Beitragsbemessungsgrenzen im Überblick
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach den individuellen beitragspflichtigen Einnahmen, höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, berechnet:
| 2024 | Bundesweit (Euro) |
|---|---|
| KV/PV monatlich | 5.512,50 |
| Kalendertäglich | 183,75 |
| RV/ALV monatlich | 8.050,00 |
| Kalendertäglich | 268,33 |
Die Beitragsbemessungsgrenzen sind ab 2025 einheitlich für alle Bundesländer.
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