Sozialversicherungsrecht

Beitragsbemessungsgrenzen

Lesedauer weniger als 1 Min

Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung:

MBO-Verlag

Beitragsbemessungsgrenzen im Überblick

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach den individuellen beitragspflichtigen Einnahmen, höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, berechnet:

2026*Bundesweit (Euro) 
KV/PV monatlich5.812,50
Kalendertäglich193,75
RV/ALV monatlich8.450,00
Kalendertäglich281,67

Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten einheitlich für alle Bundesländer.

* Voraussichtliche Werte

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