Sozialversicherung von A-Z

Lexikon für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Was gilt aktuell in der Sozialversicherung? Das Barmer-Lexikon für Firmenkunden bietet Daten, Zahlen und Fakten rund um die Themen Steuerrecht, Personalrecht und Sozialrecht. Unser Nachschlagewerk liefert Ihnen kurze, prägnante Erklärungen und Definitionen. Zudem finden Sie zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit.

Index für Buchstabe "G"

Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Wichtige Regelungen

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das erzielte Arbeitsentgelt 520 Euro im Monat nicht übersteigt. Umgangssprachlich auch als Minijobs bekannt. 

Geringfügige Beschäftigung: Gehalt und Dauer

Eine Geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das erzielte Arbeitsentgelt die Minijob-Grenze nicht regelmäßig übersteigt oder wenn die Beschäftigung aufgrund einer zeitlichen Begrenzung eine bestimmte Dauer nicht überschreitet. 

Geringverdienergrenze

Der Arbeitgeber trägt die Beiträge für versicherungspflichtig Beschäftige allein, wenn diese Beschäftigten im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung beschäftigt werden und das regelmäßig monatliche Arbeitsentgelt des Beschäftigten 325 EUR nicht übersteigt. 

Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden für versicherungspflichtig Beschäftigte als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt. 

Gesellschafter

Unternehmer sind in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrecht und keine Beschäftigten im Sinne der Sozialversicherung. 

GKV-Monatsmeldung: Verfahren und Inhalte

Mit Hilfe der GKV-Monatsmeldung ermitteln die Krankenkassen nachträglich, ob die Beitragsbemessungsgrenze überschritten und Beiträge zu Unrecht entrichtet wurden.