Wie oft gibt es eine Betriebsprüfung?
Gemäß § 28p SGB IV führen die Rentenversicherungsträger mindestens alle vier Jahre eine Betriebsprüfung bei Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen durch.
Was wird bei einer Betriebsprüfung geprüft?
Im Wesentlichen geht es dabei um die Überprüfung der korrekten versicherungsrechtlichen Beurteilung sowie der Beitragsberechnung und -abführung. Der Betrieb ist dabei zur Mitwirkung verpflichtet. Über das Ergebnis der Prüfung erhält das Unternehmen einen Prüfbericht. Die Krankenkassen sind als Einzugsstelle aber weiterhin erster Ansprechpartner in Fragen des Versicherungs- und Beitragsrechts.
Wer bekommt das Ergebnis der Prüfung?
Der Betriebsprüfer bzw. die Betriebsprüferin informiert die Unfallversicherung über das Ergebnis der Prüfung. Die erforderlichen Bescheide zur Erhebung der Beiträge zur Unfallversicherung (UV) werden von den Trägern der UV erlassen. Außerdem wird die Abführung der Künstlersozialabgabe geprüft.