Sozialversicherung von A-Z

Lexikon für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Was gilt aktuell in der Sozialversicherung? Das Barmer-Lexikon für Firmenkunden bietet Daten, Zahlen und Fakten rund um die Themen Steuerrecht, Personalrecht und Sozialrecht. Unser Nachschlagewerk liefert Ihnen kurze, prägnante Erklärungen und Definitionen. Zudem finden Sie zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit.

Index für Buchstabe "E"

Eingliederungszuschuss

Ein Eingliederungszuschuss kann Arbeitgebern gezahlt werden, die behinderte Menschen beschäftigen, wenn diese auch der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben bedürfen. 

Einmalzahlung

Zu den Einmalzahlungen gehören Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. 

Einzugsstelle Sozialversicherung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die Krankenkasse zu zahlen, die die Krankenversicherung durchführt (Einzugsstelle). 

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer elektronisch zu übermitteln. 

Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM-Verfahren)

Der Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber ersetzt die früher übliche Papier-Lohnsteuerkarte im Lohnsteuerabzugsverfahren. 

Elterngeld: Anspruch und Berechnung

Alle Eltern können ab der Geburt ihres Kindes einkommensabhängiges Elterngeld beantragen. 

Elternzeit: Dauer und Beantragung

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie mit ihrem oder z.B. einem Kind des Lebenspartners in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst erziehen und betreuen wollen. 

Entfernungspauschale: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt eine Entfernungspauschale, die unabhängig vom tatsächlichen Aufwand und vom Verkehrsmittel als Werbungskosten abzugsfähig ist. 

Entgeltfortzahlung: Dauer und Höhe

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung (auch umgangssprachlich Lohnfortzahlung) zu leisten, wenn dieser wegen Arbeitsunfähigkeit unverschuldet der Arbeit fernbleibt. 

Entgeltfortzahlungsversicherung: Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Die Entgeltfortzahlungsversicherung dient der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen, die durch Entgeltfortzahlung wegen Krankheit und Mutterschaft entstehen.