Sozialversicherungsrecht

Beitragsbemessungsgrenzen

Lesedauer weniger als 1 Min

Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung:

MBO-Verlag

Beitragsbemessungsgrenzen im Überblick

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach den individuellen beitragspflichtigen Einnahmen, höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, berechnet:

2024Bundesweit (Euro) 
KV/PV monatlich5.512,50
Kalendertäglich183,75
RV/ALV monatlich8.050,00
Kalendertäglich268,33

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind ab 2025 einheitlich für alle Bundesländer.

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