Beitragsbemessungsgrenzen im Überblick
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach den individuellen beitragspflichtigen Einnahmen, höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, berechnet:
| 2026* | Bundesweit (Euro) |
|---|---|
| KV/PV monatlich | 5.812,50 |
| Kalendertäglich | 193,75 |
| RV/ALV monatlich | 8.450,00 |
| Kalendertäglich | 281,67 |
Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten einheitlich für alle Bundesländer.
* Voraussichtliche Werte
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