Sozialversicherung von A-Z

Lexikon für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Was gilt aktuell in der Sozialversicherung? Das Barmer-Lexikon für Firmenkunden bietet Daten, Zahlen und Fakten rund um die Themen Steuerrecht, Personalrecht und Sozialrecht. Unser Nachschlagewerk liefert Ihnen kurze, prägnante Erklärungen und Definitionen. Zudem finden Sie zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit.

Index für Buchstabe "M"

Märzklausel

Die Märzklausel ist bei der Berechnung von Beiträgen zur Sozialversicherung aus Einmalzahlungen, die im ersten Quartal eines Kalenderjahres gezahlt werden, zu beachten. 

Meldeschlüssel Sozialversicherung

Für die Meldungen zur Sozialversicherung sind entsprechende Abgabegründe vom Arbeitgeber anzugeben. 

Meldungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Meldungen zur Sozialversicherung für seine Beschäftigten bei der zuständigen Einzugsstelle zu erstatten. 

Mindestlohn: Höhe und Ausnahmen

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein branchenübergreifender Mindestlohn gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG). 

Mitarbeitende Familienangehörige und Sozialversicherungspflicht

Arbeiten Familienangehörige oder Verwandte eines Unternehmens im Betrieb mit, sind sie grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen in der Sozialversicherung versicherungspflichtig wie fremde Arbeitskräfte. 

Mitführungspflicht von Personaldokumenten

Bestimmte Arbeitnehmer haben bei der Erbringung von Dienstleistungen Personalpapiere mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. 

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der Krankenkasse und wird weiblichen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder die wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten. 

Mutterschutz: Gesundheit und Beschäftigungsverbot

Der Mutterschutz schützt Frauen vor, während und nach der Geburt. Das dafür zuständige Gesetzt ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG)