Sozialversicherungsrecht

Beitragssätze

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Der Beitragssatz ist der Prozentsatz, nach dem die Beiträge aus den maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen erhoben werden. Die Beitragssätze zu allen Zweigen der Sozialversicherung – mit Ausnahme der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze – werden durch Gesetz festgesetzt.

Beitragssätze zur Sozialversicherung 2023

Beitragssätze

in %

Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz

14,60

Ermäßigter Beitragssatz

14,00

Zusatzbeitragssatz

kassenindividuell

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

1,60

Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

13,00

Pauschalbeitrag bei Beschäftigung im Privathaushalt

5,00

Pflegeversicherung

3,05

Arbeitgeberanteil

1,525

Arbeitgeberanteil Sachsen

1,025

Beitragszuschlag für Kinderlose

0,35

Rentenversicherung

18,60

Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

15,00

Pauschalbeitrag bei Beschäftigung im Privathaushalt

5,00

Arbeitslosenversicherung

2,60

Qualitätssicherung