Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Gemäß MiLoG gilt seit dem 01.01.2015 in Deutschland ein branchenübergreifender Mindestlohn.
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?
Mindestlohn für jede Zeitstunde:
bis 31.12.2019 | bis 31.12.2020 | 1.1.2021 - 30.6.2021 | 1.7.2021 - 31.12.2021 | 1.1.2022 - 30.6.2022 | ab 1.7.2022 | ab 1.10.2022 |
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9,19 Euro | 9,35 Euro | 9,50 Euro | 9,60 Euro | 9,82 Euro | 10,45 Euro | 12,00 Euro |
Mindestlohn für Auszubildende
Die Mindestvergütung für Auszubildende wurde im Jahr 2020 eingefügt. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt sie im ersten Ausbildungsjahr 585 Euro. 2023 stieg dieser erneut, auf 620 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr soll die Mindestausbildungsvergütung die des ersten Ausbildungsjahres um 18 % übersteigen, im dritten um 35 %, im vierten um 40 %. Tarifverträge können niedrigere Vergütungen vorsehen.
Mindestlohn: Diese Ausnahmen gibt es
Ausnahmen vom Mindestlohn sind nur in sehr engen Grenzen vorgesehen. Er gilt nicht für:
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung, um den besonderen Eingliederungsschwierigkeiten dieses Personenkreises Rechnung zu tragen,
- Auszubildende* und ehrenamtlich Tätige,
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. So werden Fehlanreize bei jungen Menschen vermieden, sich gegen eine Ausbildung zu entschließen,
- Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten,
- Praktikanten, die ein Orientierungs-Praktikum von bis zu drei Monaten vor Berufsausbildung oder Studium absolvieren,
- Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten.
* Für Auszubildende gilt seit 1.1.2021 eine Mindestausbildungsvergütung (vgl. § 17 BBiG).
Hinweis: Alle wichtigen Informationen zu Studentenpraktika.
Wann wird der Mindestlohn angepasst?
Alle zwei Jahre wird von der Mindestlohnkommission überprüft, ob der Mindestlohn noch angemessen ist. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/m Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern, von denen jeweils drei von den Spitzenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen werden.
Die Mitglieder werden durch zwei Wissenschaftler ergänzt, die nur beraten dürfen und kein Stimmrecht haben. Die Kommission ist jeweils fünf Jahre im Amt.
Sie tagt mindestens dreimal jährlich und protokolliert ihre Ergebnisse. Beschlussfähig ist sie nur dann, wenn wenigstens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Erhöhung des Mindestlohns 2022
Der für alle Beschäftigte geltende Mindestlohn wurde zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht. Dieses Vorhaben, das sich bereits aus dem Koalitionsvertrag ergab, wurde mittlerweile durch das "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" umgesetzt.
Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission.
Wie wird die Einhaltung des Mindestlohns geprüft?
Ob sich alle Unternehmen an den Mindestlohn halten, wird durch den Zoll überprüft, der dies bislang schon auf der Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes durchführte. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden (§ 21 MiLoG). Für Betriebe beziehungsweise Entleiher aus dem Ausland gelten besondere Meldepflichten zur zuständigen Behörde der Zollverwaltung.