-Rente, gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgung, Zusatzversorgung wie Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung sowie private Vorsorge wie Lebens-, Rentenversicherung oder Fondssparpläne.

Betriebsrentner: Definition, Regelungen und Finanzierung

Als Betriebsrentner/in bezeichnet man eine/n ehemalige/n Mitarbeitende/n, der/die Leistungen aus einer Versorgungszusage der betrieblichen Altersversorgung bezieht.

Bewirtungskosten: Nachweis und Voraussetzungen

Der Abzug von Kosten für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichen Anlass ist beschränkt. Abzugsfähig sind nur solche Kosten, die nach der allgemeinen Verkehrsanschauung angemessen sind.